Hallo,
Ich hätte da nochmal ne Frage:
Ein Kollege würde gern wissen wie es überhaupt bei Rentenantritt einer
privaten Kapitallebensversicherung zur Information der GKV kommt.
Mal angenommen man ist Selbstständiger und erwartet in nächsterer Zeit den Ablauf seiner privaten Lebensversicherung.Wer gibt der GKV dann eigentlich Auskunft darüber.
Oder muss man das selber angeben ? In einem Erfahrungsbericht im Net stand dass ein Rentner direkt eine Aufforderung bekommen hat seine Rentenbezüge offen zu legen.
Ich seh da aber gar kein System drin.Die private Rentenverischerung selber gibt bei Nachfrage an dass sie keine Auskünfte an die GKV weitergibt.
Grüße Untertan
Informationsaustauch PRV zu GKV
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn eine solche Rente zur Auszahlung kommt oder ein Anspruch kapitalisiert wird, ist die Zahlstelle verpflichtet den Betreffenden nach seiner Krankenversicherung zu befragen. Handelt es sich dabei um eine GKV-Kasse, so wird diese vbon der Zahlung in Kenntnis gesetzt. Die GKV entscheidet dann in wie weit dieser Bezug beitragspflichtig ist und informiert den Versicherten und ggf. auch die Zahlstelle.
Gruss
Czauderna
wenn eine solche Rente zur Auszahlung kommt oder ein Anspruch kapitalisiert wird, ist die Zahlstelle verpflichtet den Betreffenden nach seiner Krankenversicherung zu befragen. Handelt es sich dabei um eine GKV-Kasse, so wird diese vbon der Zahlung in Kenntnis gesetzt. Die GKV entscheidet dann in wie weit dieser Bezug beitragspflichtig ist und informiert den Versicherten und ggf. auch die Zahlstelle.
Gruss
Czauderna
Hallo,Untertan hat geschrieben:Alles klar,danke.
Das macht die Sache deutlich übersichtlicher.
Scheint so als ob jeder nur Sachen zu seinem Vorteil preisgibt.
Da ist es gut eine neutrale Antwort zu bekommen.
Grüße Untertan
vielleicht noch etwas zur Ergänzung - ich bin bei meiner Antwort von einem Versorgungsbezug ausgegangen, den eine Rente ja durchaus darstellen kann.
Wenn es sich allerdings um eine rein privat, also ohne jeglichen Bezug zum Arbeitgeber finanzierte Rente handelt, dann bekommen wir auch keine Meldung von der Versicherung. Insofern ist die Auskunft der erwähnten Versicherung als nicht unbedingt falsch. Dies nur, um meine Antwort zu konkretisieren.
Gruss
Czauderna