Fragen zur 360€ Grenze

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Evelin
Beiträge: 6
Registriert: 21.09.2009, 15:06

Fragen zur 360€ Grenze

Beitrag von Evelin » 21.09.2009, 16:37

Hallo,

Bin als Studentin nebenberuflich selbstständig und noch familienversichert.

Man teilte mir jedoch mit, dass mein Einkommen 360€ nicht überschreiten dürfe.

Jetzt würde mich mal interessieren, warum gerade bei Selbstständigen eine solche Grenze gilt.

ALG II und BaFög sind weit über dem Limit von 360€ (hatte selbst schon BaFög und das waren 517€) und das wissen Krankenkassen doch auch. Da ist aber Familienversicherung erlaubt. Auch bei ALG II wird man zwangsfamilienversichert, auch wenn man den vollen Betrag erhält. Das sind oft ebenfalls mehr als 500€.

Als Selbstständiger hat man aber noch betriebsbedingte Ausgaben (zum Beispiel Herstellungs- und Versandkosten), ist nicht von der GEZ befreit und als Studentin kommen natürlich bei mir auch noch Lehrbücher, Bibliotheksgebühren, Semesterbeitrag und Ähnliches dazu.

Warum darf ich für eine Familienversicherung nur etwa 200€ an wirklichem Einkommen haben (Reicht ziemlich genau gerade mal für Miete und Internet) und BaFög- Und ALG II-Empfänger dürfen mehr als 300€ mehr haben und werden zusätzlich zum Beispiel noch von GEZ befreit?

Stimmt die Information mit den 360€, die man mir mitgeteilt hat?

Und wenn ja, kann mir vielleicht jemand erklären, warum diese Grenze nicht für alle gilt?

Immerhin benötigen Existenzgründer doch eigentlich mehr Geld, dürfen aber paradoxerweise nicht einmal die Hälfte des sonst üblichen Betrages haben.

Bin darüber etwas verwirrt und wäre für eine Erklärung dankbar.

Gast

Beitrag von Gast » 21.09.2009, 17:24

Für geringfügig entlohnt beschäftigte Familienmitglieder gilt eine Einkommensgrenze von 400 Euro pro Monat. Eine geringfügige Beschäftigung führst du nicht aus. Also gilt diese Grenze schon mal nicht für dich.

Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze von 360 Euro, das entspricht 1/7 der monatlichen Bezugsgröße, nicht überschritten wird. Dies ist klar definiert und beträgt in 2009: 360,00 EUR.

Einkommen in Form von Bafoeg und ALg2 werden bei der Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht berücksichtigt.

Die Beurteilung deiner Familienversicherung erfolgt anhand deines letzten aktuellen Einkommensteuerbescheides, sofern dieser vorliegt.

Welche Einkommensnachweise liegen denn deiner Krankenkasse vor?

Gast

Beitrag von Gast » 21.09.2009, 17:27

§ 16 Gesamteinkommen SGB IV

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

Evelin
Beiträge: 6
Registriert: 21.09.2009, 15:06

Beitrag von Evelin » 21.09.2009, 18:11

Noch liegen meiner Krankenkasse keine Nachweise vor, da ich erst seit 2 Monaten selbstständig bin.

Warum werden aber ALG II und BaFög nicht berücksichtigt?

Und wenn, warum darf ich dann nicht auch erst einmal diese Summe verdienen? Das würde ja schon ausreichend sein, selbst nach Abzug meiner Kosten.

200€ sind für mich aber einfach nicht ausreichend zum Leben. Miete kostet schon 188€ (WG, 7 Personen) und Internet 25€. Dann bräuchte ich noch wenigstens 20€ im Monat für Essen und Trinken und alle 2 Monate würde ich auch gerne mal meine Familie besuchen, was dann im Monat 19€ wären. Würde die Grenze 360€ Gewinn sein, dann ginge es ja. Aber Einkommen?

Warum darf ich eigentlich mit BaFög oder ALG II fast 900€ Gesamteinkommen haben und ohne diese Hilfen lediglich die 360€?

Ist irgendwie gleich komisch wie die GEZ. Hat man 0€ Einkommen, dann darf man blechen und kriegt man mehr als 500€, dann ist man befreit :roll:

Zählen die 360€ eigentlich monatlich oder wird es auf das gesamte Jahr gerechnet? Habe vor meiner Selbstständigkeit ein Jahr nur von den BaFög-Ersparnissen gelebt, also gar kein Einkommen gehabt.

Gast

Beitrag von Gast » 21.09.2009, 20:00

die 360 EUR sind monatlich. I.d.R. wird aus dem Einkommensteuerbescheid der Jahreswert durch 12 Monate geteilt.

das Einkommen, dass bei Prüfung der Familienversicherung, herangezogen wird, ist das Einkommen

- einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld),

- einer selbstständigen Tätigkeit,

- aus Vermietung und Verpachtung,

- Kapitalvermögen,

- Renten (auch Hinterbliebenenrenten) und

- steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen

Bafoeg ist im weitesten Sinne betrachtet eine Art Darlehen. Also fällt das schon mal nicht drunter. Und Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) zählt auch zu keiner der genannten Einkommensarten. Ich kenn mich zwar im Steuerrecht nicht so gut aus, aber ALG2 ist steuerfrei, deshalb wird es als Einkommen auch nicht herangezogen.

Lord Dragon
Beiträge: 265
Registriert: 11.03.2009, 22:01

Beitrag von Lord Dragon » 21.09.2009, 20:12

@Evelin
Bei Bafög und ALG II handelt es sich halt nicht um ein richtiges Einkommen. Das ist eigentlich staatliche Hilfe damit diese Menschen überhaupt überleben können.

Du kannst ja als Studentin auch Bafög beantragen, wenn du tatsächlich nur 360 EUR Einkommen hast.

Gast

Beitrag von Gast » 21.09.2009, 21:18

Man sollte auch nie vergessen, dass die Familienversicherung (wie die ganze GKV) nach dem Solidaritätsprinzips erfolgt. Und Solidarität hat eben auch finanzielle Grenzen.

Warum soll die Gemeinschaft jemand auffangen (kostenfreie Versicherung in der Familienversicherung der GKV), wenn dieser jemand Einkünfte hat, aus denen er selbst seine Beiträge entrichten kann und nach SGB auch muss.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 21.09.2009, 21:33

ALG II gibt es für Studenten leider nicht, da du am studieren bist. Die 360 € wurden ein geführt um eine Grenze zu erhalten, um die kostenlose Familienversicherung abzugrenzen.
Wärst du in Norwegen wärst du mit 18 versicherungspflicht und müßtest zahlen, bei uns kostet die Studentische rund 60 €.

Evelin
Beiträge: 6
Registriert: 21.09.2009, 15:06

Beitrag von Evelin » 22.09.2009, 11:28

Leider bekomme ich kein BaFög mehr.

Im Studium war leider von Anfang an Internet nötig. Da ich dieses nicht hatte, konnte ich nicht alle nötigen Veranstaltungen belegen und hatte dadurch nach zwei Jahren nicht alle Prüfungen absolviert.

Zweiter Grund war, dass ich mich für ein Studium entschieden hatte, in dem alle anderen Studenten bereits Vorkenntnisse aus der Schule mitbrachten, ich jedoch nicht und das wirkte sich eben auch auf meine Leistung aus.

Ich erwarte ja nicht unbedingt, dass die Gesellschaft für jeden aufkommt, der nicht zahlen kann. Aber man könnte zum Beispiel auch für Geringverdiener die Beiträge bei 14,9% lassen.

Ich finde es auch unfair, wenn jemand, der Hilfe vom Staat bekommt, familienversichert sein darf und ein Selbstständiger gerade mal 200€ Gewinn machen darf. Von BaFög und ALG II könnte man nämlich Krankenversicherungen viel eher zahlen. Als ich BaFög erhielt, hätte ich die Beiträge entrichten können.

Durch meine Selbstständigkeit bekomme ich meine Miete, Nahrung, Kleidung usw. auch nicht geschenkt.

Und wenn ich jetzt zum Beispiel mal von BaFög ausgehe und meinen 517€, die ich erhalten hatte: Davon konnte ich in den zwei Jahren rund 4.000€ sparen! Von den 200€ Gewinn bei Selbstständigkeit wäre das niemals möglich.

Und im Übrigen glaube ich nicht, dass ich die Gemeinschaft so viel kosten würde. Immerhin war ich seit meinem 18. Geburtstag nur einmal beim Arzt und jetzt bin ich 24!

Wenn keine Versicherungspflicht bestände, dann kämen wohl viele Versicherte mit Selbstbezahlen besser weg.

Oder kostet ein Arztbesuch wirklich 4.320€ (6 Jahre jeden Monat 60€ als Berechnungsgrundlage)? Ich kann das nicht widerlegen, aber ich würde es doch zumindest stark anzweifeln. Warum sonst würden Ärzte so viele Patienten aufnehmen?

Aber es ist beruhigend, dass die 360€ der durchschnittliche Wert sind. Dann könnte ich also insgesamt für dieses Jahr 4.320€ Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit haben und trotzdem familienversichert bleiben?

In dem Fall komme ich mit durchschnittlich 200€ monatlich schon aus.

Eine kleine Frage hätte ich aber doch noch.

Bei einem "normalen" Job würde ein Gehalt von 360€ im Monat auch 360€ Gewinn bedeuten. Bei mir kommen aber eben noch gewisse Ausgaben dazu, die sich leider nicht vermeiden lassen. Weshalb geht diese Grenze nach Einkommen und nicht nach Gewinn?

Lord Dragon
Beiträge: 265
Registriert: 11.03.2009, 22:01

Beitrag von Lord Dragon » 22.09.2009, 11:43

Evelin hat geschrieben: Bei einem "normalen" Job würde ein Gehalt von 360€ im Monat auch 360€ Gewinn bedeuten. Bei mir kommen aber eben noch gewisse Ausgaben dazu, die sich leider nicht vermeiden lassen. Weshalb geht diese Grenze nach Einkommen und nicht nach Gewinn?
Bei "normalen" Job bedeutet es nicht, dass man automatisch so viel Gewinn hat. Was ist mit Fahrkosten, Arbeitskleidung, Bücher usw.? Diese Ausgaben kann man bei einem 360 EUR Job auch nicht in Abzug bringen, trotzdem sind diese Ausgaben da.

Evelin
Beiträge: 6
Registriert: 21.09.2009, 15:06

Beitrag von Evelin » 22.09.2009, 17:53

Es soll auch Menschen geben, die in der Nähe ihres Arbeitsortes wohnen, keine spezielle Berufskleidung brauchen oder diese gestellt kriegen und Bücher? Die bräuchten eher Studenten. Ich kenne jedenfalls niemanden, der solche Ausgaben bei einem Job hat.

Es geht mir ja auch nicht so sehr um diese Menschen, aber zum Beispiel als ALG II - Empfänger hat man erheblich weniger Fahrtkosten, ist von der GEZ befreit, braucht nicht ganz so oft neue Kleidung und trotzdem liegt für diese Personen die Grenze um ein Vielfaches höher.

In unserer Gegend wurde vor einigen Wochen zum Beispiel auch mal der Fall eines 23-jährigen erwähnt, der keinen Job fand und in dem Alter auch nicht mehr familienversichert sein konnte. Er muss sich jetzt bei seiner Krankenkasse über 24 Monate Mindestbeitrag verschulden, da er für ALG II noch zu jung ist.

Nach welchem Prinzip funktioniert diese Verteilung? Wie gesagt, es sollen nicht nur einige wenige die Last der Zahlungen haben, aber wie wäre es denn, wenn solche Grenzen für alle gelten und wenn ein einheitlicher Prozentsatz bei der Berechnung gelten würde?

Wenn ich zum Beispiel 0€ verdiene, dann sind 14,9% doch logischerweise auch 0€ Beitrag. Und bei 400€ wären es 59,60€ und eben nicht mindestens um die 140€.

Oder wenn zum Beispiel jemand Zeitung austrägt und für 4 Stunden Arbeit an einem Sonntag (Mehr Orte geht nicht, da die Zeitungen oft erst gegen 3 Uhr morgens kommen und spätestens 8 Uhr bei den Leuten sein sollen) gerade mal 30€ monatlich bekommt, dann ist es doch im Grunde ziemlich fies, wenn er 467% seines Gehaltes für die Krankenversicherung zahlen muss.

Man denke immer daran, dass diejenigen, die das Glück haben und schon 25 Jahre alt sind, familienversichert sein können oder den Betrag eben zusätzlich bekommen.

Und wie ja bereits auch erwähnt wurde, haben arbeitende Menschen sogar einen höheren Finanzbedarf.

Warum wird man von allen Institutionen bestraft, wenn man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten möchte und belohnt, wenn man dem Staat auf der Tasche liegt?

Wie soll man sich vor allem eine Existenz aufbauen, wenn man sich jeden Monat vor den Krankenversicherungsbeiträgen fürchten muss? Unversichert bleiben darf man ja leider nicht.

Und das, obwohl ich mir ohnehin die Praxisgebühr nicht leisten kann und darum seit meinem 18. Lebensjahr nicht mal mehr zum Augen- und Zahnarzt gehen konnte.

Oder gibt es vielleicht doch irgendeine Gesetzeslücke, die es erlaubt, ohne Versicherung dazustehen? Ich möchte nicht irgendwann nur wegen der Krankenversicherung auf der Straße stehen oder gar verhungern! Und in einem Jahr kommen ja die vollen Mindestbeiträge auf mich zu...

Gast

Beitrag von Gast » 22.09.2009, 18:25

ich glaube du hast das System und den Sinn von "GKV" und Solidaritätsprinzip nicht verstanden. deshalb lohnt es sich nicht wirklich hier weiter darüber zu diskutieren. du kannst ja dagegen klagen, wenn du meinst es sei ungerecht. aber Erfolg wirst du damit nicht haben.

Candy
Beiträge: 2
Registriert: 30.07.2009, 22:47

Beitrag von Candy » 22.09.2009, 20:50

Die 360 Eur Grenze gilt für das steuerpflichte Einkommen bzw. Gewinn.
Also nach Abzug von den Betriebsausgaben.
Nur das steuerpflichtige Einkommen/Gewinn wird als Grundlage herangezogen.

Man kann also sehr wohl über 360 Eur als Selbständige einnehmen und
rechnet dann die Betriebskosten ab. Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen,
was auch als Grundlage für die Bemessung von Pflichtbeiträgen zur Krankenkasse gilt.

Was als Betriebskosten abgezogen werden kann, ist je nach Art der Selbständigkeit
unterschiedlich. Also man muss sich kundig machen, was das Finanzamt anerkennt
oder welche Pauschalen es da gibt. Hier finden also die berufsbedingen Ausgaben/Aufwendungen
ihre Berücksichtigung. Und alles zum Abzug bringen, was geht.
So gibt es z.B. eine Übungsleiterpauschale etc.

Also wer z.B. 460 Eur verdient, dann den (wenn auch verminderten) KK-Beitrag
zahlen muss und nur noch ca. 340 EUR im Geldbeutel hat, steht also schlechter da
als mit 400 EUR Job. Der sollte sich dann überlegen, ob er versucht die Einnahmen entsprechend
zu reduzieren. Oder den 400 EUR-Job nimmt.

Das Problem ist sicher dass die Krankenkassen bei Selbständigen einen Festbetrag
im Einkommensbereich ansetzen, der für Einnahmen von 400-1260 (ca.) auf die Hälfte reduziert ist.
Anders als bei den Arbeitnehmern ist es kein einkommensabhängiger KK-Beitrag, sondern einen Fixbetrag.

Also besteht eher die Ungleichbehandlung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern und Selbständigen bei den KK-Beiträgen.

Das finde ich auch ungerecht, aber hat wohl auch damit zu tun, dass bei vielen Selbständigen
der monatliche Gewinn sehr schwangt und nur Jahresbezogen versteuert wird, aber die Krankenkasse ja monatsbezogen versichert. Dh. die können ja schlecht einen Monat familenversichern und den anderen dann wieder einen Beitrag fordern.
Der Beitrag wird aufgrund der Einnahmen des Vorjahres angesetzt werden. Nur im ersten Jahr der Selbständigkeit
wird das Einkommen geschätzt und daraufhin die Einstufungen vorgenommen.
Wer ca. 16 Std. selbständig arbeitet und ca. 680 EUR zu versteuerndes Einkommen hat, wird
auf jeden Fall den reduzierten KK-Beitrag von ca. 130 EUR zahlen und hat dann 550 Eur zur Verfügung.

Aber der reduzierte KK-Betrag von ca. 130 EUR muss ja erstmal erwirtschaftet werden.
Wer also gerade mal 460 EUR verdient, hat nach Abzug der Krankenkasse also
weniger im Geldbeutel als mit einem 400 EUR-Job.
Wer also nicht mehr als Einnahmen als 360 EUR + KK aufzuweisen hat, arbeitet alles was er
über 360 einnimmt nur für die Krankenkasse. Evt. ist man sogar rentenversicherungspflichtig, diese Sache kann
aber dem Einkommen angemessen bemessen werden.
Aber auch hier gilt ***.

Ich finde auch, wer verdient, sollte auch in die Solidargemeinschaft Krankenkasse einzahlen.
Und die funktioniert so, dass halt alle zahlen und (hoffentlich) wenige erkranken
und dann behandelt werden können bzw. auch ihren Lebensunterhalt erhalten. Und dass kann nur
funktionieren, wenn es mehr Gesunde gibt. Es kann als persönlich ungerecht empfunden werden,
aber so funktioniert Solidarität. Das eigene vielleicht auch geringe Risiko abdecken, auch wenn man es selbst niemals erleben muss.

Und vielleicht kann man auch diskutieren, ob der Grenzbetrag von 360 zu gering ist.
Ich fände auch 500 oder vielleicht 600 EUR genügend, aber mehr nicht.

Dass eine Grenze da ist und sogar dass diese unter dem Lebensunterhalt von BAFÖG und ALG II liegt,
finde ich ok. Bei ALG II oder SGBIII finanziert die ARGE die Sozialabgaben.
Wer familienversichert ist und mehr dazu verdienen will, würde m.E. zu sehr von der Solidargemeinschaft
profitieren, wenn er einfach zum Familieneinkommen dazuverdienen
könnte, ohne dass dies in den Sozialabgaben der Familie Berücksichtigung fände.

Und prinzipiell steht es ja dem Selbständigen offen, mehr zu verdienen, indem er einfach mehr arbeitet.
Er ist ja selbst für die Einkommensgrenze verantwortlich. Und das macht den erheblichen Unterschied
zum Arbeitnehmer aus, der nicht selbst bestimmt, wie viel er arbeiten kann, wie viel er verdient und was er tut.

M.E. ist nur die Anfangsphase ein wenig schwierig. Wer sich z.B. nach der Ausbildung selbständig macht
und in den ersten Monaten einfach wenig einnimmt, steht dann einfach ein wenig auf dem Schlauch. Denn krankenversichert muss man sein. Auch hier gilt, entweder man muss
ziemlich schnell zusehen, dass die Selbständigkeit mehr Geld abwirft oder zusätzlich ein festes Arbeitsverhältnis eingehen.

Aber ich denke, es sollte ebenfalls wie im Angestelltenverhältnis ein vom Einkommen prozentual abhängiger Betrag gezahlt werden.

Die Selbstständigen mit geringen Einkommensgrenzen stehen sich insofern schlechter als die Arbeitnehmer. Also kann hier die Alternative nur heißen, Selbständig bis 360. Oder mehr mind. 700/800 EUR verdienen, damit die Sozialabgaben in einem Verhältnis zu den Einnahmen stehen.

Warum dass alles so ist? Vielleicht auch um die Flut von geringverdienenden Selbständige
einfach einzudämmen. Also solche Tätigkeiten nicht zu fördern. Sie einfach für die
Menschen unantrattraktiv zu machen. Wenn sich also keiner findet, der zu solchen Bedingungen arbeiten
will, dann gibt es auch weniger geringfügige Einnahmen.
Denn was wir brauchen sind Arbeitseinnahmen, von denen man alleine leben kann, einen Haushalt führen
kann und sogar ggf. eine Familie gründen kann.
Und keine geringfügig entlohnten Tätigkeiten.

Entweder man lebt hauptsächlich im Familienrahmen und verdient ein wenig dazu.
Oder man verdient wirklich genug durch die eigene Tätigkeit, um davon leben zu können.

Sorry, bisschen lang geworden.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.09.2009, 22:01

Hallo Evelin,

bei der Familienversicherung gilt das "Gesamteinkommen". Und laut Willen des Gesetzgebers sind Leistungen wie ALG2 und BaföG kein Gesamteinkommen. Ist schon geschickt gemacht - dadurch sparen sich sowohl die ArGe als auch das BaföG-Amt (bei unter 25jährigen Studenten) die Krankenversicherungsbeiträge, diese werden dann von der krankenversicherten Allgemeinheit getragen. Wenn du eigenverantwortlich selbständig tätig bist, bist du auch eigenverantwortlich für die Kostenübernahme der Beiträge zuständig. Da hat keine Behörde ein Interesse dran, dass diese dir erlassen würden.

Ich persönlich kann dich absolut verstehen, rege ich mich doch als KK-Mitarbeiter z. B. über die geringe Belastungsgrenze von ALG2-Beziehern im Vergleich zu Beschäftigten mit identischen Nettoeinkommen auf. Nur ändern können wir es leider nicht.

LG GKV

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 22.09.2009, 22:25

Es soll auch Menschen geben, die in der Nähe ihres Arbeitsortes wohnen, keine spezielle Berufskleidung brauchen oder diese gestellt kriegen und Bücher? Die bräuchten eher Studenten. Ich kenne jedenfalls niemanden, der solche Ausgaben bei einem Job hat.
ja die gibt es - es ist aber nicht die Mehrheit. Es gibt auch Menschen, die arbeiten neben einem Studium und es gibt Menschen, die absolvieren eine Fortbildung oder ein Studium neben einem Vollzeit-Job.
Es geht mir ja auch nicht so sehr um diese Menschen, aber zum Beispiel als ALG II - Empfänger hat man erheblich weniger Fahrtkosten, ist von der GEZ befreit, braucht nicht ganz so oft neue Kleidung und trotzdem liegt für diese Personen die Grenze um ein Vielfaches höher.
ich persönlich bin nicht der Meinung, dass ALG II-Bezug erstrebenswert ist - aber es gibt selbstverständlich auch Menschen, die anderer Meinung sind. Aber ALG II ist letztendlich eine Sozialleistung und gehört als solche nicht zum Gesamteinkommen.
In unserer Gegend wurde vor einigen Wochen zum Beispiel auch mal der Fall eines 23-jährigen erwähnt, der keinen Job fand und in dem Alter auch nicht mehr familienversichert sein konnte. Er muss sich jetzt bei seiner Krankenkasse über 24 Monate Mindestbeitrag verschulden, da er für ALG II noch zu jung ist.

Nach welchem Prinzip funktioniert diese Verteilung? Wie gesagt, es sollen nicht nur einige wenige die Last der Zahlungen haben, aber wie wäre es denn, wenn solche Grenzen für alle gelten und wenn ein einheitlicher Prozentsatz bei der Berechnung gelten würde?
nach dem Prinzip, dass jeder bekommt, was er benötigt - aber dafür auch eine gewisse Leistung bringen soll. Geschenkt bekommt niemand was - weil das Geld, dass der Staat ausgibt, von anderen Menschen erst mal erarbeitet werden muss. Wieso soll ich arbeiten gehn und Steuern zahlen, damit ein 24jähriger, der keine Lust hat zu arbeiten oder eine Schule zu besuchen, gut leben kann??
Wenn ich zum Beispiel 0€ verdiene, dann sind 14,9% doch logischerweise auch 0€ Beitrag. Und bei 400€ wären es 59,60€ und eben nicht mindestens um die 140€.
wie wir alle wissen, bietet das Steuerrecht Selbständigen Möglichkeiten, das Einkommen zu verringern - nach deinem Prinzip sollten wohl die Selbständigen, die Verlust machen, noch Beiträge zurück bekommen? Ich finde, ca. 140 € für eine Krankenvollversicherung ist ein absolut fairer Preis.
Oder wenn zum Beispiel jemand Zeitung austrägt und für 4 Stunden Arbeit an einem Sonntag (Mehr Orte geht nicht, da die Zeitungen oft erst gegen 3 Uhr morgens kommen und spätestens 8 Uhr bei den Leuten sein sollen) gerade mal 30€ monatlich bekommt, dann ist es doch im Grunde ziemlich fies, wenn er 467% seines Gehaltes für die Krankenversicherung zahlen muss.
kannst du mir bitte mal verraten, wie man von 30 €/Monat leben kann? Ich schaff das nicht...
Warum wird man von allen Institutionen bestraft, wenn man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten möchte und belohnt, wenn man dem Staat auf der Tasche liegt?
wieso wirst du bestraft?
Wie soll man sich vor allem eine Existenz aufbauen, wenn man sich jeden Monat vor den Krankenversicherungsbeiträgen fürchten muss? Unversichert bleiben darf man ja leider nicht.

Und das, obwohl ich mir ohnehin die Praxisgebühr nicht leisten kann und darum seit meinem 18. Lebensjahr nicht mal mehr zum Augen- und Zahnarzt gehen konnte.

Oder gibt es vielleicht doch irgendeine Gesetzeslücke, die es erlaubt, ohne Versicherung dazustehen? Ich möchte nicht irgendwann nur wegen der Krankenversicherung auf der Straße stehen oder gar verhungern! Und in einem Jahr kommen ja die vollen Mindestbeiträge auf mich zu...
wieso kannst du dir die Praxisgebühr nicht leisten? du musst max. 2% von deinem Einkommen für Zuzahlungen zahlen - ich denke, dass ist machbar

was machst du eigentlich, wenn du nicht krankenversichert bist und einen Unfall hast? oder eine Blinddarmenzündung? oder schwanger wirst? oder, oder, oder? wieder jammern, dass dieser böse Staat nicht für deine notwendige Krankenbehandlung aufkommt? und du jetzt hungern oder vor dem finanziellen Ruin stehst, weil du die Krankenhausrechnung nicht zahlen kannst??

nicht die Allgemeinheit -der Staat- ist dafür zuständig, dass du dir eine Existenz aufbauen kannst und dass es dir gut geht - dafür bist du ganz alleine zuständig!! jeder muss für seinen Lebensunterhalt arbeiten und keiner zahlt gerne Steuern und Beiträge - das geht dir nicht alleine so.

übrigens: bei normalen Arbeitnehmern wird der Beitrag vom Bruttolohn berechnet, ohne dass sie irgendwas abziehen können. und die haben auch Ausgaben für Fahrkosten, Kleidung, Miete, Internet und, und, und....

Gruß Lady Butterfly

Antworten