GKV nach 4 jähriger Selbstständigkeit möglich?
Moderator: Czauderna
GKV nach 4 jähriger Selbstständigkeit möglich?
Hallo,
ich brauche dringend euren Rat.
bin seit Januar Arbeitslosengeld2 Empfänger. Unmittelbar davor war ich 4 Jahre lang Selbstständig und somit privat versichert. Momentan bin ich privat versichert, zahle die Beiträge komplett aus der eigenen Tasche. Das JobCenter möchte von mir eine Bestätigung einer GKV um die Beiträge zu bezahlen. Anfang Januar hab ich einen Antrag bei der AOK gestellt. Nach fast 2 Monaten wurde ich von der AOK abgelehnt weil ich unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit privat versichert war. Ist ein Wechsel wirklich nicht mehr möglich? Warum bezahlt das JobCenter die private Versicherung nicht?
Über Antworten und Tips würde ich mich sehr freuen.
Gruss
ich brauche dringend euren Rat.
bin seit Januar Arbeitslosengeld2 Empfänger. Unmittelbar davor war ich 4 Jahre lang Selbstständig und somit privat versichert. Momentan bin ich privat versichert, zahle die Beiträge komplett aus der eigenen Tasche. Das JobCenter möchte von mir eine Bestätigung einer GKV um die Beiträge zu bezahlen. Anfang Januar hab ich einen Antrag bei der AOK gestellt. Nach fast 2 Monaten wurde ich von der AOK abgelehnt weil ich unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit privat versichert war. Ist ein Wechsel wirklich nicht mehr möglich? Warum bezahlt das JobCenter die private Versicherung nicht?
Über Antworten und Tips würde ich mich sehr freuen.
Gruss
Hallo,
ein Wechsel von der PKV zur GKV durch Bezug von Arbeitslosengeld 2 ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat mit Einführung der Versicherungspflicht für privat Krankenversicherte ab 01.01.09 keine Notwendigkeit mehr gesehen, in einem solchen Fall die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen.
Das JobCenter zahlt allerdings einen Zuschuss zur privaten KV.
MfG
ratte1
ein Wechsel von der PKV zur GKV durch Bezug von Arbeitslosengeld 2 ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat mit Einführung der Versicherungspflicht für privat Krankenversicherte ab 01.01.09 keine Notwendigkeit mehr gesehen, in einem solchen Fall die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen.
Das JobCenter zahlt allerdings einen Zuschuss zur privaten KV.
MfG
ratte1
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