Familienversichert bei hauptber. Selbst. mit wenig Verdienst

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
DörteK
Beiträge: 4
Registriert: 06.01.2012, 13:27

Familienversichert bei hauptber. Selbst. mit wenig Verdienst

Beitrag von DörteK » 10.01.2012, 11:35

Hallo!

Ich habe die Forensuche schon genutzt, bin auch auf ein paar halbwegs passende Beiträge gestoßen, aber werde daraus irgendwie nicht ganz schlau, leider...

Folgendes Problem:

Ich (30) würde mich gerne als Künstlerin hauptberuflich selbstständig machen. Das ganze "Drumherum" ist halbwegs geklärt - bis auf den Punkt "Krankenversicherung". Momentan bin ich über meinen Mann familienversichert. Ich bin nicht erwerbstätig und beziehe keinerlei Unterstützung. Da ich Rheuma habe, kann ich leider davon ausgehen, das ich keine 4 Bilder pro Monat schaffe - ergo bleibt mein Verdienst bei max. 150 - 200€ im Monat, evtl verdiene ich in einigen Monaten garnichts.

Die große Frage: Besteht irgendeine Möglichkeit, in der BKK Novitas zu bleiben? Eine Suche auf deren Seite ergab leider nichts... bei der Künstlersozialkasse KANN ich mich nicht versichern, da ich ja unter den monatlichen 325€ bleibe, richtig?

Gefunden habe ich auf der HP der Künstlersozialkasse dies:
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Was bedeutet das bitte genau? Ich MUSS mich nicht versichern - schön, wäre in meinem Fall aber extrem schlecht, da ich oft zum Arzt muss... oder kann die BKK Novitas mich trotzdem weiter familienversichern?

Man, ich verzweifle gerade... ich möchte meinen Traum ungern aufgeben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Danke!

MfG, Dörte

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Familienversichert bei hauptber. Selbst. mit wenig Verdi

Beitrag von Bully » 10.01.2012, 13:06

DörteK hat geschrieben: bei der Künstlersozialkasse KANN ich mich nicht versichern, da ich ja unter den monatlichen 325€ bleibe, richtig?
Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen erzielen werden.

Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienstes oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet .

kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen/mindestgrenzedesarbeitseinkommens.php
DörteK hat geschrieben:
Man, ich verzweifle gerade... ich möchte meinen Traum ungern aufgeben.
Also stelle einen Aufnahmeantrag bei der KSk, und verwirkliche Deinen freiberuflichen Traum.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß Bully

DörteK
Beiträge: 4
Registriert: 06.01.2012, 13:27

Beitrag von DörteK » 10.01.2012, 17:37

Hallo Bully!

Danke für deine Antwort. Ich habe mich gerade mal durch sämtliche PDFs der KSK gewühlt.

Fraglich, ob ich in deren Augen überhaupt als freischaffender Künstler anerkannt werde:
Außerdem ist nach dem Gesetz die Erwerbsmäßigkeit zu prüfen. Versichert ist im Rahmen der KSK nämlich nur, wer seine Tätigkeit nicht hobbymäßig oder als Liebhaberei ausübt, sondern als Beruf mit der Absicht, Erwerbseinkommen zu erzielen.

Sicher habe ich die Absicht zu verdienen, aber ich liege ja unter der Einkommensgrenze und wer weiß, ob das nicht so bleibt. Also meinen Lebensunterhalt werde ich davon nicht bestreiten können.

Desweiteren:
Die KSK führt stichprobenartige Überprüfungen durch, bei denen sie sich die letzten 3 oder 4 Einkommenssteuerbescheide vorlegen lässt. Wenn dabei herauskommt, dassd as tatsächlich versteuerte Einkommen regelmäßig unter 3.900€ liegt, zieht die KSK die Plausibilität anders lautender Einkommensmeldungen in Zweifel. Folge: Das Einkommen wird von Amts wegen auf "unter der Geringfügigkeitsgrenze liegend" festgesetzt. Der Versicherungsschutz entfällt.
Quellen: kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/Allgemeine_Infos_Anmeldeunterlagen_Kuenstler_Pu.php

Heißt das, wenn ich nicht nach 3 Jahren mindestens 325€ pro Monat verdiene, entfällt der Versicherungsschutz?

Ich werde bei der KSK mal nachfragen und wohl auch mal bei der BKK... irgendwo stand auch, das man sich nicht bei der KSK melden muss - passieren tut da wohl nichts, man verschenke halt eben Vorteile.

Wenn das alles mal so einfach wär, mir brummt der Schädel momentan!

LG, Dörte

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Familienversichert bei hauptber. Selbst. mit wenig Verdi

Beitrag von Bully » 11.01.2012, 09:46

DörteK hat geschrieben: Momentan bin ich über meinen Mann familienversichert.
oder kann die BKK Novitas mich trotzdem weiter familienversichern?
bei einer nebenberuflich selbständigen Tätigkeit, Deinen geschätzten Verdienst nach, ja
Die Selbstständigkeit darf nur auf nebenberuflicher Basis ausgeübt werden.
Der Aufwand pro Woche darf nicht über 18 Stunden liegen.
Das Gesamteinkommen darf eine Summe von 365,00 € nicht übersteigen.

Es muss für die BKK Novitas klar erkennbar sein, dass Deine Selbstständigkeit nur nebenbei ausgeübt wird.

aber Vorsicht, wenn in Deinem ESTB nachher etwas anderes steht.


DörteK hat geschrieben: Fraglich, ob ich in deren Augen überhaupt als freischaffender Künstler anerkannt werde:
Ich setze mal vorraus,das eine künstlerische Tätigkeit vorliegt,
und diese nicht dem Kunsthandwerk zuzuordnen ist.
auf Dauer angelegen willst, (§ 1 KSVG )und nicht nur vorübergehend
DörteK hat geschrieben:
Sicher habe ich die Absicht zu verdienen, aber ich liege ja unter der Einkommensgrenze und wer weiß, ob das nicht so bleibt.
:) wenn man das immer voraussagen könnte

Berufsanfänger werden in den ersten drei Jahren ihrer freien Tätigkeit auch mit Einkünften unter 325 € im Monat über die KSK versichert.
über diese Sonderregelung mach Dir keine Gedanken,zwischen Theorie und Praxis da können schon mal Welten liegen, denn bei der KSK sind nicht die tatsächlichen, sondern die im Voraus geschätzten Einkünfte entscheidend.
Und diese Schätzung ist zwangsläufig ungenau.
Wenn Deine Einkünfte im Grenzbereich liegen, darfst Du Deine Schätzung höher angeben so dass die 325-Euro-Grenze erreicht ist
nach dem Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 9.12.1993 (Aktenzeichen L 4 KR 96/89) ist das ausdrücklich erlaubt.
Und das Deine Einkünfte in den ersten 3 Jahren auch bei 0 liegen können,
das weiß auch die KSK.
in 3 Jahren ziehst Du Bilanz.

ja, viele Wege führen nach Rom :)

ich kenne Dein Krankheitsbild nicht, aber in Deinen Überlegungen sollten
Krankengeldanspruch, Vorversicherungszeiten DRV eine Rolle spielen.
DörteK hat geschrieben: Besteht irgendeine Möglichkeit, in der BKK Novitas zu bleiben?
ja sicher, in beiden Fällen,
Du wirst ja nicht bei, sondern über die KSK versichert

Gruß Bully

DörteK
Beiträge: 4
Registriert: 06.01.2012, 13:27

Beitrag von DörteK » 13.01.2012, 11:27

Hallo Bully!

Also nebenberuflich selbstständig machen... anfangs dachte ich, das würde nicht gehen, da ich ja hauptberuflich nicht arbeite... nachdem ich mich aber dann gestern mal durch diverse Foren gewühlt habe: Das geht wohl doch (auch wenn man "nur" Hausfrau ist).

In einigen Foren steht zwar nein, in anderen wieder ja, aber auf der Seite der IHK Ostwestfalen habe ich ein interessantes Merblatt zum Thema "Existenzgründung im Nebenerwerb" gefunden. Dort steht:
Von Nebenerwerbsgründung spricht man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit [...] als Hausfrau [...] eine nicht hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

[...]

Hausfrau: Wenn sie bisher nicht berufstätig und damit in der Familienversicherung pflichtversuíchert sind, so können Sie dies bleiben, wenn ihr durchschnittlicher monatlicher Gewinn weniger als 365 € beträgt und ihre wöchentliche Arbeitszeit 18 Stunden nicht überschreitet. [...]
Das wäre für mich ja wesentlich ratsamer. Zum einen wegen der Familienversicherung und zum anderen würde schon eine Menge Druck erstmal wegfallen. Und 18 Stunden die Woche malen ist schon viel...

Allerdings weiß ich nicht, was ich genau dem Finanzamt schreiben soll... nicht das die mich als "Künstlerin" hauptberuflich als Selbstständige einstufen... dito die Krankenkasse. Am besten einen Termin ausmachen, mit denen reden und das Problem erläutern?

Garnicht so einfach das Ganze.

Vielen Dank für deine Mühe... :wink:

LG, Dörte

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 13.01.2012, 12:34

DörteK hat geschrieben:
Also nebenberuflich selbstständig machen...
Hallo,

Bei freiberuflichen selbstständigen Tätigkeiten gemäß § 18 ESTG handelt es sich per Definition überhaupt nicht um ein Gewerbe. Bei Deiner geplanten Nebentätigkeit kommst Du ganz ohne Gewerbeschein aus.

Hier reicht eine einfache Mitteilung von Dir ans Finanzamt.


ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg

Gruß Bully

DörteK
Beiträge: 4
Registriert: 06.01.2012, 13:27

Beitrag von DörteK » 13.01.2012, 12:43

Vielen Dank! :wink:

Dann werd ich mich nächste Woche mal mit denen auseinandersetzen...

LG, Dörte

Antworten