Hallo,
ich habe eine geringfügige Beschäftigung, und bin selbständig tätig.
Ich bin verheiratet und über die Familien Versicherung in der GKV.
Bis Anfang diesen Jahres war ich in der KSK.
Muss ich mich für die selbständige Tätigkeit auch krankenversichern?
Auch wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit in etwa der Höhe der Bemessungsgrenze für eine geringfügige Tätigkeit entspricht?
Wenn Ja, wie könnte das "Preiswert" gehen?
Danke,
P.
geringfügige Beschäftigung und Selbständigkeit
Moderator: Czauderna
Hallo,
die frage ist, wie hoch die Einkünfte sind. Nicht familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 350 EUR monatlich überschreitet.
Dann ist eine eigene Versicherung als Selbständiger nötig, es sei denn, die KSK stellt Versicherungspflicht für die Tätigkeit fest. Dann kannst Du wieder über die KSK versichert werden.
grüetzi
die frage ist, wie hoch die Einkünfte sind. Nicht familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 350 EUR monatlich überschreitet.
Dann ist eine eigene Versicherung als Selbständiger nötig, es sei denn, die KSK stellt Versicherungspflicht für die Tätigkeit fest. Dann kannst Du wieder über die KSK versichert werden.
grüetzi