Nachdem ich hier bereits sehr hilfreiche Infos erhalten habe, versuche ich mein Glück nochmal zu einem Thema, das mich zur Zeit sehr belastet:
Ich habe viele Jahre in Italien gelebt und dort freiberuflich gearbeitet. Seit einigen Jahren habe ich wieder einen Wohnsitz in Deutschland und arbeite selbständig. Da ich im Moment auch noch einen Wohnsitz in Italien habe, bin ich über die italienische GKV krankenversichert.
Das funktionierte alles recht gut... bis mir vor Kurzem eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde. Das bedeutet nun: Wohnsitz in Italien abmelden, die Krankenversicherung erlischt dadurch und ich muss mich bei der deutschen GKV freiwillig versichern.
So weit, so gut. Nun das nächste Problem: durch die Krankheit konnte ich in der letzten Zeit kaum arbeiten und in den kommenden Monaten werde ich mein ganzes berufliches Konzept überdenken müssen. Ich stehe jetzt vor der schweren Entscheidung, in dieser misslichen Lage Hartz IV zu beantragen. Ich möchte aber, sofern es irgendwie möglich ist, mein Gewerbe nicht abmelden, da ich ja so schnell als möglich wieder genug verdienen möchte, um mich selbst versorgen zu können.
In der Zwischenzeit muss ich aber irgendwie über die Runden kommen und daher frage ich mich nun: wie gehe ich am besten vor? Soll ich erst die Beihilfe bei der ARGE beantragen und dann mein Gewerbe als Nebenverdienst ummelden und mich anschliessend bei der GKV anmelden? Ich habe keine Ahnung, ob das geht... also das Gewerbe als Nebenverdienst zur Beihilfe an- bzw. umzumelden. Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus?
Ich weiss, dass es am Einfachsten wäre, das Gewerbe einfach ab- und später wieder anzumelden, aber wenn ich es irgendwie verhindern kann, möchte ich mich nicht einfach arbeitslos melden. Allerdings muss ich irgendwie zusehen, die Kosten so gering als möglich zu halten und dazu gehören natürlich auch die Krankenkassenbeiträge.
Vielen Dank für's Lesen... und vielleicht hat ja der Eine oder Andere ein paar Tipps für mich.
GKV - Zweifel bzgl. Gewerbe als Nebenverdienst
Moderator: Czauderna
ARGE ist immer so ein Problem, wenn Leistungen beantragt werden, müssen die Vorrausetzugen dasein. Grundsätzlich ist es so da es denn so i das wenn jemand hauptberuflich selbständig ist / wahr und Leistungen nach dem SGB II bekommt und gesetzlich versichert ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGBV versichert ist wird und nicht als hauptberuflich selbst. Tätiger. Quasi werden die Beiträge denn von der ARGE getragen.
D.h. eventuell müsste ich mich jetzt garnicht freiwillig versichern, sondern ich würde über die ARGE pflichtversichert? Das würde mir ja eventuell eine Menge Hin und Her bei der GKV ersparen. Oder funktioniert es trotzdem so, dass ich mich erstmal freiwillig versichern muss, die Beiträge dann eventuell von der ARGE übernommen werden und ich sie dann selbst weiterzahle, wenn meine Arbeit wieder besser läuft?