Warum sollten sie dies nicht tun? Schließlich kriegen sie ja 6 Monatsprämien extra usw.krümel2007 hat geschrieben:und rückwirkend wird dich keine PKV nehmen..
Aber gut mal sehn ob hier doch noch jemand aus der PRAXIS was dazu sagen kann...
Moderator: Czauderna
1999 - 2006:
- Selbständigkeit, unversichert, Arzt-Rechnungen als Privatperson beglichen
- das letzte Jahr davon war ich in einer PKV
2007:
- Insolvenz, PKV hat vorher schon gekündigt
- Gewerbe durfte weiterlaufen
- Bezug von Hartz4 unterstützend
- versichert über BKK24 (GKV)
2008:
- im September bei ARGE freiwillig abgemeldet (weil Gewerbe wieder anlief)
- keine Versicherung mehr seitdem
also ich kann nichts von Ein- oder Ausreise in der Schilderung von Jonas lesen - sind diese Empfehlungen dann eigentlich sowas wie ne Aufforderung zum Betrug????Ja, schon klar, aber sagen sie mal, wenn ich erst seit dem 1.September wieder im Lande bin, was ist denn dann? Nun dann gilt die Pflicht zur Versicherung auch erst ab dem Einreisetag. Wie soll ich ihnen das belegen? Zeigen sie uns ihr Rückflugtiket oder den Stempel einer fremdländischen Immigration in ihrem Reisepass oder auch die Anmeldebescheinigung beim örtlichen Meldeamt.
Gibt ja einige die schon ans Auswandern dachten als neben Steuer- und möglichen Unterhalts- jetzt auch noch die Krankenversicherungsschulden sich türmen sollten. Manchmal hilft ganz so wie wie bei Busch seinem Affen Fips ein bischen Kreativität, denn alle wollen nur Dein Geld und ganz ohne Dich bekämen sie gar nichts ..
Theoretisch, aber die können mich nicht in die GKV zwingen.CiceroOWL hat geschrieben:Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 besteht KV / PV Pflicht. Ergo bei der GKV. Da eine Abmeldung bei der aRGe erfolgte ist die letze GKV Kasse zuständig.
Die Leistungen sind aber seit über 1 Jahr beendet... ich habe kein Versicherungsverhältnis mehr mit der GKV.CiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich wenn Leistungen bezogen wurden, in jeglichr Form, ist es für mich eine Fortsetzung des Vertrages mit der GKV Kasse.
Quark. Auch hier verjähren die Forderungen wie üblich.CiceroOWL hat geschrieben:Sobald eien Versicherungsbescheinigung der neuen PKV Kasse vorliegt endet dieses Vertragsverhältnis. Solange herscht Beitragspflicht. Die GKV hat die Möglichkeit und die Verpflichtung die fälligen Beiträge zu betreiben. Bis zu 30 Jahren, mit Zinsen.
ich fürchte, da täuschst du dich. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht Versicherunspflicht - die ist nur von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig. Dein Wille oder auch der Wille der Kasse sind nicht maßgeblich. Die Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, wenn du keine geringeren Einnahmen nachweist. Und auch für den Beitragseinzug hat die Kasse Möglichkeitenen, die für dich unangenehm werden können.Theoretisch, aber die können mich nicht in die GKV zwingen.
auch das ist nicht korrekt - es spielt für die Versicherungspflicht nämlich auch keine Rolle, ob du Leistungen in Anspruch nimmst oder nicht.Die Leistungen sind aber seit über 1 Jahr beendet... ich habe kein Versicherungsverhältnis mehr mit der GKV.
was sin denn für dich "übliche Verjährungsfristen"? das BGB kennt Verjährungsfristen von 2, 4 und 30 Jahren - und das SGB regelt die Verjährungsfristen von Beiträgen - 30 JahreQuark. Auch hier verjähren die Forderungen wie üblich.
Die GKV kann aktuell NICHTS machen. Sie kann mich nicht zwingen einen Vertrag mit ihnen einzugehen ohne meine Unterschrift. Wollen sie mich denn in Beugehaft nehmen deswegen?Lady Butterfly hat geschrieben:ich fürchte, da täuschst du dich. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht Versicherunspflicht - die ist nur von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig. Dein Wille oder auch der Wille der Kasse sind nicht maßgeblich. Die Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, wenn du keine geringeren Einnahmen nachweist. Und auch für den Beitragseinzug hat die Kasse Möglichkeitenen, die für dich unangenehm werden können.
Dort bin ich ja auch allerdings angemeldet.Lady Butterfly hat geschrieben:hast eigentlich schon mal versucht mit dem Fnanzamt zu diskutieren, ob es dich dazu zwingen kann, Steuern zu zahlen...?
Warum hat dann eine PKV bei mir bei der Insolvenz die Beiträge für 1 Jahr nicht anmelden können? Weil es rechtlich gesehen verjährt war.Lady Butterfly hat geschrieben:was sin denn für dich "übliche Verjährungsfristen"? das BGB kennt Verjährungsfristen von 2, 4 und 30 Jahren - und das SGB regelt die Verjährungsfristen von Beiträgen - 30 Jahre
andererseits ist wesentlich angenehmer, wenn man selbst die Initiative übernemen kannDarauf muss die alte GKV aber erstmal kommen...