Hallo,
ich werde in den nächsten Tagen für 3 1/2 Monate ins Ausland gehen (ausserhalb von Europa) und plane, über das Jahr gesehen mehr als 6 Monate im Ausland zu sein, allerdings mit Unterbrechung.
Entfällt dann die Versicherungspflicht für mich?
Werde zu dem Zeitpunkt ein Gewerbe betreiben (momentan nebenberuflich, wird evtl. hauptberuflich, Firmensitz Deutschland, Admininstration übers Internet).
Muss/Kann ich persönlich unter der Firmen-Adresse (bei meinen Eltern) in Deutschland gemeldet bleiben, wenn ich mich nicht krankenversichern möchte?
Wie ist es, wenn ich doch nicht auf mehr als 6 Monate Auslandsaufenthalt auf das Jahr gesehen komme?
Irgendwelche Dinge, die ich zu beachten hätte?
Freue mich auf Eure Hilfe.
Viele Grüße und Dank im Voraus!
Gewerbe in D - Aufenthalt im Ausland - KV-Pflicht Befreiung?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 12.01.2010, 21:15