Frage zur Anwartschaft, wennn man ins Ausland geht

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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nadann
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Frage zur Anwartschaft, wennn man ins Ausland geht

Beitrag von nadann » 14.06.2013, 13:24

Hallo! Bin neu hier und hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen. Vielen Dank. :-)
Bin seit über 10 Jahren selbständig. Kann meine Arbeit theoretisch von jedem Punkt der Welt ausüben. Habe das nun auch auf Probe vor. Bin z.Z. freiwillig in der GKV versichert.
Da noch nicht klar ist wie lange ich im Nicht-EU-Ausland bleiben werde (zunächst 1 Probejahr), habe ich natürlich noch alles in Dtl. gemeldet. Vor allem brauche ich einen deutschen Telefonanschluss. Auch meine Steuern werde ich natürlich weiter bezahlen. Wollte dennoch eine Anwartschaft beantragen, da ich ja nicht weiß wie alles ausgeht. Doch meine GKV sagt:


„Sie dürfen sich nur aus privaten Zwecken im Ausland aufhalten und dies länger als 3 Monate. Eine selbständige Tätigkeit dürfen Sie nicht ausüben. Wir benötigen einen Nachweis über die private Krankheitskostenvollversicherung.
Nur dann ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Ausland ausüben möchten und Sie eine deutsche Meldeadresse haben, führen Sie auch die Gewerbe- und Einkommensteuer in Deutschland ab. Eine Anwartschaftsversicherung ist dann ausgeschlossen. Ihre Beitragseinstufung Ihrer freiwilligen Versicherung erfolgt dannfür hauptberuflich Selbständige. Ein Leistungsanspruch würde allerdings nicht bestehen, da wir als gesetzliche Krankenkasse kein Abkommen mit dem Nicht-EU haben. Dies müsste dann privat abgesichert werden und bedeutet eine doppelte Beitragszahlung.“


Frage1:
Ist eine Anwartschaft wirklich von den Bedingungen private Zwecke, länger als 3 Monate abhängig? Was ist mit den Beiträgen für die Pflegeversicherung?



Meine GKV sagt aber auch, dass sie davon ausgeht, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist, trotz deutscher Meldeadresse, und ich deshalb ja auch nicht mehr versicherungspflichtig in Dtl. bin. Würde sie das nicht tun, kämen nach der Proberückkehr gar Nachzahlungen auf mich zu. Und sie wollen mir keine doppelte Beitragszahlung aufdrängen.

Frage2:
Also ist das eine Art Wegschauen der GKV und somit Kulanz, wenn sie sagen das ich anhand des Tickets nachweisen soll das ich ausgereist bin und ihnen mitteilen soll bei wem ich mich wie im Ausland versichert habe? Dann bin automatisch nicht mehr GKV-Mitglied und kann nach Rückkehr wieder zurück in die GKV?




Ich bin nicht sicher ob die folgende Frage 3 in dieses Forum gehört.

Da ich, wie gesagt, noch nicht sicher bin wie lange ich bleiben werde, habe ich vor erst einmal eine 1-jährig befristete KV fürs Ausland abzuschließen, die die nötigsten Sachen abdeckt.

Wenn ich früher zurückkomme, weil ich eben schon früher merke es funktioniert und ich werde ins Ausland zurück gehen, dann kehre ich ja nicht für immer nach Dtl. zurück. Kann ich dann trotzdem für die Zeit wo ich in Dtl. alles regele in die GKV zurück?
Wenn nicht, bin ich für diese Zeit nicht versichert? Erst wieder wenn ich eine neue KV für das Ausland mit allem drum und dran abschließe?
:)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.06.2013, 14:34

Hallo,

"Meine GKV sagt aber auch, dass sie davon ausgeht, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist, trotz deutscher Meldeadresse, und ich deshalb ja auch nicht mehr versicherungspflichtig in Dtl. bin. Würde sie das nicht tun, kämen nach der Proberückkehr gar Nachzahlungen auf mich zu. Und sie wollen mir keine doppelte Beitragszahlung aufdrängen."

wenn sie dir das schriftlich geben, dann macht eine Anwartschaftsversicherung grundsätzlich keinen Sinn, musst du dich ohnehin nach Rückkehr wieder bei dieser Kasse versichern. Eine Anwartschaft ist nur dann sinnvoll wenn dadurch Vorversicherungszeiten, z.B. KVdR. oder Pflegeversicherung erfüllt werden müssen bzw. sollen.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.06.2013, 18:09

Schau mal, ob dies dir weiterhilft: http://www.krankenkassenforum.de/-vp60502.html#60502. Wenn nicht, fragen.

Ich bin nicht Czaudernas Meinung, dass die sogenannte Anwartschaft keinen Sinn macht. Es kann nach heutiger Rechtslage durchaus zu Konstellationen kommen, bei denen eine Versicherung in der GKV nach der Rückkehr nicht möglich sein wird, z. B. bei der Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Einkommen oberhalb der JAG.

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