Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

abcde
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Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 28.05.2019, 14:29

Hallo,

ich habe ein Einzelgewerbe und bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.

In jüngster Vergangenheit gab es ja zwei entscheidende Änderungen. Seit
2019 sind die Mindestbeiträge deutlich gesunken. Seit 2018 schon gelten
die Beitragsbescheide nur vorläufig, d.h. es sollte durchaus auch zu
Erstattungen kommen können.

In den "Einkommensabfragen", welche mir meine KK jährlich schickt, gibt
es die Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt: [ ] Meine Einnahmen liegen
unter 1/3 der monatlichen Bezugsgröße. Mein Lebensunterhalt wird sicher
gestellt durch...".
Erste Frage: Welchen Zweck hat diese Zeile? Was bewirkt ein Ankreuzen
konkret?

Meinen Steuerbescheid für 2018 habe ich nun. Leider ist es so, dass ich
in 2018 starke Gewinneinbrüche hatte und jetzt unter die genannte Grenze
komme. Sollte es sich um eine Art Härtefallregelung handeln, würde sich
ja meine Beitragshöhe ändern und es zu einer Erstattung kommen.
Zweite Frage: Liege ich richtig bzw. hat jemand Erfahrungen damit bzw.
Tipps?

Ich will vermeiden, durch einen Formfehler einen Nachteil zu erleiden.

Vielen Dank.

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 28.05.2019, 14:49

Hallo und willkommen im Forum,
1038,33 € (entspricht 1/3 der Bezugsgrösse) - das ist die Mindestbeitragsbemessungsgrenze, wonach du Beiträge auf jeden Fall zahlen musst, d.h.
hattest du in der Vergangenheit lt. Einkommensteuerbescheid weniger, hast aber schon den Mindestbeitrag gezahlt, dann bekommst du nichts zurück.
Gruss
Czauderna

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 28.05.2019, 15:12

Es wäre schön, wenn ich nur den Mindestbeitrag gezahlt hätte! Ich zahle aber jedes Jahr mittlere vierstellige Beiträge. Es ist so, dass ich vorletztes Jahr von meinem Gewerbe leben konnte, es nur letztes Jahr zu Gewinneinbrüchen kam, wodurch ich effektiv die Hälfte meines Gewinns an die KK zahlte. Ich hoffe durch die Gesetzesänderung eben auf eine Teilrückerstattung.

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 28.05.2019, 15:35

Hallo,
na, dann ist doch alles klar - wenn du den Einkommensteuerbescheid für 2018 in der Hand hast, gibst du den sofort an deine Kasse weiter und wenn die feststellt, dass du zu viel Beitrag gezahlt hast, dann bekommst du die Differenz wieder zurück. Das Ergebnis des aktuellen Einkommensteuerbescheides wird dann bis zu dem Datum genommen, an dem der Folgebescheid vorgelegt wird, was dann aber auch ggf. zur Folge haben kann, dass du dann wieder nachzahlen musst.
Gruss
Czauderna

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 28.05.2019, 16:12

Vielleicht kannst du mir auch meine erste Frage beantworten. Die zum Ankreuzen. Wie genau wirkt sich das aus bzw. warum ist das nötig?

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 28.05.2019, 17:36

Falls meine Nachfragen merkwürdig erscheinen: Ich steige durch den Gesetzestext von SGB §§ 231 und 240 nämlich nicht durch und wenn sich meine Kasse quer legt, muss ich mir einen Anwalt nehmen, was ja auch wieder Kosten verursacht. Daher möchte ich schon sicher sein, dass Aussicht auf Erfolg besteht.

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 28.05.2019, 18:23

Hallo,
das scheint ein Fragebogen auch für andere, freiwillig Versicherten zu sein, nicht nur für hauptberuflich Selbständige. Wenn diese erklären, dass sie weniger als 1/3 der Bezugsgrösse als Einkommen haben, dann muessen sie auch darlegen/erklären wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, z.B. aus Ersparnissen oder aus Zuwendungen von Eltern/Verwandten oder durch 450,00 € - Job. Es handelt sich also um eine Plausibilitätsprüfung.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von heinrich » 28.05.2019, 19:42

warum muss man sich denn einen Anwalt nehmen.
warum stellt die KK sich denn quer.

Was meinst Du denn wer hier antwortet.

Etwa Dein Nachbar oder meinst Du , dass hier KK-Mitarbeiter nach Feierabend antoworten geben.

Dein Nachbar ist es nicht.

KK-Mitarbeiter arbeiter nach Gesetz.

Die Frage mit dem 1/3:
Dieser Fragebogen gilt für zahlreiche Arten von freiwillig Versicherten.
z.Selbstständige, Sozialhilfebezieher,

Personen OHNE EINKOMMEN, die von anderen Menschen leben, wie die geschiedene Ehefrau, die keinen Unterhalt bekommt
und vom neuen "Partner" lebt (davon gibt es tausende Fälle)
Genau dieser Fall ist gemeint.

zu 240 und 231:
ich erkläre es jetzt mal KURZ mit MEINEN Worten
Wer unter Höchstbeitrag eingestuft ist, ist vorläufig eingestuft.
Der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr führt zu endgültigen Einstufung.

ABER: wer IM HÖCHSTBEITRAG eingestuft ist, wird ENDGÜLTIG eingestuft. Diese Personen bekommen dann keine Einkommensanfrage.
DENNOCH: diese Personen haben es selbst in der Hand, den Einkommensteuerbescheid vorzulegen und einreichen; und zwas innerhalb von 3 Jahren.
In diesen Fällen (der bisher endgültigen Höchststufeneinstufung) und Einreichung eines Einkommensteuerbescheid (niedriger als Höchststufe)
erhalten dann über den " 231" SGB V eine Erstattung.
Dieses ist seit 1.1.2018 neu gesetzlich geregelt und eine äußerst gerechte Sachen.


Abschließend nochmals zu Deinen kritschen Äußerungen. Es hört sich so an, dass KK-Mitarbeiter nach Gutdünken und bewusst falsch arbeiten.
NEIN.

Sicherlich hast Du als Selbstständiger auch immer richtig gearbeitet und ALLES und JEDEN Cent, den Du einnimmst VERSTEUERT.
Richtig ?

Hast Du es gemerkt: ich musste Dir noch mal einen "mitgeben".

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 28.05.2019, 21:32

Ich kenne hier niemanden und wollte hier auch niemanden angreifen. Wozu auch? Selbstverständlich versteuere ich immer alles korrekt. Mit dem Finanzamt hatte ich in den letzten Jahrzehnten nie Probleme und alle Steuerbescheide wurden korrekt berechnet. Bei der Krankenkasse allerdings war das nicht immer der Fall. Es gab mehrere Versuche, mir ungerechtfertigt Geld abzuknöpfen, inkl. Mahnverfahren. Ob es Absicht war oder Versehen, kann ich nicht beurteilen. Ich konnte bisher alles abwehren. Skeptisch bin ich aufgrund dessen aber geworden!

Danke. Ich melde mich, falls es Probleme geben sollte!

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 20.07.2019, 17:26

Welcher Gesetzestext gilt eigentlich momentan für 2018er Steuerbescheide? Der Gesetzestext von 2019 oder der von 2018? Den alten Text findet man nämlich kaum noch.

RHW
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von RHW » 20.07.2019, 21:18

Hallo,

in PKV-Verträgen gibt es üblicherweise eine Standardklausel "Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen." Dies prüft die Privatversicherung, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Die Klausel ist aber sehr interpretationsfähig. Hier sind jedes Jahr im Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmann verschiedene Streitfälle beschrieben: http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
-> z.B. Bericht 2018 Seite 20-23
Versicherung, Patient/Versicherter und Arzt haben bei "Maß des Notwendigen" sehr oft unterschiedliche Ansichten. Der Patient/Versicherte sitzt zwischen den Stühlen.

Gruß
RHW

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 20.07.2019, 21:28

Hallo RHW,
mir scheint, du hast dich etwas in der Rubrik vertan - wo soll der Beitrag hin ?.
Gruss
Czauderna

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 21.07.2019, 14:51

Vielleicht ist meine Frage auch unverständlich.
Hier mal konkret:
Welcher monatliche Beitrag ergibt sich etwa für 2018 bei z.B. Jahreseinnahmen von 12000 Euro?
Gefragt ist die endgültige Einstufung nach Vorlage des 2018er Steuerbescheides.

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 21.07.2019, 15:43

Hallo,
die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in 2019 liegt bei 1038,33 €, d.h., hast du weniger, musst du danach (1038,33 €) bezahlen. Das entspricht momentan einem monatlichen Beitrag von ca. 194,00 € (incl. Pflegeversicherung) - das kann von Kasse zu Kasse verschieden sein wegen des individuellen Zusatzbeitrags der jeweiligen Kasse aber auch in der Pflegeversicherung, da kann es aufgrund der Kinderzahl (vorhanden oder nicht) zu einem Zuschlag in der Pflegeversicherung kommen, aber die 194,00 € sind schon ein guter Anhaltspunkt.
Wenn du es genau wissen willst, geh bei deiner Krankenkasse auf die Internetseite, bei den meisten kann st du da auch die Beitragssaätze nachlesen und auch die Mindest- und Höchbeitragsbemessungsgrenzen werden da genannt.
Gruss
Czauderna

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 21.07.2019, 16:22

Danke für die Antwort und die Geduld.

Meine Frage war aber für 2018. Ich habe jeden Monat etwas über 400 Euro an die Kasse zahlen müssen.

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