Familienversicherung bei Selbständigkeit möglich?
Moderator: Czauderna
Familienversicherung bei Selbständigkeit möglich?
Hallo,
meine "Geschichte" ist folgende:
Ich bin leider schon eine lange Zeit arbeitslos. Aktuell beziehe ich kein ALG 1 mehr und auch kein Hartz IV, bin also arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug, da meine Frau Vollzeit arbeitet.
Durch die Arbeitslosigkeit bin ich bei meiner Frau familienversichert.
Nun überlege ich, mich selbständig zu machen. „Meine“ Krankenkasse erklärte mir, dass ich mich freiwillig versichern müsste und dass dies Betrag x im Monat kosten würde. Ein Betrag, der auf jeden Fall höher wäre als der Verdienst zumindest in den ersten Monaten oder vielleicht sogar länger.
Ich gehofft, dass ich bin zum Erreichen einer bestimmten Einkommenshöhe weiter familienversichert sein könnte. Dies wurde verneint.
Ist das so korrekt? Oder gibt es Alternativen?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
meine "Geschichte" ist folgende:
Ich bin leider schon eine lange Zeit arbeitslos. Aktuell beziehe ich kein ALG 1 mehr und auch kein Hartz IV, bin also arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug, da meine Frau Vollzeit arbeitet.
Durch die Arbeitslosigkeit bin ich bei meiner Frau familienversichert.
Nun überlege ich, mich selbständig zu machen. „Meine“ Krankenkasse erklärte mir, dass ich mich freiwillig versichern müsste und dass dies Betrag x im Monat kosten würde. Ein Betrag, der auf jeden Fall höher wäre als der Verdienst zumindest in den ersten Monaten oder vielleicht sogar länger.
Ich gehofft, dass ich bin zum Erreichen einer bestimmten Einkommenshöhe weiter familienversichert sein könnte. Dies wurde verneint.
Ist das so korrekt? Oder gibt es Alternativen?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
2 Punkte sind hierbei zu beachten:
a) eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit schließt eine Familienversicherung generell aus.
b) Voraussetzungen für eine Familienvers. ist ferner, dass eine Einkommensgrenze von derzeit 375,- EUR/mtl. nicht überschritten wird.
Solange beides durch die selbständige Tätigkeit nicht vorliegt, kannst Du auch familienversichert bleiben.
Zu konkretisieren wäre nun noch Punkt a). Nämlich ab wann man von einer Hauptberuflichkeit ausgeht. Dies läge nämlich grob gesagt dann vor, wenn mind. eines von 3 Punkten erfüllt ist:
1. Arbeitnehmer angestellt
2. die wöchentl. Arbeitszeit mehr als 18 Std. beträgt
3. die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit Deine Hauptmittel zur Bestreitung Deines Lebensunterhalts darstellt.
Gruß
Sportsfreund
2 Punkte sind hierbei zu beachten:
a) eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit schließt eine Familienversicherung generell aus.
b) Voraussetzungen für eine Familienvers. ist ferner, dass eine Einkommensgrenze von derzeit 375,- EUR/mtl. nicht überschritten wird.
Solange beides durch die selbständige Tätigkeit nicht vorliegt, kannst Du auch familienversichert bleiben.
Zu konkretisieren wäre nun noch Punkt a). Nämlich ab wann man von einer Hauptberuflichkeit ausgeht. Dies läge nämlich grob gesagt dann vor, wenn mind. eines von 3 Punkten erfüllt ist:
1. Arbeitnehmer angestellt
2. die wöchentl. Arbeitszeit mehr als 18 Std. beträgt
3. die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit Deine Hauptmittel zur Bestreitung Deines Lebensunterhalts darstellt.
Gruß
Sportsfreund
Die Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung könnte eine private Krankenversicherung sein. Abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand könnten Sie damit u.U. preiswerter als in der gesetzlichen Kasse versichert sein und gleichzeitig bessere Leistungen genießen. Wenn Sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen, fallen Sie automatisch in die GKV zurück. Werden Sie erneut arbeitslos, bekommen Hartz IV und Ihr PKV-Beitrag liegt unter derzeit knapp 300 €, bekommen Sie ihn komplett vom Jobcenter erstattet.
Zur Überprüfung Ihrer konkreten Situation können Sie mich gern kontaktieren.
Zur Überprüfung Ihrer konkreten Situation können Sie mich gern kontaktieren.