GKV Beitragsherabsetzung oder PKV ?
Moderator: Czauderna
GKV Beitragsherabsetzung oder PKV ?
Hallo,
auch ich möchte mich kurz vorstellen, ich bin 21 Jahre alt, habe im Juni diesen Jahres Abitur gemacht und anschließend ein kleines Gewerbe auf Promotion angemeldet, somit also selbständig. Dies soll aber eigentlich auch nur bis zum nächsten Jahr gelten, sobald ich mich für einen Studiengang oder aber eine Ausbildungsrichtung entschieden habe.
Meine Brutto-Einkünfte schwanken stark da sie vom Auftragseingang abhängen und ich auch nicht täglich arbeiten möchte.
Somit belaufen sich die monatlichen Einnahmen vorerst auf ca. 700 - 1500 euro. Anmeldung erfolgte auf Regelbesteuerer nicht auf Kleinunternehmer da gewisse Betriesausgaben von der Steuer abgesetzt werden sollen.
Bis Juni war ich bei meinen Eltern mit familienversichert. Habe dies auch umgehend mit der Gewerbeanmeldung auf freiwillig weiter versichern lassen geändert.
Nur erscheint mir der monatliche Beitrag von ca. 310 Euro als ein bisschen hoch.
Da ich ja über 355 Euro / Monat sowie mehr als 18 Std. die Woche arbeite kann ich nur leider nicht weiterhin familienversichert bleiben.
Bei der gesetzlichten Logik stellt sich nun mir die Frage was passiert wenn ich nur 500 Euro im Monat an Einnahmen habe ? 310 davon abdrücken ?
Meine kurzen 2 Fragen:
1.) Gibt es die Möglichkeit einer Beitragsherabsetzung wenn man deutlich unter dem gesetzlich vorgeschrieben Einnahmesatz von 1863,75 Euro für Selbsständige aber eben über den 355 Euro für Familienversicherte liegt ?
2.) Würde sich eine PKV für dieses eine Jahr lohnen ? Komm ich da erleichtert wieder raus wenn ich die selbsständige Tätigkeit fast ganz / ganz zum Studiums / Ausbildungsbeginn nächstes Jahr einstelle ?
Über ein oder zwei kurze Feedbacks freue ich mich sehr !
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Florian
auch ich möchte mich kurz vorstellen, ich bin 21 Jahre alt, habe im Juni diesen Jahres Abitur gemacht und anschließend ein kleines Gewerbe auf Promotion angemeldet, somit also selbständig. Dies soll aber eigentlich auch nur bis zum nächsten Jahr gelten, sobald ich mich für einen Studiengang oder aber eine Ausbildungsrichtung entschieden habe.
Meine Brutto-Einkünfte schwanken stark da sie vom Auftragseingang abhängen und ich auch nicht täglich arbeiten möchte.
Somit belaufen sich die monatlichen Einnahmen vorerst auf ca. 700 - 1500 euro. Anmeldung erfolgte auf Regelbesteuerer nicht auf Kleinunternehmer da gewisse Betriesausgaben von der Steuer abgesetzt werden sollen.
Bis Juni war ich bei meinen Eltern mit familienversichert. Habe dies auch umgehend mit der Gewerbeanmeldung auf freiwillig weiter versichern lassen geändert.
Nur erscheint mir der monatliche Beitrag von ca. 310 Euro als ein bisschen hoch.
Da ich ja über 355 Euro / Monat sowie mehr als 18 Std. die Woche arbeite kann ich nur leider nicht weiterhin familienversichert bleiben.
Bei der gesetzlichten Logik stellt sich nun mir die Frage was passiert wenn ich nur 500 Euro im Monat an Einnahmen habe ? 310 davon abdrücken ?
Meine kurzen 2 Fragen:
1.) Gibt es die Möglichkeit einer Beitragsherabsetzung wenn man deutlich unter dem gesetzlich vorgeschrieben Einnahmesatz von 1863,75 Euro für Selbsständige aber eben über den 355 Euro für Familienversicherte liegt ?
2.) Würde sich eine PKV für dieses eine Jahr lohnen ? Komm ich da erleichtert wieder raus wenn ich die selbsständige Tätigkeit fast ganz / ganz zum Studiums / Ausbildungsbeginn nächstes Jahr einstelle ?
Über ein oder zwei kurze Feedbacks freue ich mich sehr !
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Florian
Es gibt einen noch weiter reduzierten Beitrag für geringverdienende Selbständige (ca. 180 EUR mtl.). Allerdings gewährt die Kasse den Spartarif nicht automatisch, sondern dieser muss beantragt werden (gilt nicht rückwirkend). Er ist an gewisse Grenzen hinsichtlich Einkommen (max. ca. 1250 EUR mtl.) und Vermögen (max. ca. 9000 EUR) geknüpft.
Eine PKV ist angesichts des niedrigen Alters je nach Tarif wahrscheinlich noch günstiger. Bei Pflichtversicherung (z.B. infolge Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsaufnahme) haben PKV-Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Eine PKV ist angesichts des niedrigen Alters je nach Tarif wahrscheinlich noch günstiger. Bei Pflichtversicherung (z.B. infolge Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsaufnahme) haben PKV-Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Hallo Bodi,
danke dir für deine Auskunft, der weiter reduzierte Beitrag klingt schon mal um einiges angenehmer.
Nicht rückwirkend beantragbar heißt mit anderen Worten Krankenkasse wechseln, oder wie seh ich das ?
Gilt das Sonderkündigungsrecht der PKV auch bei Aufnahme eines Studiengangs ?
Weiß sonst noch wer was zu meiner Problematik ?
Vielen Dank,
freue mich über jedes Feedback
MfG Florian
danke dir für deine Auskunft, der weiter reduzierte Beitrag klingt schon mal um einiges angenehmer.
Nicht rückwirkend beantragbar heißt mit anderen Worten Krankenkasse wechseln, oder wie seh ich das ?
Gilt das Sonderkündigungsrecht der PKV auch bei Aufnahme eines Studiengangs ?
Weiß sonst noch wer was zu meiner Problematik ?
Vielen Dank,
freue mich über jedes Feedback
MfG Florian
Nicht rückwirkend heisst nur, dass der ermäßigte Tarif erst ab dem Antrag folgenden Monat gilt. Also z.B. für einen Beginn ab Dezember müsste man spätestens jetzt einen Antrag bei der Kasse stellen!
Ein Sonderkündigungsrecht bei einer PKV entsteht immer dann, wenn Versicherungspflicht eintritt oder eine Familienversicherung möglich wird.
Und Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind pflichtversichert (wenn auch mit Befreiungsmöglichkeit auf Antrag).
Ein Sonderkündigungsrecht bei einer PKV entsteht immer dann, wenn Versicherungspflicht eintritt oder eine Familienversicherung möglich wird.
Und Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind pflichtversichert (wenn auch mit Befreiungsmöglichkeit auf Antrag).
Dann würde sich lediglich die Frage stellen ob sich falls der Antrag abgelehnt werden würde, sich eine PKV für ein einziges Jahr lohnt ?
Hätt ich da irgendwie wieder ein ewiges gezeder oder komm ich da ganz leicht und schnell raus indem ich denen einfach ne Bestätigung der Ausbildungs -/ bzw. Studiengangaufnahme schicke ?
Hätt ich da irgendwie wieder ein ewiges gezeder oder komm ich da ganz leicht und schnell raus indem ich denen einfach ne Bestätigung der Ausbildungs -/ bzw. Studiengangaufnahme schicke ?
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- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Einspruch
Selbstverständlich gelten die Bindungsfristen NICHT , wenn man in die PKV wechseln will.
Die Frage, ob Du nächstes Jahr wieder aus der PKV raus kommst hat Bodi schon beantwortet:
Aus solidarischen Gesichtspunkten, würde ich persönlich die gesetzliche KV bevorzugen. Aber diese Entscheidung liegt bei Jedem selbst
LG Bine
Selbstverständlich gelten die Bindungsfristen NICHT , wenn man in die PKV wechseln will.
Die Frage, ob Du nächstes Jahr wieder aus der PKV raus kommst hat Bodi schon beantwortet:
Mein Tip: Entweder gehst Du zu Deiner gesetzlichen Kasse und reduzierst auf Antrag Deine Beiträge, oder Du gehst in die PKV.Ein Sonderkündigungsrecht bei einer PKV entsteht immer dann, wenn Versicherungspflicht eintritt oder eine Familienversicherung möglich wird.
Und Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind pflichtversichert (wenn auch mit Befreiungsmöglichkeit auf Antrag).
Aus solidarischen Gesichtspunkten, würde ich persönlich die gesetzliche KV bevorzugen. Aber diese Entscheidung liegt bei Jedem selbst
LG Bine
Hallo Florian,
als Student bist du grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sagt das SGB V §8:
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird[...]
[...]durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10)
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu
stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine
Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die
Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Du solltest dir überlegen, ob du während des Studiums familienversichert bleiben kannst, oder ob du dich freiwillig gesetzlich versichern müsstest.
Dann könnte evtl. eine private Krankenversicherung sinnvoll sein...
Ich bevorzuge aus solidarischen Gründen eher die PKV...
Gruß Mr.K
als Student bist du grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sagt das SGB V §8:
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird[...]
[...]durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10)
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu
stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine
Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die
Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Du solltest dir überlegen, ob du während des Studiums familienversichert bleiben kannst, oder ob du dich freiwillig gesetzlich versichern müsstest.
Dann könnte evtl. eine private Krankenversicherung sinnvoll sein...
Ich bevorzuge aus solidarischen Gründen eher die PKV...
Gruß Mr.K
Erstmal ein herzliches Dankeschön meinerseits für all die guten Anregungen !
Hab jetzt mal mit meiner Krankenkasse ausführlich gesprochen,
das mit dem Grenzsatz von 1000-1250 euro / monat ist allerdings wie Bodi schon sagte an strengere Regeln gebunden, eben u.a. auch dass man unter den 18 Stunden die Woche bleibt, sowie ein Vermögen unter 10.000 euro. Den Satz den sie mir für den Fall anbieten konnten wären incl. Pflegebeitrag knapp 170 euro. Könnte man mit leben, obwohl eine schon gute PKV nur knapp 100 euro ausmachen würde.
Was mich jetzt als letztes noch intressiern würde inwiefern die das ernst nehmen wenn mal 2 Wochen nichts gearbeitet wird und 2 Wochen dafür wieder eine 40 Stunden woche ? Ich mein durchschnittlich wär ich ja knapp an / über den 18 Stunden / Woche wenn man das ganze aufs Monat hochrechnet. Intressiert das die oder würde es Konsequenzen in Richtung Nachzahlung geben ?
Weil dann wär die Entscheidung für die PKV gefallen....
MfG Florian
Hab jetzt mal mit meiner Krankenkasse ausführlich gesprochen,
das mit dem Grenzsatz von 1000-1250 euro / monat ist allerdings wie Bodi schon sagte an strengere Regeln gebunden, eben u.a. auch dass man unter den 18 Stunden die Woche bleibt, sowie ein Vermögen unter 10.000 euro. Den Satz den sie mir für den Fall anbieten konnten wären incl. Pflegebeitrag knapp 170 euro. Könnte man mit leben, obwohl eine schon gute PKV nur knapp 100 euro ausmachen würde.
Was mich jetzt als letztes noch intressiern würde inwiefern die das ernst nehmen wenn mal 2 Wochen nichts gearbeitet wird und 2 Wochen dafür wieder eine 40 Stunden woche ? Ich mein durchschnittlich wär ich ja knapp an / über den 18 Stunden / Woche wenn man das ganze aufs Monat hochrechnet. Intressiert das die oder würde es Konsequenzen in Richtung Nachzahlung geben ?
Weil dann wär die Entscheidung für die PKV gefallen....
MfG Florian