Hallo,
ich bin derzeit Angestellter und somit in der GKV pflichtversichert. Ab nächster Woche habe ich den Job gekündigt und werde mich freiberuflich selbständig machen.
Wie ist das mit der KV.
Ich überlege in die PKV zu wechseln.
Gibt es dazu eine bestimmte Frist?
Danke!
Grüße
GKV > PKV Frist
Moderator: Czauderna
Re: GKV > PKV Frist
Hallo effe,effe hat geschrieben:
und werde mich freiberuflich selbständig machen.
Ich überlege in die PKV zu wechseln.
und ich überlege gerade " freiberuflich tätig "
ob da nicht eventuell das KSVG greift ?
Gruß Bully
Also grundsätzlich sit es so das mit dem Ende der Versicherungspflicht auch die Mitgliedscahft endet. Mit aufnahme der selbständigen Tätigkeit bis du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Du hast allerdings die Möglichkeit deine Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fort zuführen. Dies mus innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Pflichtnitgliedschaft angezeigt werden.Die PKV muss / sollte unmittelbar an das Ende der Pflichtmitgleidscahft anschließen udn sollte der letzten gesetzlichen Krankekasse angezeigt werden. Von wegen nahtlose Vrsicherugnsschutz. Aufgrund der komplexen Tariflage innerhalb der PKV sollte unbedingt eine fundierte Beratung von einem unabhängigen Makler erfolgen. Meiner Meinung nach.