Frage zur Familienversicherung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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logos2
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Frage zur Familienversicherung

Beitrag von logos2 » 29.11.2016, 01:12

Ein Angehöriger, über 60 Jahre, kam als Selbständiger von der PKV in die Familienversicherung, ohne seine gewerbl. Tätigkeit voll aufzugeben (zeitlich u. finanziell nur drastisch reduziert). Nach einigen Jahren möchte er nun seine bisherige minimale gewerbl. Tätigkeit für eine gewisse Zeit wieder ausweiten. Damit würde er über die GKV-Grenzen kommen, aus der Familienversicherung fallen u. GKV-Beitrag auf sein Gesamteinkommen zahlen müssen. Soweit klar.

FRAGE: Was passiert, wenn er die erweiterte gewerbl. Tätigkeit nach einiger Zeit wieder runterfährtl? Könnte er dann wieder in die Familienversicherung zurück?

Czauderna
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Re: Frage zur Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 29.11.2016, 12:02

logos2 hat geschrieben:Ein Angehöriger, über 60 Jahre, kam als Selbständiger von der PKV in die Familienversicherung, ohne seine gewerbl. Tätigkeit voll aufzugeben (zeitlich u. finanziell nur drastisch reduziert). Nach einigen Jahren möchte er nun seine bisherige minimale gewerbl. Tätigkeit für eine gewisse Zeit wieder ausweiten. Damit würde er über die GKV-Grenzen kommen, aus der Familienversicherung fallen u. GKV-Beitrag auf sein Gesamteinkommen zahlen müssen. Soweit klar.

FRAGE: Was passiert, wenn er die erweiterte gewerbl. Tätigkeit nach einiger Zeit wieder runterfährtl? Könnte er dann wieder in die Familienversicherung zurück?
Hallo,
nun, das kommt auf die Kasse an - es könnte nämlich sein, dass die Kasse sich nach dem aktuellen Einkommensteuerbescheid richtet und die dortigen Einnahmen auf die 12 Monate verteilt, d.h. eine sofortige Rückkehr in die Familienversicherung nicht funktioniert, aber grundsätzlich ist deine Frage mit "ja" zu beantworten, wenn der Status nicht "hauptberuflich Selbständig" ist.
Gruss
Czauderna

logos2
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Beitrag von logos2 » 29.11.2016, 20:55

@Czauderna:
Besten Dank. Ja, mir klar, daß die Kasse ggf. nur stur nach EKSt-Bescheid verfährt.
Wichtig bleibt aber Ihr Hinweis, daß grundsätzlich Anspruch auf Rückkehr in die Familienversicherung besteht, wenn die dargelegten Vorausetzungen (wieder) vorliegen.

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