Hallo,
Mein Mann ist seit Februar 2017 freiwillig versichertes Mitglied bei der Barmer. Zuvor war er entweder selbst gesetzlich versichert, über mich in der Familienversicherung mitversichert oder bei Arbeitslosigkeit über das Arbeitsamt versichert.
Seit Februar 2017 hat er ausschließlich Einnahmen aus Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen als Stadtverordneter. Da diese höher als EUR 425 monatlich sind, war die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr möglich.
Ich selbst bin schon immer gesetzlich versichert und habe zusätzlich Mieteinahmen.
In einer von uns aktuell abzugebenden Einkommenserklärung möchte die Barmer auch Angaben zur steuerlichen Veranlagung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Ehegatten. Im letzten Jahr wurden die Einkünfte des Ehegatten nicht abgefragt.
Verstehe ich das richtig, dass die Krankenkasse jetzt, durch die freiwillige Krankenversicherung meines Mannes, Krankenversicherungsbeiträge von meinen Mieteinnahmen einzieht, obwohl diese für mich beitragsfrei sind?
Wenn ja, werden meine gesamten Mieteinnahmen zugrunde gelegt oder diese zu einem Anteil meinem Mann zugerechnet?
Mein Mann beantragt in ca. 2,5 Jahren Rente. Bis dahin wird er dann ca. 4 Jahre ausschließlich freiwillig versichertes Mitglied aufgrund einer Aufwandsentschädigung sein. Dadurch wird er dann die erforderlichen 90 % des hälftigen Berufslebens in der gesetzlichen Krankenkasse nicht erreichen.
Bedeutet das, dass er wegen der Übernahme von Ehrenämtern und den damit verbundenen Aufwandsentschädigungen von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen ist?
Ich beantrage in ca. 3 Jahren Rente und werde dann in der Krankenversicherung der Rentner sein. Nach der derzeitigen Rechtslage sind dann durch mich auf meine Mieteinnahmen keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Falls mein Mann dann, falls es sich richtig sehe, auch als Rentner freiwillig krankenversichert sein muss, werden dann immer noch Krankenversicherungsbeiträge auf meine – doch eigentlichen beitragsfreien – Mieteinnahmen fällig?
Vielen Dank
Andrea
Freiwillig versichert wegen Aufwandsentschädigung aus Ehrenamt
Moderator: Czauderna
Re: Freiwillig versichert wegen Aufwandsentschädigung aus Ehrenamt
Hallo,
das du keine Beiträge auf die Mieteinnahmen zahlen musst liegt darin begründet, dass du (wahrscheinlich) pflichtversichert bist. Bei deinem ehemann ist es so,dass er freiwillig versichert ist und wenn auf dem Einkommensteuerbescheid Mieteinnahmen aufgeführt sind, die ihr beide erhaltet, dann werden 50% dieser Einnahmen deinem Ehemann als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet.
Was deine Frage nach der KVdR. betrifft, da ist es nach derzeitger Rechtslage so, dass 9/10 der zweiten Hälfte mit einer Mitgliedschaft (egal ob freiwillig oder pflichtversichert) und/oder Familienversicherung in einer GKV-kasse nachgewiesen werden müssen.
Die Vorversicherungszeit rechnet sich so : Die Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung wird genau in der Mitte durchgeschnitten und dann wird in der zweiten Hälfte nach den Vorversicherungszeiten geschaut.
Gruss
Czauderna
das du keine Beiträge auf die Mieteinnahmen zahlen musst liegt darin begründet, dass du (wahrscheinlich) pflichtversichert bist. Bei deinem ehemann ist es so,dass er freiwillig versichert ist und wenn auf dem Einkommensteuerbescheid Mieteinnahmen aufgeführt sind, die ihr beide erhaltet, dann werden 50% dieser Einnahmen deinem Ehemann als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet.
Was deine Frage nach der KVdR. betrifft, da ist es nach derzeitger Rechtslage so, dass 9/10 der zweiten Hälfte mit einer Mitgliedschaft (egal ob freiwillig oder pflichtversichert) und/oder Familienversicherung in einer GKV-kasse nachgewiesen werden müssen.
Die Vorversicherungszeit rechnet sich so : Die Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung wird genau in der Mitte durchgeschnitten und dann wird in der zweiten Hälfte nach den Vorversicherungszeiten geschaut.
Gruss
Czauderna