Freiwillig versichert, kurzfristig selbstständig

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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AnnaNas
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Freiwillig versichert, kurzfristig selbstständig

Beitrag von AnnaNas » 19.11.2018, 14:25

Hallo,

Ich bin bereits seit mehreren Jahren freiwillig versichert. Derzeit kümmere ich mich um meine Mutter, die nach einem Schlaganfall körperlich eingeschränkt ist und suche zusätzlich nach einem Minijob oder einer Stelle auf Teilzeit. Ich erhalte monatlich 250 Euro von meinen Eltern, mit denen ich den Beitrag zur Krankenkasse zahle. Sonstige Einkommensquellen habe ich z.Z. nicht, ich zahle also nur den Mindestbeitrag von ca. 180 Euro.

Allerdings habe ich in der ersten Hälfte dieses Jahres über ca. 2 Monate sporadisch für ein in den USA ansässiges Unternehmen über dessen Onlineportal Interviews Transkribiert und so während dieser Zeit ca. 900 Euro verdient. Ein Gewerbe o.Ä. habe ich deswegen nicht angemeldet, da ich nicht wusste das ich das muss. Der Krankenkasse habe ich ebenfalls nichts gesagt, da meine Einkünfte in diesen beiden Monaten insgesamt unter der Mindestbemessungsgrundlage lagen, und mir von Anfang an klar war, dass ich dieser Tätigkeit nicht längerfristig nachgehen würde

Nun habe ich vor kurzem herausgefunden, dass diese Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige mehr als doppelt so hoch ist wie für andere freiwillige Versicherte. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich damit gar nicht erst angefangen. Daher nun folgende Fragen:

Ich rechne damit, dass sich meine Krankenkasse zu Beginn des nächsten Jahres bezüglich meines Einkommens erkundigt. Wie wird das gehandhabt, wenn ich für das vergangene Jahr die 900 Euro als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angebe? Die Krankenkasse hat ja keine Ahnung, dass ich nur 2 Monate tätig war. Wird dann einfach davon ausgegangen, dass ich das ganze Jahr über selbstständig war, und ich darf dann 12 x 200+ Euro nachzahlen? Das könnte ich mir nämlich wirklich nicht leisten.

Kann ich der Krankenkasse irgendwie belegen, dass diese Tätigkeit wirklich nur auf diese 2 Monate begrenzt war, und dass ich seitdem nicht weiter selbstständig tätig war, und es auch in Zukunft nicht sein werde?

Vielen dank im Voraus.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.11.2018, 21:10

Hallo, und willkommen im Forum.
Da musst du keine Sorge haben, denn so wie du es geschildert hast gibt es keinen Grund dich als hauptberuflich Selbständig zu sehen - es waren nur zwei Monate und auch die 900,00 € mtl. lassen da keine andere Möglichkeit zu. Ich meine, du solltest die Einkommensanfrage der Kasse in Ruhe abwarten und dann diesen entsprechend ausfüllen - die Mindestbeitragsbemessungrenze liegt in 2018 bei 1015,00 €.
Was evtl. passieren kann - wenn wir davon ausgehen, dass es in zwei aufeinander folgenden Monaten 900,00 € Arbeitseinkommen und 250,00 € Zuwendung von den Eltern waren, dann kommen wir auf 1150,00 € - dann könnte die Kasse für diese zwei Monate Beiträge nachfordern, aber du schreibst ja ca. 900,00 € - vielleicht waren es ja doch nicht soviel dass es überhaupt dazu kommen wird. Ich weiß nicht wie bürokratisch deine Kasse ist oder sein wird, aber du kannst doch sicher belegen, dass es nur zwei Monate waren ?.
Gruss
Czauderna

AnnaNas
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Beitrag von AnnaNas » 19.11.2018, 21:29

Hallo Czauderna, vielen Dank für deine Antwort.

Es waren keine 900 € monatlich, sondern auf beide Monate verteilt, unter den 1015 € liege ich also auf jeden Fall. Die Zahlung erfolge über Paypal, und ich habe den Betrag in zwei Teilen auf mein Girokonto überwiesen. Würden in diesem Fall die Kontoauszüge der beiden Monate als Beleg ausreichen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.11.2018, 21:41

AnnaNas hat geschrieben:Hallo Czauderna, vielen Dank für deine Antwort.

Es waren keine 900 € monatlich, sondern auf beide Monate verteilt, unter den 1015 € liege ich also auf jeden Fall. Die Zahlung erfolge über Paypal, und ich habe den Betrag in zwei Teilen auf mein Girokonto überwiesen. Würden in diesem Fall die Kontoauszüge der beiden Monate als Beleg ausreichen?
Hallo,
ich denke, wenn du das so schreibst, dann musst du auch keinen Nachweis führen, aber ja, sicher wird das auch genügen.
Gruss
Czauderna

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