Gewerbeübertrag

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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sisqonrw
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Gewerbeübertrag

Beitrag von sisqonrw » 23.01.2024, 17:59

Hallo ich habe ein Gewerbe seit über 10 Jahren und zahle fleißig viel freiwillige Krankenversicherung.
Krieg, Corona, Inflation, etc. ist auch an mir nicht vorbei gegangen. 2023 war ein sehr schlechtes Jahr. ca. 25.000€ Gewinn vor Steuer. Davor zwischen 45.000-60.000€.
die Hohe Krankenversicherung von über 800€ belastet mich sehr. Meine Existens ist dadurch gefährdet. Muss kämpfen um liquide zu bleben.

Gerne würde ich das Gewerbe auf meine Frau übertragen. Sie hat ein Angestelltenverhältnis (37 Stunde/Woche) Sie ist ja über den Arbeitgeber versichert. Sie könnte ein Gewerbe haben.

Muss meine Frau bei Ihrer eigenen Krankenversicherung etwas machen? Sie ist als Angestellte gesetzlich versichert.

Czauderna
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Re: Gewerbeübertrag

Beitrag von Czauderna » 23.01.2024, 20:03

Hallo,
wenn du mehr als 800 € für deine Krankenversicherung zahlen musst, dann orientiert sich Höhe deines Beitrages am letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid (z.B. 2022)und der Beitrag gilt dann bis zum nächsten Bescheid (für 2023). Liegt dein Einkommen in 2023 niedriger als 2022, dann bekommst du Beiträge zurück und zahlst bis zur Vorlage des nächsten Bescheides (2024) nach dem Einkommen für 2023.
Voraussetzung dafür ist aber, dass du auch bei der Kasse die Einkommensbezogene Einstufung beantragt hast.
Deine Idee ist zwar nicht schlecht, wird aber so nicht funktionieren, denn die Kasse wird prüfen, ob deine Ehefrau durch die Überschreibung des Gewerbes nicht selbst hauptberuflich selbständig wäre und dann ist die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin ausgeschlossen. Und was wäre dann mit dir - du müsstest dich dann bei deiner Frau anstellen lassen, oder könnte deine Ehefrau all das in der Firma erledigen, was du bisher gemacht hast?
Sparen würdet ihr dabei nichts - deine Ehefrau müsste den Beitrag nach dem Einkommen aus dem Gewerbe und auch für ihr Arbeitsentgelt mindestens zur Hälfte selbst tragen und dann kämen deine eigenen Krankenversicherungsbeiträge noch dazu.
Mein Rat, wenn sich deine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in 2023 so stark verringert haben, dann klär das mit der Einstufung sofort mit deiner Krankenkasse und mach genauso zügig deine Einkommensteuererklärung für 2023. Das könnte evtl. helfen.
Gruss
Czauderna

sisqonrw
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Re: Gewerbeübertrag

Beitrag von sisqonrw » 23.01.2024, 22:43

Einkommensbezogene Einstufung?
Das hat mich bei der Anmeldung keiner gefragt.
Was gibt es noch außer der Einkommensbezogene Einstufung?

Czauderna
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Re: Gewerbeübertrag

Beitrag von Czauderna » 24.01.2024, 09:17

Hallo,
wer sich zum ersten Mal selbständig macht, wird bei der GKV zunächst nach der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze eingestuft, also immer mit dem höchsten Beitrag und solange die Betreffenden sich nicht entsprechend darum kümmern, gehen die Krankenkassen auch davon aus, dass ein Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze erzielt wird und weil mehr als der Höchstbeitrag nicht geht, muss auch kein Einkommensnachweis vorgelegt werden. Wenn aber der oder die Selbständige weniger Einnahmen, also weniger als die Beitragsbemessungsgrenze hat, dann kann er/sie bei der Kasse die einkommensbezogene Einstufung beantragen. Dann ist es so wie in meinem letzten Beitrag beschrieben, dass aufgrund des letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheids die bis dahin vorläufige Einstufung für das vergangene Jahr (Regelfall) in eine endgültige Einstufung umgewandelt wird und ggf. für das vergangene Jahr Beitragsrückzahlungen oder Nachzahlungen abgewickelt werden. Für das laufende Jahr gilt dann wieder eine vorläufige Einstufung bis zur Vorlage des entsprechenden Einkommensteuerbescheides, wobei dafür das Einkommen aus dem vergangenen Jahr zugrunde gelegt wird. Und so geht das dann Jahr für Jahr weiter. Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass es zu unserer Beratungspflicht gehörte, bei "Neuselbständigen" auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und ich meine auch, dass es bei der Ersteinstufungsmitteilung auch einen entsprechenden, schriftlichen Hinweis dazu gab.
Gruss
Czauderna
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