Hallo Bully,
mal ganz kurz gefragt. Du bist doch derjenige, der auch freiwillig versichert war und dann später (evt. selbst und nicht durch die Krankenkasse) drauf gekommen bist, über die KSK versichert zu werden.
Hattest Du denn irgendwie Erfolg mit einem etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch?
Hattest Du die KK verklagt?
Was hat denn der Richter dazu gesagt ?
Hast Du dies gewonnen ?
freiwillige GKV - hohe Nachzahlungen - brauche Hilfe !!!
Moderator: Czauderna
domrk hat geschrieben:Hallo Bully,
vielen Dank für Deine Infos und da dieses – so wie jedes – Forum, ja davon lebt, dass auch andere Leute in der gleichen oder ähnlichen Situation von den Ratschlägen profitieren, fasse ich die Situation und das, was ich bereits herausfinden konnte kurz zusammen:
Als Grafiker (Mediengestalter für Digital- und Printmedien) gehöre ich wie im Künstlerbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 1975 ausgewiesen zu einem sogenannten "Katalogberuf", mit dem ich grundsätzlich in die KSK aufgenommen werden dürfte.
Ein weiteres Kriterium (wie man mir bei der KSK sagte), mehr als 3.900 Euro pro Jahr zu verdienen, erfülle ich ebenso und wahrscheinlich auch jeder, der selbständiger Grafiker / Designer ist und davon leben will und muss.
Außerdem braucht man keine Angst haben, dass einem die Kunden weglaufen, wenn man diese bei der KSK durch Einreichung von Rechnungen als Nachweis der selbständigen Tätigkeit nennt. Denn die DRV treibt die (aktuell 3,9% des Auftragswerts meiner Rechnungen) bei den Kunden nur im Rahmen von Prüfungen ein und mein Name (bzw. der meines Unternehmens) taucht dabei bei meinem Kunden sowieso nicht auf. Abgaben müssen seitens meiner Kunden bei einer Prüfung für alle von denen eingekauften KSK-pflichtigen Leistungen abgeführt werden und nicht etwa nur selektiv auf meine Rechnungen. Man wird also nicht "verpetzt" und ergo ist die Sorge, die ich hatte, dass meine Kunden reihenweise weglaufen, wenn ich in die KSK ginge, weil alle plötzlich geprüft werden könnten falsch und unbegründet!
Eine rückwirkende Anmeldung bei der KSK ist nicht möglich! Telefonisch wird man darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auf deren Homepage zum Download zur Verfügung stehen und ebenso ein Formular, das man ausfüllen kann, um die Unterlagen postalisch zugeschickt zu bekommen. Ich habe beides gemacht, da man mir auch beim zweiten Anruf mitteilte, dass eine telefonische Bestellung der Antragsunterlagen nicht möglich sei und sowieso frühestens der Tag des Eingangs der Unterlagen bei der KSK als Anmeldetag zähle. In der Hoffnung, dass trotz zweifacher Aussage von verschiedenen AP der KSK-Servicerufnummer evtl. doch die Anforderung über das Formular als Anmeldetag zählt, habe ich daher wie gesagt beides gemacht.
Thema "sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" (bitte korrigiere mich, wenn ich etwas falsch wiedergebe!):
Dieser besteht gegenüber meiner GKV, die bei Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit und Anmeldung bei denen oder spätestens bei der Nachbearbeitung durch den entsprechenden Sachbearbeiter hätte feststellen müssen, dass ich ich nach dem KSGV (Künstlersozialversicherungsgesetz?) versicherungspflichtig gewesen wäre und somit ab Tag 1 meiner Selbständigkeit in die KSK und nicht in die GKV gehört hätte.
Eine Beratung oder ein solcher Hinweis ist aber seitens meiner GKV nie erfolgt, wozu sie aber eigentlich nach §§ 14, 15 SGB 1 verpflichtet gewesen wären. Durch höhere Beiträge als in der KSK und die aktuell geforderte Nachzahlung ist mir nun ein erheblicher Nachteil entstanden.
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch heißt laut Gesetzgeber in dem Zusammenhang, dass wegen des Versäumnisses der Krankenkasse mich zu beraten und wegen des mir daraus entstandenen Schadens (Nachzahlung) ich so zu stellen bin, wie es bei einer richtigen Beratung der Fall gewesen wäre. Dann hätte ich nie Beiträge in die GKV zahlen müssen und erst recht keine Nachzahlung sondern von Anfang an nur die Beiträge der KSK zahlen müssen.
Hab ich das soweit korrekt verstanden und auch wiedergegeben, lieber Bully?
. Die Katalogberufe geben insoweit die (damalige) allgemeine Verkehrsauffassung wieder. Diese Berufe sind grundsätzlich ohne weitere Prüfung als künstlerisch oder publizistisch anzusehen.
Denn bei ihnen bildet in der Regel der eigenschöpferisch-kreative Charakter des Schaffens den Schwerpunkt.
Das ist bei Dir der Fall, und somit muß Dich die KSK ohne besondere Prüfung aufnehmen.
Ferner meintest Du ja, dass (m)eine GKV nach vielen Deiner Erfahrungen keinesfalls kampflos klein bei gäbe, wenn ich sie mit dem "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" konfrontiere. Sondern sie werden versuchen, mir einen Fehler nachzuweisen und bei der KSK nachfragen, ob ich schon einmal eine Anfrage oder Anmeldung bei denen gestartet hätte.
Genau dazu hätte ich noch folgende offene Fragen – immer vorausgesetzt ich habe soweit alles richtig verstanden:
1.
Ja, ich habe mich definitiv entschieden in die KSK zu gehen, sofern die mich akzeptieren. Ich habe aber nur bis max. 05.06. Zeit, gegen den Nachzahlungsbescheid der GKV Einspruch zu erheben. Bis dahin ist mein Antrag doch im Leben nicht bei der KSK bewilligt. Und dann?
es sieht so aus, Du bleibst natürlich weiterhin Mitglied Deiner GKV, nur Deine Beiträge zahlst Du nicht mehr direkt an Deine GKV sondern an die KSK, die stockt Deine Beiträge auf ( ähnlich wie Arbeitgeberanteil)und leitet Sie dann weiter.
Darum benötigt die KSK eine Mitgliedsbescheinigung Deiner GKV sofort von Dir
2.
Erhebe ich keinen fristgerechten Einspruch gegen den Nachzahlungsbescheid, erkenne ich die Forderung schlussfolglich an, oder? Also erhebe ich Einspruch, aber mit welchen Argumenten? Mit o. g. Thematik "sozialr. Herstellungsanspruch"? Kann ich das unter Berufung auf die §§ selbst machen oder sollte ich das lieber einen Anwalt machen lassen, auch wenn ich nicht rechtsschutzversichert bin und das ggf. teuer wird? Aber solange es nicht teurer als die Nachzahlung selbst wird, würde ich das machen.
natürlich brauchst Du Dich vor dem SG nicht anwaltlich vertreten zu lassen, auch fallen Keine Gerichtskosten an.
aber ich würde Dir trotzdem zu einem Anwalt raten.
3.
Die wohl wichtigste Frage:
Wenn alles geschilderte so richtig und die GKV im Unrecht ist, was können die mir denn dann vorwerfen? Wenn die mich hätten beraten müssen, was offensichtlich sogar im Gesetz verankert ist und es nicht gemacht haben, wie kann ich dann an irgendwas Schuld sein? ,Spielt es dann eine Rolle ob ich mich zwischenzeitlich schon selbst bei der KSK gemeldet habe/ hatte? Und wenn man bereits damit rechnen kann, dass sie mir das entgegen halten werden, weil sie nicht auf die Nachzahlung verzichten wollen – was mache ich dann? Hab ich dann verloren? Hauen und Stechen?? Anarchie und Chaos???
Klar ist hier keiner ein Wahrsager, aber wie ist es denn in der Mehrzahl der Fälle, die Du bislang miterlebt hast ausgegangen, Bully? Und lohnt es sich dann überhaupt, denen "dumm" zu kommen und damit höchstwahrscheinlich deren Entgegenkommen bzgl. einer Ratenzahlung zu verspielen, wenn ich schlussendlich sowieso zahlen muss?
ja, spielt eine entscheidene Rolle (nicht die Anmeldung jetzt) mal angenommen, Du hättest am Anfang Deiner Selbständigkeit von der Existenz der KSK gewußt, und wärst von denen eventuell abgelehnt worden
weil Vorraussetzungen nicht erfüllt, oder einfach fehlende Mitwirkung Deinerseits.
aber das war ja bei Dir nicht der Fall.
unsere Erfahrung ist, die GkV erstattet die Differenzbeiträge ( KSK / GKV) nicht freiwillig, sondern mußte immer erst von einem SG dazu verpflichtet werden,
Zwar bin ich dank Dir, Heinrich und diesem Forum nicht mehr so planlos, wie zu Anfang, aber Halbwissen kann ja auch eine sehr gefährliche Sache sein, sepziell wenn ich vorhabe, mich mit meiner GKV anzulegen, weshalb ich noch mal genau nachfragen muss.
und darum mein Rat, geh zu einem Fachanwalt
denn es geht ja nicht nur um die Erstattung der GKV- Differenzbeiträge, hier spielen ja Beiträge zur DRV auch eine Rolle.
Vielen Dank allen, für nützliche Hinweise vorab und ich hoffe meine Zusammenfassung hilft auch Leidensgenossen in gleichen oder ähnlichen Situationen weiter.
Viele Grüße,
domrk
Hallo heinrich,heinrich hat geschrieben:Hallo Bully,
mal ganz kurz gefragt. Du bist doch derjenige, der auch freiwillig versichert war und dann später (evt. selbst und nicht durch die Krankenkasse) drauf gekommen bist, über die KSK versichert zu werden.
Hattest Du denn irgendwie Erfolg mit einem etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch?
Hattest Du die KK verklagt?
Was hat denn der Richter dazu gesagt ?
Hast Du dies gewonnen ?
Dein Gedächnis funktioniert ja noch
es war damals so das Sie irgendwann mal von der Existenz der KSK erfahren hatte, und leider kurze Zeit nach Ihrern Beginn der Selbstständigkeit die GKV wechselte. Zugehörigkeit zur KSK wurde auch von der neuen GKV nicht erkannt.
Termin vor dem SG, Zitat des Richters
" selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf Beratung, hier liegt auch eine Pflichtverletzung des Versicherungsträger vor.
Aber Sie haben hier die falsche Kasse verklagt, denn diese Beratung hätte der Vorversicherer tätigen müssen.
Ich rate Ihnen die Klage zurückzunehmen, ansonsten werden Gebühren fällig. "
war klar wie er entschieden hätte, also Klage zurückgezogen.
Dem 44er sei Dank, auf ein Neues,
da mußte dann der Vorversicherer
auf Grund des Herstellungsanspruches
entschädigen.
Gruß Bully