@Klappspaten: Aus der Bilanzierungspflicht ergibt sich noch keine Notwendigkeit zur Gründung einer GmbH. Beiträge zur KV sparst Du auch nicht automatisch auch wenn sich diese dann im Unternehmensergebnis als Kosten mit ansetzen lassen.
Das ist aber mehr als ein Forum leisten kann und darf.
GKV Beiträge aus Gewinnausschüttung?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
die entscheidende Frage ist eigentlich: bist du Arbeitnehmer oder bist du selbstständig? als Geschäftsführer einer GmbH kannst du beides sein....Klappspaten hat geschrieben:Mein Stb sagt, dass ich einen Mehrheistgesellschafter brauche. Dann könnte ich als GF angestellt werden. Dagegen spircht dann was, was man im Netz so lesen kann in Punkto Weisungsrecht, Know-How und so. Das Know-How habe nur ich, feste Arbeitszeiten habe ich auch nicht.
Je mehr Leute man fragt, je mehr unterschiedliche, verwirrende Meinungen bekommt man. So ist zumindest mein Eindruck. Hier im Norden tue ich mich schwer Fachleute zu finden. Bei der IHk bin ich so richtig auch noch nicht weitergekommen.
Ich bin seit ca. 2 Jahren im Dienstleistungsbereich selbständig. Da ich in diesem Jahr mit Sicherheit bilanzierungspflichtig werde, habe ich in dem Zusammenhang an die Gründung einer GmbH gedacht. Der einzige wirkliche Ansatzpunkt ist es Beiträge für die KK so niedrig wie möglich zu halten.
Merkmale für eine Beschäftigung (=Arbeitnehmertätigkeit) sind z. B. die Weisungsgebundenheit und fehlendes Unternehmerrisiko.
soweit ich das aus deinen Beiträgen erkennen kann, bist du momentan selbstständig bzw. freiberuflich tätig. Bist du momentan freiwillig bei einer Krankenkasse krankenversichert? dann würde sich nicht viel für dich ändern, wenn du eine 1-Mann-GmbH gründest.
Die Beiträge werden aus deinem steuerpflichtigen Einkommen bzw. Gewinn berechnet - von ca. 300 €/Monat bis ca. 600 €/Monat, jeweils zuzüglich der Beiträge zur Pflegeversicherung.
http://www.dak.de/dak/beitraege/Selbsta ... 75576.html
Diesen Gewinn bzw. dein Einkommen kannst du als Selbstständiger in gewissen Grenzen steuern - z. B. indem du Investitionen früher oder später tätigst etc. - dazu kann dich dein Steuerberater aber sicher besser beraten. Diese Möglichkeit hast du jedoch auch bei anderen Rechtsformen. Die Bilanzierungspflicht gilt nicht nur für GmbHen, sondern auch für andere Unternehmen. Umgekehrt: Du musst, wenn du bilanzierungspflichtig wirst, nicht unbedingt eine GmbH gründen. Du bist auch - abhängig von der Rechtsform und der Unternehmensgröße veröffentlichungspflichtig. Diese Pflichten sind bei GmbH grundsätzlich stärker ausgeprägt als z. B. bei Einzelunternehmen. Nachlesen kannst du das z. B. hier: http://www.rw-up.de/aktuell/20-bilanzie ... ehmen.html
also: überleg dir, welche Ziele du verfolgst und lass dich beraten. Und mach deine Entscheidung nicht nur davon abhängig, wie du am wenigsten Beiträge und/oder Steuern zahlst. Es gibt auch noch weitere, wichtige Kriterien, die du berücksichtigen solltest.
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.03.2012, 11:35
Ich danke für die hilfreichen Links.
Mein einziges Ziel ist es, die Beiträge zur KK so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb sol les eigentlich eine 2-Personen UG oder GmbH werden, wo ich nur ein Drttel der Anteile halte. Umfangreiche Geschichte, die sicher woanders erörtert werden muß.
Nachmals vielen Dank.
Mein einziges Ziel ist es, die Beiträge zur KK so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb sol les eigentlich eine 2-Personen UG oder GmbH werden, wo ich nur ein Drttel der Anteile halte. Umfangreiche Geschichte, die sicher woanders erörtert werden muß.
Nachmals vielen Dank.