Kann Krankenkasse Gewerbe untersagen?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Elli78
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Beitrag von Elli78 » 15.01.2015, 18:30

Poet hat geschrieben:@Ellie: Die Rechnung mit den Zinserträgen ist Quatsch. Es geht um eine zeitliche und wirtschaftliche Abgrenzung zwischen Hauptberuf und Nebenberuf.

Mehr an Tipps geht nicht in einem Forum, zumal Du für Dich den rettenden Anker nicht nehmen magst sondern lieber selbstbestimmt leben willst.
Wenn ich so hohe Zinsen und damit so hohe Ersparnisse hätte, wäre es problemlos möglich meine Arbeitszeit auf die geforderten 21 Stunden pro Woche zu reduzieren. Dann könnte ich zum Beispiel Porto auf Vorrat kaufen und den ziemlich weiten täglichen Weg zur Post sparen. Damit würde ich also die zeitlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Nebenerwerb erfüllen.

Was das "lieber selbstbestimmt leben" angeht, sollte bitte nicht vergessen werden, dass es sich um einen Fehlbetrag von gerade einmal 200 Euro handelt.
Da ich das Geld nicht habe, ist das im Moment für mich irre viel, aber bei weitem doch nicht annähernd soviel, dass man hier wirklich von mir eine Vollzeittätigkeit als Altenpflegerin erwarten kann.

Besser wäre es für solche Fälle wie mich, wenn man sowas einführen würde wie "Sozialstunden für Sozialversicherung". Straftäter müssen in den seltensten Fällen ihre Sozialstunden im Altenheim ableisten.
Im Gegenteil: Sie dürfen oft die schöneren Jobs machen wie zum Beispiel Müll aufsammeln. Mit Handschuhen und Geräten und ohne Minutenvorgabe!!! Das wäre wirklich ein rettender Anker und nicht ein Altenpflegejob.

Ein Job, bei dem man trotz Vollzeit und Mindestlohn als Single noch einen Anspruch auf ergänzendes ALG II hätte und damit seinen Lebensunterhalt im Grunde auch nicht mehr decken kann als mit einer selbständigen Tätigkeit.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 15.01.2015, 19:39

Die Vergleichsrechnungen sind doch irrelevant.

Die Frage ist, ob Deine selbständige Tätigkeit im Mittelpunkt Deiner Erwerbstätigkeit steht. Auf Deutsch: Ob Du das machst, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Diese Frage musst Du Dir selber beantworten.

Wenn das Ergebnis "ja" lautet, dann liegt eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vor.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 15.01.2015, 21:28

Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die normale Pendelzeit bei fast jedem anderen Job mindestens drei Stunden täglich beträgt
ich weiß nicht wo du wohnst, aber bist du sicher, dass du nicht übertreibst mit der Fahrzeit?

ich lebe auf dem Land und der ÖPNV ist nicht wirklich gut ausgebaut - aber innerhalb einer halben Stunde (einfacher Weg) kann ich Kleinstädte erreichen. Du schreibst, du arbeitest als Altenpflegerin - mit dem Fahrrad kann in einer halben Stunde Fahrzeit mehrere Altenpflegeheime erreichen. Sogar zu Fuß....
Andere Minijobs (wahrscheinlich mit mehr als 1,27 €/Stunde) kann man auch bekommen. Ich wundere mich also etwas, dass mit einem Job mindestens! 3 Stunden Fahrzeit verbunden sein soll.

Wie du lebst, bleibt natürlich dir selbst überlassen. Wenn du sagst, dass du mit dem Geld auskommst ist das ok.

Aber Fakt bleibt nun mal: Gesundheitsversorgung kostest Geld.

Mit deinem Einkommen hast du die Möglichkeit, ALG II zu beantragen - darin wären auch die Krankenkassenbeiträge enthalten. Ob du ALG II beantragen willst oder nicht, ist natürlich deine Entscheidung.

Du solltest allerdings die Konsequenzen deiner Entscheidungen tragen. Das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit ist deine Haupteinnahmequelle. Daraus folgt, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist. Das wiederum hat die Folge, dass du Beiträge für Selbstständige zahlen musst - deine Kasse hat bereits alle Ermäßigungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Grundsatzdiskussionen über Gerechtigkeit und Fairness kann man zwar führen
- das bringt dich momentan aber nicht weiter.

mehr Infos zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit findest du hier: http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... aendig.pdf
Infos zur Beitragsentlastung findest du hier: http://www.bkk-deutsche-bank.de/content ... l_neu.html

Poet
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Beitrag von Poet » 16.01.2015, 10:26

@Ellie: Mir mißfällt erstens Deine Einstellung zur Altenpflege und der Vergleich mit dem Müllsammeln. Aber auch hier ist Deine Rechnung falsch: Wenn ich in der Altenpflege Vollschichtig arbeite, brauche ich kein Hartz IV. Dass der Job sehr schwer ist, das weiß ich.

Mal klugscheißerisch steuerrechtlich: Ziel einer gewerblichen Tätigkeit ist nicht Fehlbeträge zu verringern sondern trotz fixer Ausgaben Gewinn zu erwirtschaften. Sonst ist die Tätigkeit ein Hobby und damit nicht geeignet den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ich klinke mich an der Stelle aus, es ist alles gesagt.

Bully
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Beitrag von Bully » 16.01.2015, 12:08

Elli78 hat geschrieben: Schön, ich hungere und friere aber lieber und darf dafür einen frei gewählten Beruf ausüben als jeden Tag meines restlichen Lebens nur noch einem verhassten Job nachzugehen

Onlinehandel bei der wohl bekanntesten Auktionsplattform

Momentan etwa 240 Euro.

Ersparnisse habe ich auch keine, sondern wegen der Beiträge sogar 2.200 Euro Miese auf meinem Konto.

ALG II kommt für mich auf gar keinen Fall mehr in Frage!!!
ELLI, ELLI, ELLI,

naja, aufstockendes ALG 2 kommt für Dich nicht in Frage.

ich frage mich, wie lange Du GLAUBST diese momentanen Gewinne (240 Euro)mit Deinem Onlinehandel noch einfahren zu können.

für mich ist es nur eine Frage der Zeit, wann es vorbei ist.

du steckst doch in einen Teufelskreis, auf der einen Seite fehlen Dir die finanziellen Mittel, den Shop zu vergrößern, sprich das Warenangebot zu erweitern,
was ist wenn,mal Auktionen so auslaufen ???
was ist wenn,gar keine Waren mehr zu beschaffen sind ???
aber auf der anderen Seite werden, Deine Verbindlichkeiten ( Krankenkasse / Bank ) stetig mehr.

Was ist wenn sich, Deine Einstellung in 3-4-5- Jahren ändert,
Startest Du dann mit einer Privatinsolvenz in einem NEUEN Lebensabschnitt.

Da sollte doch eigentlich Dein Überlebenswille größer sein.

Würdest Du uns denn mal Dein Alter verraten ???

Gruß Bully

Charlotte0709
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Beitrag von Charlotte0709 » 16.01.2015, 13:25

Ich habe den Link Härtefall aufgerufen und gelesen, ich habe noch eine Frage dazu.
Da steht von vermögen. ich wohne alleine in einem haus. würde da auch die Härtefall regelung gelten ? so das ich als hauptberuflich selbstständige ca 230 euro Krankenkassen beitrag zahlen müßte ?
lg

Bully
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Beitrag von Bully » 16.01.2015, 14:32

Hallo Charlotte

Nicht berücksichtigt werden die im Sozialgesetzbuch II genannten Vermögensgegenstände, soweit sie angemessen sind.

schau mal http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html

Gruß Bully

Charlotte0709
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Beitrag von Charlotte0709 » 16.01.2015, 15:41

Hallo und danke schön Bully ! ich habe es gelesen.
Weia, würde die krankenkasse das wg der Härtefall rgelung wirklich berücksichten soooo arg, weil ich alleine in einem haus wohne ? ca. 150 qm habe.
lg

Poet
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Beitrag von Poet » 16.01.2015, 18:09

@Charlotte: Die Kassen nehmen zur Überprüfung der Beitragsentlastung i.d.R. den Steuerbescheid desjenigen. Schau mal was von den Vorraussetzungen überhaupt geprüft werden kann...

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