familienversichert:droht trotz Meldung Nachzahlung?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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hallihallo
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familienversichert:droht trotz Meldung Nachzahlung?

Beitrag von hallihallo » 29.04.2014, 13:10

Hallo,

ich habe eine Frage:

ich bin derzeit noch familienversichert, freiberuflich tätig und hatte bisher immer nur nebenbei gearbeitet. September 2013 hatte ich aber festgestellt, das ich im Kalenderjahr über die Einkommensgrenze kommen werde und habe das meiner Krankenversicherung auch gemeldet.

Ich hatte schriftlich bescheid gegeben und auch angefragt, wie hoch die Beiträge sein werden, wie das abläuft etc ...

Ein paar Tage später kam ein Aruf, da wurden nochmal Daten aufgenommen, es hieß da aber nur, dass meine Ansprechpartnerin im Urlaub ist und ich würde dann noch bescheid bekommen ...

Es kam aber nie ein Rückanruf oder eine schriftliche Benachrichtigung. Erst Februar 2014 kam ein Brief: die jährliche Meldung für Familienversicherte ... da habe ich auch wieder alles angegeben - bis jetzt aber immer noch keine Rückantwort von meiner Versicherung, wie es weitergeht, was es kostet ...

Ich befürchte, dass ich eine Nachzahlungsforderung für 2013 erhalten werde + 2014 bis Dato. Muss ich eine Nachforderung bezahlen, obwohl ich aber alles rechtzeitig gemeldet habe?

Wenn sie keine Nachzahlung fordern dürfen, wie könnte ich im Falle das im Widerruf schriftlich argumentieren - gibt es ein Gesetz oder sowas? Ich recherchiere bereits im Netz, leider habe ich bislang echt noch nichts brauchbares gefunden...

vielen Dank für eine Antwort

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.04.2014, 13:30

Hallo,
ich kann natürlich nicht sagen wie die Kasse das sieht, aber hoffentlich kannst du das auch alles auf den Tisch legen wenn es soweit ist.
Die Kasse wird im ungünstigsten Fall die Familienversicherung rückwirkend beenden wollen - dazu muss sie aber ein genaues Datum ermitteln und das ist bei einer selbständigen Tätigkeit nicht so einfach, das sich anhand einer Einkommensteuererklärung das dort genannte Einkommen zeitlich nur dem Jahr zuordnen lässt, d.h. theoretisch kannst du das Einkommen vom 01.01 - 31.12. d.J. erzielt haben, aber auch nur in der Zeit vom 01.10. - 31.12. (Beispielsweise). Für dich spräche, dass du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist, dafür ist der Nachweis erforderlich. Das alles könnte meiner Auffassung dazu führen, dass das Ende der Familienversicherung auf einen wesentlich späteren Zeitpunkt festgelegt werden könnte, also es zu keine größeren Nachzahlung kommen würde. Das ist allerdings nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna

hallihallo
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Beitrag von hallihallo » 29.04.2014, 14:02

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich kann natürlich nicht sagen wie die Kasse das sieht, aber hoffentlich kannst du das auch alles auf den Tisch legen wenn es soweit ist.
Die Kasse wird im ungünstigsten Fall die Familienversicherung rückwirkend beenden wollen - dazu muss sie aber ein genaues Datum ermitteln und das ist bei einer selbständigen Tätigkeit nicht so einfach, das sich anhand einer Einkommensteuererklärung das dort genannte Einkommen zeitlich nur dem Jahr zuordnen lässt, d.h. theoretisch kannst du das Einkommen vom 01.01 - 31.12. d.J. erzielt haben, aber auch nur in der Zeit vom 01.10. - 31.12. (Beispielsweise). Für dich spräche, dass du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist, dafür ist der Nachweis erforderlich. Das alles könnte meiner Auffassung dazu führen, dass das Ende der Familienversicherung auf einen wesentlich späteren Zeitpunkt festgelegt werden könnte, also es zu keine größeren Nachzahlung kommen würde. Das ist allerdings nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

also, meine Mitwirkungspflicht kann ich nachweisen. Ich habe die Mail, die ich an meine sachbearbeiterin gesendet habe aufgehoben. Ich habe auch einen Telefonnachweis, dass mich die KK drei Tage später zurückgerufen hat und ein 7 minütigen Gespräch geführt wurde.

Ich danke dir für deine Meinung :-)
Grüße

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