Familienversicherung und nebenberuflich selbständig

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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bluejean
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Familienversicherung und nebenberuflich selbständig

Beitrag von bluejean » 28.08.2012, 11:13

Hallo!

Ich hab hier schon ganz viel zum Thema Familienversicherung und nebenberuflicher Selbständigkeit gelesen, muss aber leider noch mal selbst fragen, um es in meinem Fall zu kapieren. :oops:

Meine Situation: ich habe vor kurzem mein Studium beendet und möchte nun über meinen Partner familienversichert werden, bin momentan hauptberuflich Hausfrau. Zudem habe ich eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet, die ich nebenbei ausübe, definitiv weniger als 18 h/Woche und ganz definitiv auch sehr viel weniger als die erlaubten 375,- Euro im Monat.

Meine Frage wäre jetzt, wie es gehandhabt wird, wenn wie bei freiberuflicher Arbeit nicht unüblich, der erlaubte Betrag von 375,- Euro monatlich mal überschritten wird oder halt generell die Einnahmen sehr unregelmäßig sind. Also falls man zum Beispiel für einen größeren Auftrag auf einmal 800,- Euro Honorar bekommen sollte und dafür dann den Rest des Jahres Beträge, die unter der Grenze von 375,- Euro bleiben. Zählt da die Höhe einzelner Monate und fliegt man dann aus der Familienversicherung wieder raus, oder werden die Einkünfte auf das gesamte Jahr verteilt?
Und noch eine Frage: von welchem Betrag berechnet die KK dieses Jahresgesamteinkommen?
Von meinem Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)? Denn ich habe ja schließlich ab und an Investitionen. Oder einfach von allen Einnahmen/Umsatz? Fragen die dann irgendwann nach dem Steuerbescheid und wenn ich Pech habe liege ich drüber und muss nachzahlen?
Ich möchte auf keinen Fall Ärger mit der Krankenkasse und lieber von vornherein alles richtig machen.

Bin da grad recht verwirrt..
Vielen Dank schon mal für Antworten!

Bully
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Beitrag von Bully » 28.08.2012, 12:39

Hallo bluejean,

ja sicher, als Selbständiger/ Freiberufler hat man keine Unkosten,

man hat nur Kosten, dazu zählt natürlich auch die KV,

da ist dann gerade in der Startphase eine kostenlose KV (Fami ) sehr

hilfreich.

Aber in Deinen Überlegungen, sollte auch das Thema Rente eine Rolle

spielen,da ich vermute das du Dich eventuell über

die KSK versichern kannst,solltest du Dir diese Seite mal anschauen

www.Künstlersozialkasse.de

Gruß Bully

bluejean
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Beitrag von bluejean » 29.08.2012, 08:47

Hallo Bully,

vielen Dank für deine Antwort. Mit der KSK war ich schon in Kontakt, für die komme ich derzeit wohl noch nicht in Frage, da mein Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit sehr gering ist.

Bully
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Beitrag von Bully » 29.08.2012, 13:29

bluejean hat geschrieben:
Mit der KSK war ich schon in Kontakt, für die komme ich derzeit wohl noch nicht in Frage, da mein Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit sehr gering ist.
Hallo bluejean,

Diese Aussage hast Du so von der KSk

Ja, für die KSK bist Du nur dann ein guter und gerngesehender Kunde, wenn Sie Dich nicht aufnehmen müssen.

Aber den Inhalt Ihrer eigenen Seite, sollten die MA der KSk schon kennen

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... ommens.php




Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen.
Berufsanfänger werden auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen erzielen werden.

Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienstes oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet .

Kann man Dich noch als Berufsanfänger bezeichnen ?????

Wenn die anderen Vorraussetzungen stimmen, muß die KSK Dich
nach dem KSVG versichern.

Ohne wenn und aber


Gruß Bully

bluejean
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Beitrag von bluejean » 31.08.2012, 07:43

Hallo Bully,

vielen Dank noch mal, dass du dir die Mühe gemacht hast das alles rauszuschreiben. Bin allerdings auch aus familiären Gründen momentan nur nebenberuflich selbständig mit wenigen Stunden pro Woche, daher kommt die KSK nicht in Betracht, die ist ja für hauptberuflich Selbständige.
Hab deren Schikanen mit Selbstauskünften, 10x nachhaken, Nichterreichbarkeit allerdings auch schon mal hinter mich gebracht, eben mit dem Ergebnis, dass sie mich nicht nehmen wollten. Naja.

Ich wüsste allerdings noch gern Rat zu meinen Eingangsfragen. Zusammengefasst: Wovon wird das Jahresgesamteinkommen berechnet, vom Gewinn/Arbeitseinkommen (Einnahmen minus Ausgaben)? Und spielt es eine Rolle, ob monatliche Einkünfte auch mal etwas über der 375,- Grenze liegen? Wenn die KK von Steuerbescheid und damit von diesem Jahresgesamteinkommen ausgeht, wohl eher nicht, oder?

Viele Grüße!

Bully
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Beitrag von Bully » 31.08.2012, 12:49

Hallo bluejan,

schau mal hier,

gruenderlexikon.de/magazin/selbstaendig-nebengewerbe-minijob-und-familienversicherung-geht-das


Gruß Bully

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