Freiwilig versichert?
Moderator: Czauderna
Freiwilig versichert?
Ich schließe mein kleines Betrieb nach 15 Jahren Selbständigkeit und PKK und werde wahrscheinlich mir ein Job suchen-wo ich wieder pflichtversichert bei der GKK werde.Bin 51 Jahre alt.Davor war ich Hausfrau ;also familienversicher bei meinem Mann.Was wird aus mir wenn ich in Rentenalter bin.Kriege sehr kleine gesetzliche Rente und bißchen mehr aus private Rente (wenn ich schaffe das weiter zu bezahlen).Bleibe ich dann gesetzlich weiter versichert oder schmeisst mich die Kasse raus.Freiwilige Versicherung kann ich doch auch nicht bezahlen.Wer kennt sich aus?
Hallo,
Okay, gehen wir mal davon aus, dass die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt sind. Damit wäre der Weg in die GKV versperrt, bei Aufnahme einer Krankenversicherungspflichtigen Taetigkeit dagegen muss ist dieser Weg sogar Pflicht. Wenn dann die Rente kommt, dann kommt es darauf an, wie hoch die Rente ist und ob es noch andere Einnahmen gibt. Nach heutigem Stand läge die Grenze bei 405,00 € - darunter wäre die Familienversicherung die Loesung, darüber bliebe nur die freiwillige Versicherung und die kostet derzeit mindestens ca. 140,00 € mtl.
Gruß
Czauderna
Okay, gehen wir mal davon aus, dass die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt sind. Damit wäre der Weg in die GKV versperrt, bei Aufnahme einer Krankenversicherungspflichtigen Taetigkeit dagegen muss ist dieser Weg sogar Pflicht. Wenn dann die Rente kommt, dann kommt es darauf an, wie hoch die Rente ist und ob es noch andere Einnahmen gibt. Nach heutigem Stand läge die Grenze bei 405,00 € - darunter wäre die Familienversicherung die Loesung, darüber bliebe nur die freiwillige Versicherung und die kostet derzeit mindestens ca. 140,00 € mtl.
Gruß
Czauderna
Hallo,
richtig - wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt dann zählt man in diesem Fall zum Personenkreis der sonstig, freiwillig Versicherten und da liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze wesentliche niedriger als bei Selbständigen. Ja, nach heutigem Recht wärst du aus der Familienversicherung draußen und müsstest bei deinen 560,00 € Einkommen
allein für Kranken- und Pflegeversicherung ca. 140,00 € mtl. zahlen.
Gruss
Czauderna
richtig - wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt dann zählt man in diesem Fall zum Personenkreis der sonstig, freiwillig Versicherten und da liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze wesentliche niedriger als bei Selbständigen. Ja, nach heutigem Recht wärst du aus der Familienversicherung draußen und müsstest bei deinen 560,00 € Einkommen
allein für Kranken- und Pflegeversicherung ca. 140,00 € mtl. zahlen.
Gruss
Czauderna