Frage zur Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 18.09.2013, 20:17

zost hat geschrieben:Ich würde dich als nebenberufliche selbst. versichern.

Es heisst ja nicht automatisch: wer "nur" selbstständig ist, ist sofort hauptberuflich.
@Zost: Doch, das ist der Umkehrschluss aus der Rechtssprechung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 69-01.html

Steht auch in den Beitragsbemessungsgrundsätzen des GKV-SPIBU.

paulinchen
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Beitrag von paulinchen » 19.09.2013, 00:32

heinrich hat geschrieben:bei einem Geldvermögen von 180.000 EUR würde ich es mir nicht antun,
bis zu 20 Stunden in der Woche (= 86,67 Stunden im Monat)
bei 200 EUR monatlichem Gewinn selbstständig zu arbeiten

Dies würde ja auch nur einen Stundenlohn 2,31 EUR aus der Selbstständigkeit ausmachen.
Genau diese Frage stellen wir uns auch...
Mein Lebensgefährte und ich sind nach 30 Jahren arbeitslos geworden und wollten uns jetzt selbstständig machen (als GbR). Aber wenn sofort jeder von uns 350€ GKV zahlt, ohne dass wir 1€ verdient haben...

Dann doch lieber gar nichts mehr machen, jeder zahlt nur 150€ GKV und sofort haben wir wieder 400€ im Monat mehr in der Kasse...

Aber mit 45 Jahren schon in "Rente" gehen?

Poet
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Beitrag von Poet » 19.09.2013, 09:34

paulinchen hat geschrieben: Dann doch lieber gar nichts mehr machen, jeder zahlt nur 150€ GKV und sofort haben wir wieder 400€ im Monat mehr in der Kasse...
@paulinchen: Ja, aber bei Eurer Rechnung habt Ihr dann auch in 10 Jahren nur 400€ mehr in der Tasche. Ziel einer selbständigen Tätigkeit soll doch sein, in Zukunft viel mehr Geld in der Tasche zu haben und unabhängiger zu sein. Jeder heute erfolgreiche ehemalige Existenzgründer wird Dir bestätigen, dass die Anfangszeit hammerhart war und sich erstmal nicht gelohnt hat.

zost
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Beitrag von zost » 19.09.2013, 21:09

@ poet.

Da widerspreche ich :wink:

Wenn dem so wäre, warum gibt es dann die verschiedenen Ausführungen zur nebenb selbst.?

Selbst wenn man zw 20-30 Std die Woche nur in der Selbstständigkeit arbeitet, kann man nebenb sein. Sogar mit einem vers. Arbeitnehmer ist dies möglich.

Poet
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Beitrag von Poet » 19.09.2013, 21:11

@Zost: Nun, dann lese mal die Beitragsbemessungsgrundsätze des Spibu.

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