Steuerpflichtig ist strenggenommen über 750/1500 €. Dazu kommt dann noch die Werbungskostenpauschale von 51/102 € die auch für die Krankenkassen bei der Beitragsberechnung gilt.
Hallo allerseits, kurzes Update zu meiner Problematik: Ich habe zwei Mal Widerspruch eingelegt und dem wurde stattgegeben. Ich darf also den reduzierten Beitrag bezahlen. Dranbleiben lohnt sich.