Hallo zusammen!
Ich habe momentan ein ziemliches Problem mit meiner GKV. Und zwar bin ich letztes Jahr im Oktober 30 Jahre alt geworden und somit zum März aus der studentischen GKV rausgeflogen. Unter gewissen Umständen kann man wohl auch noch mit 30 weiter versichert bleiben, allerdings lehnte die Versicherung dieses ab. Zivildienst und eine abgeschlossene Berufsausbildung + 1/2 Jahr Arbeit als gesetzlich Versicherter werden von meiner Kasse nicht als Grund für eine Verlängerung akzeptiert. Da ich mich nicht auskenne muss ich das erstmal so hinnehmen. Stimmt das denn auch, oder hätte ich das Recht weiter als Student versichert zu bleiben? Meine Korrespondenz mit der Kasse zieht sich jetzt schon seit März, bezahlt habe ich bisher noch nichts und meines Wissens habe ich die neuen Bedingungen von 360 € im Monat auch noch nicht akzeptiert. Oder passiert das etwa automatisch? Ich habe mich nun umgeschaut und mir gedacht mich evtl. privat rückwirkend krankenzuversichern, da das um einiges günstiger wäre und ich dieses Jahr auch noch keinen Arzt aufgesucht habe. Wäre das grundsätzlich möglich? Mein Studium habe ich zum 30.08. beendet, werde Deutschland aber im Januar verlassen. Zumindest für diese Zeit müsste es doch möglich sein mich privat krankenversichern zu lassen, oder sehe ich das falsch? Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar, da mittlerwile schon 2000 € von mir verlangt werden und ich nicht weiß, was als Nächstes und Richtiges zu tun ist.
Hilfe!! Einige Fragen zur GKV und evtl Optionen...
Moderator: Czauderna
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Hallo,
was die Krankenkasse betrifft so ist hier ein Prüfkriterium die Hochschulzugangsberechtigung - in der Regel wird diese mit der ABI-Prüfung erworben.
Wenn nun nicht im zeitlichen Zusammenhang ein Studium aufgenommen wird sondern erst eine Berufsausbildung und ggf. danach noch Arbeitnehmertätigkeit, dann sind dies keine Gründe für eine Verlängerung der Semesterzahl (14) oder der Altersgrenze (30 Jahre).
Gründe für eione Verlängerung können beispielsweise eine spätere Hochschulzugangsberechtigung, eine schwere Erkrankung, ggf. Elternzeit oder auch ein numerus clausus sein.
Gruß
Czauderna
was die Krankenkasse betrifft so ist hier ein Prüfkriterium die Hochschulzugangsberechtigung - in der Regel wird diese mit der ABI-Prüfung erworben.
Wenn nun nicht im zeitlichen Zusammenhang ein Studium aufgenommen wird sondern erst eine Berufsausbildung und ggf. danach noch Arbeitnehmertätigkeit, dann sind dies keine Gründe für eine Verlängerung der Semesterzahl (14) oder der Altersgrenze (30 Jahre).
Gründe für eione Verlängerung können beispielsweise eine spätere Hochschulzugangsberechtigung, eine schwere Erkrankung, ggf. Elternzeit oder auch ein numerus clausus sein.
Gruß
Czauderna