Freiberuflich Familienversichert und höhere Annahmen
Moderator: Czauderna
Freiberuflich Familienversichert und höhere Annahmen
Hallo liebe Forumsexperten,
mein Mann ist schon seit Jahren bei mir in der Familienversicherung mitversichert. Jetzt stellt sich raus, dass sein Gewinn für Jahr 2016 liegt bei - 10900,-/Jahr.
Er ist freiberuflich (nebenberuflich 5Std./Woche) gemeldet und muss auch für Jahr 2017 keine Vorsteuer zahlen.
Voraussichtlich für Jahr 2017 wird sein Gewinn wieder bei 4500,-/Jahr zurückgehen.
Jetzt habe ich paar Fragen:
- Wird er wegen des Gewinns für 2016 aus der Familienversicherung raus genommen?
- Was muss er dann und ab wann (Steuerbescheid liegt noch nicht vor) zahlen?
- Er ist als Mediengestallter tätig und kann sich für KünstlerKV anmelden, muss es jetzt schon geschehen?
- Kann er ab dem Steuerbescheid für Jahr 2017 wieder in die Familienversicherung zurück?
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus !!!
Viel
mein Mann ist schon seit Jahren bei mir in der Familienversicherung mitversichert. Jetzt stellt sich raus, dass sein Gewinn für Jahr 2016 liegt bei - 10900,-/Jahr.
Er ist freiberuflich (nebenberuflich 5Std./Woche) gemeldet und muss auch für Jahr 2017 keine Vorsteuer zahlen.
Voraussichtlich für Jahr 2017 wird sein Gewinn wieder bei 4500,-/Jahr zurückgehen.
Jetzt habe ich paar Fragen:
- Wird er wegen des Gewinns für 2016 aus der Familienversicherung raus genommen?
- Was muss er dann und ab wann (Steuerbescheid liegt noch nicht vor) zahlen?
- Er ist als Mediengestallter tätig und kann sich für KünstlerKV anmelden, muss es jetzt schon geschehen?
- Kann er ab dem Steuerbescheid für Jahr 2017 wieder in die Familienversicherung zurück?
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus !!!
Viel
Hallo,
die Familienversicherung endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen entfallen.
Für die Familienversicherung wird zu Beginn vorausschauend geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen der jährlichen Bestandspflege erfolgt eine rückwirkende Prüfung und gleichzeitig wieder eine vorausschauende Betrachtung.
Für die vorausschauende Betrachtung kann angenommen werden, dass die Einkünfe einer gewissen Schwankung (bis ca. 25%) unterliegen, die beim Ausfüllen des Familienfragebogens nicht absehbar ist. In solchen Fällen endet die Familienversicherung erst, wenn der Einkommensteuerbescheid mit den zu hohen Werten vorliegt.
In diesem Fall reden wir aber von einer weitaus höheren Abweichung, die deinem Mann hätte auffallen müssen. Das heißt, er hätte sich bei der Kasse melden müssen.
Deshalb endet meines Erachtens die Familienversicherung rückwirkend mit dem 31.12.2015 (aber nur meine Meinung - die Familienversicherung ist sehr schwammig geregelt).
Ab 01.01.2016 würde er dann anhand des Einkommensteuerbescheides 2016 eingestuft. Die Kasse prüft, ob er ab 01.01.2016 haupt- oder nebenberuflich selbstständig war. Davon hängt ganz wesentlich der Beitrag ab.
Meiner Meinung nach kann die Familienversicherung dann wieder erfolgen, wenn konkret niedrigere Einnahmen nachgewiesen werden. Vielleicht hilft ja ein Vorauszahlungsbescheid. Ansonsten spätestens dann, wenn der Bescheid für 2017 vorliegt und die Einkünfte wieder darunter liegen. Natürlich immer voraussgesetzt, die Kasse entscheidet auf nebenberuflich selbstständig, denn bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ist die Fami unabhängig von den Einkünften sowieso ausgeschlossen.
Viele Grüße
D-S-E
die Familienversicherung endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen entfallen.
Für die Familienversicherung wird zu Beginn vorausschauend geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen der jährlichen Bestandspflege erfolgt eine rückwirkende Prüfung und gleichzeitig wieder eine vorausschauende Betrachtung.
Für die vorausschauende Betrachtung kann angenommen werden, dass die Einkünfe einer gewissen Schwankung (bis ca. 25%) unterliegen, die beim Ausfüllen des Familienfragebogens nicht absehbar ist. In solchen Fällen endet die Familienversicherung erst, wenn der Einkommensteuerbescheid mit den zu hohen Werten vorliegt.
In diesem Fall reden wir aber von einer weitaus höheren Abweichung, die deinem Mann hätte auffallen müssen. Das heißt, er hätte sich bei der Kasse melden müssen.
Deshalb endet meines Erachtens die Familienversicherung rückwirkend mit dem 31.12.2015 (aber nur meine Meinung - die Familienversicherung ist sehr schwammig geregelt).
Ab 01.01.2016 würde er dann anhand des Einkommensteuerbescheides 2016 eingestuft. Die Kasse prüft, ob er ab 01.01.2016 haupt- oder nebenberuflich selbstständig war. Davon hängt ganz wesentlich der Beitrag ab.
Meiner Meinung nach kann die Familienversicherung dann wieder erfolgen, wenn konkret niedrigere Einnahmen nachgewiesen werden. Vielleicht hilft ja ein Vorauszahlungsbescheid. Ansonsten spätestens dann, wenn der Bescheid für 2017 vorliegt und die Einkünfte wieder darunter liegen. Natürlich immer voraussgesetzt, die Kasse entscheidet auf nebenberuflich selbstständig, denn bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ist die Fami unabhängig von den Einkünften sowieso ausgeschlossen.
Viele Grüße
D-S-E
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Krankenkasse wurde auch informiert, dass mein Mann freiberuflich ist. Der Steuerbescheid für Jahr 2015 wurde auch eingereicht - hier lagen die Annahmen bei 4000,-/Jahr. Für Jahr 2016 habe ich informiert, dass Gewinn wird vorrausichtlich höhe fallen, allerdings es handelt sich um eine nebenberuflich Tätigkeit (5 Std./Woche). Diese habe ich auch schriftlich abgeschickt.
Der Bescheid kommt noch diese Woche (meine Steuerberaterin hat es vom Fin.amt schon erhalten und schickt mir zu). Allerdings wird noch eine Korrektur erfolgen - es werden noch Ausgaben von 2900,- Euro an Fin.Amt nachgereicht.
Soll ich den heutigen Bescheid an die KV einreichen, oder noch Nachbesserung erst abwarten? Wie läuft es mit Künstler SK?
Die Krankenkasse wurde auch informiert, dass mein Mann freiberuflich ist. Der Steuerbescheid für Jahr 2015 wurde auch eingereicht - hier lagen die Annahmen bei 4000,-/Jahr. Für Jahr 2016 habe ich informiert, dass Gewinn wird vorrausichtlich höhe fallen, allerdings es handelt sich um eine nebenberuflich Tätigkeit (5 Std./Woche). Diese habe ich auch schriftlich abgeschickt.
Der Bescheid kommt noch diese Woche (meine Steuerberaterin hat es vom Fin.amt schon erhalten und schickt mir zu). Allerdings wird noch eine Korrektur erfolgen - es werden noch Ausgaben von 2900,- Euro an Fin.Amt nachgereicht.
Soll ich den heutigen Bescheid an die KV einreichen, oder noch Nachbesserung erst abwarten? Wie läuft es mit Künstler SK?
Re: Freiberuflich Familienversichert und höhere Annahmen
ireis hat geschrieben:
mein Mann ist schon seit Jahren bei mir in der Familienversicherung mitversichert. Jetzt stellt sich raus, dass sein Gewinn für Jahr 2016 liegt bei - 10900,-/Jahr.
Er ist freiberuflich (nebenberuflich 5Std./Woche) gemeldet und muss auch für Jahr 2017 keine Vorsteuer zahlen.
Voraussichtlich für Jahr 2017 wird sein Gewinn wieder bei 4500,-/Jahr zurückgehen.
Wie läuft es mit Künstler SK?
l
Hallo,
ich bin ein wenig erstaunt, das Eure Kasse hier die Fami durchführt, und das schon seit Jahren
Du schreibst, Fami schon seit Jahren
freiberuflich tätig auch schon seit Jahren ?????????
Gewinn liegt wieder bei ca. 4500 Euro, so wie in den letzten Jahren ?????
wie es bei Künstlern läuft, so wie Du es schilderst, ist es so das hier der § 1 KSVG greift und die KSK euer Ansprechpartner ist
Künstlerische Tätigkeit schon seit Jahren ausgeübt, Mindesteinkommen wird auch erfüllt
Tja eigentlich schade, aber Fami ADE
Gruß Bully
Vielen Dank für die Antwort.
Ist es nicht so, dass wenn Jahresgewinn unter 400,-/Mtl. liegt kann er mit Familienversichert bleiben?
Angenommen in unsere Situation:
Gewinn im Jahr 2016 -10900,-/Jahr - Bescheid haben wir im Jahr 2018 erhalten. Jetzt würde sich mein Mann in KSK anmelden.
Gewinn im Jahr 2017 - 3000,-/Jahr - soll es sich dann in KSK abmelden und würde in die Familienversicherung zurück aufgenommen?
Eventuell wäre es besser die Freiberufliche Tätigkeit abmelden und auf mich anmelden? Denn wir möchten und können hier keine großen Gewinnen erzielen.
Ist es nicht so, dass wenn Jahresgewinn unter 400,-/Mtl. liegt kann er mit Familienversichert bleiben?
Angenommen in unsere Situation:
Gewinn im Jahr 2016 -10900,-/Jahr - Bescheid haben wir im Jahr 2018 erhalten. Jetzt würde sich mein Mann in KSK anmelden.
Gewinn im Jahr 2017 - 3000,-/Jahr - soll es sich dann in KSK abmelden und würde in die Familienversicherung zurück aufgenommen?
Eventuell wäre es besser die Freiberufliche Tätigkeit abmelden und auf mich anmelden? Denn wir möchten und können hier keine großen Gewinnen erzielen.
Hallo,ireis hat geschrieben:
Gewinn im Jahr 2016 -10900,-/Jahr - Bescheid haben wir im Jahr 2018 erhalten. Jetzt würde sich mein Mann in KSK anmelden.
Voraussichtlich für Jahr 2017 wird sein Gewinn wieder bei 4500,-/Jahr zurückgehen.
Gewinn im Jahr 2017 - 3000,-/Jahr - soll es sich dann in KSK abmelden und würde in die Familienversicherung zurück aufgenommen?
ja, ESTB aus 2016 in 2018 erhalten, klar KSK Ansprechpartner
in 2017 voraussichtlicher Gewinn 4500 Euro ????
Gewinn 2017 beträgt 3000 Euro ??????
Laut erhaltenen Steuerbescheid für 2017 liegt der Gewinn bei 3000 Euro ?????????????
4500 Euro geschätzt oder wie erklärt sich der Unterschied ??????
bei 3000 Euro Gewinn im Jahr sind die Vorrausetzungen für das Mindesteinkommen nicht mehr erfüllt dann ruht die Versicherung nach dem KSVG
Gruß Bully
Ich habe mal 4500,-/Jahr und mal 3000,-/Jahr geschrieben, denn die Angaben zur Zeit geschätzt sind. Es wird auf jedem fall unter 450,-/Mtl. werden. Es kann auch auf 0 raus kommen.
Die Fragen sind:
-ob man sich in KSK selbst anmelden muss, oder macht es Krankenkasse? -Macht man es gleich, wo im Bescheid vom FinAmt schon ein Gewinn zu sehen ist, oder soll man noch auf eine Rückmeldung von der KK abwarten?
-Wird man ohne weiteres in die Familienversicherung aufgenommen, wenn der Gewinn unter 450,-/Mtl. liegt?
Die Fragen sind:
-ob man sich in KSK selbst anmelden muss, oder macht es Krankenkasse? -Macht man es gleich, wo im Bescheid vom FinAmt schon ein Gewinn zu sehen ist, oder soll man noch auf eine Rückmeldung von der KK abwarten?
-Wird man ohne weiteres in die Familienversicherung aufgenommen, wenn der Gewinn unter 450,-/Mtl. liegt?
Halloireis hat geschrieben:
Gewinn im Jahr 2016 -10900,-/Jahr - Bescheid haben wir im Jahr 2018 erhalten. Jetzt würde sich mein Mann in KSK anmelden.
Ich habe mal 4500,-/Jahr und mal 3000,-/Jahr geschrieben, denn die Angaben zur Zeit geschätzt sind. Es wird auf jedem fall unter 450,-/Mtl. werden. Es kann auch auf 0 raus kommen.
Die Fragen sind:
-ob man sich in KSK selbst anmelden muss, oder macht es Krankenkasse? -Macht man es gleich, wo im Bescheid vom FinAmt schon ein Gewinn zu sehen ist, oder soll man noch auf eine Rückmeldung von der KK abwarten?
-Wird man ohne weiteres in die Familienversicherung aufgenommen, wenn der Gewinn unter 450,-/Mtl. liegt?
KSK Anmeldung müsst Ihr vornehmen, Rückmeldung der KK hat da nichts mit zutun, Ihr seit verpflichtet Euch bei der KSK zu melden.
Gewinn müsste jährlich unter 3900 Euro liegen
Gruß Bully