Erster ESt Bescheid und die Berechnung der Beiträge

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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MaEl
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Erster ESt Bescheid und die Berechnung der Beiträge

Beitrag von MaEl » 23.10.2009, 09:37

Hallo zusammen,

ich bin seit 2007 selbständig und in der GKV.
Meine Beiträge wurden bisher aufgrund meiner Selbsteinschätzung vorläufig berechnet.

Nun liegt mir der ESt Bescheid für das Jahr 2007 (=aktuellster Bescheid) vor, den ich nun meiner KK einreichen werde (muss).
Meine Einnahmen sind höher als meine Selbsteinschätzung und es werden nun Nachzahlungen fällig.

Frage:
Wie wirkt sich dieser ESt Bescheid auf meine Beiträge aus? Muss ich nun für die ganze Zeit seit 2007 Beiträge aufgrund meiner Einkünfte aus dem ESt Bescheid von 2007 zahlen.
Oder wird nur für 2007 ein endgültiger Bescheid erlassen, für die Jahre danach ein vorläufiger Bescheid, auf Basis der Einnahmen von 2007 und die Folgejahre werden erst dann endgültig beschieden, wenn der ESt Bescheid des jew. Jahres vorliegt?

Soweit ich mich hier belesen habe, kann ich nur dann zu viel entrichtete Beiträge zurückbekommen, wenn der Bescheid vorläufig ist.

Hintergrund ist, dass ich vermeiden möchte, dass ich bereits heute für die Jahre nach 2007, für die mir noch kein Bescheid vorliegt, ENDGÜLTIGE Bescheide bekommen möchte, und dann evtl. zu viel Beitrag zahle, wenn meine Einkünfte in diesen Jahren UNTER den Einkünften aus 2007 liegen.

Kann ich da irgendwie Einfluss darauf nehmen?

Besten Dank schon mal
MaEl

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.10.2009, 09:53

Hallo,
nur die Ersteinstufung ist "vorläufig", d.h. - es wird nun zu einer Nachzahlung von Beiträgen ab 2007 kommen. Für die Zukunft wird die Einstufung endgültig sein, als Basis dient der Einkommenssteuerbescheid für 2007.
Wenn nun der Steuerbescheid für 2008 eingeht und dieser sofort der Kasse vorgelegt wird dann gilt dieser ab dem Vorlagedatum (1. des Folgemeonats) für die Zukunft bis zur Vorlage des Bescheides für 2009 usw., usw.
Eine rückwirkende Umstellung der Beiträge (nach oben oder nach unten) gibt es dann nicht mehr.

Gruß

Czauderna

MaEl
Beiträge: 4
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Beitrag von MaEl » 23.10.2009, 11:03

Hallo Czauderna,

danke für die Antwort!

Habe ich das richtig verstanden, mit Vorlage meines ESt Bescheides, werden meine Beiträge zur GKV nach diesem Bescheid berechnet und zwar so lange, bis mir und der KK ein neuer Bescheid vorliegt.
Angenommen ich bekomme Anfang 2010 den Bescheid für das Jahr 2008 und reiche ihn sofort der Kasse ein, dann ist ab diesem Tag der neue Bescheid Grundlage meiner Beiträge.

Wenn meine Einkünfte 2008 sich zu 2007 verändern und ich zB. am 28.02.2010 meinen Bescheid von 2008 einreiche, dann werden meine Beiträge ab 01.03.2010 aufgrund des Bescheides von 2008 berechnet.
Für die Zeit davor ändert sicht nichts mehr ?
Also wenn ich 2008 mehr als 2007 verdient habe, ist es Glück, weil ich ja weniger bezahlt habe, wenn ich weniger verdient habe Pech, weil ich zu viel bezahlt habe.

Gruss
MaEl

hildefeuer
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Beitrag von hildefeuer » 24.10.2009, 11:36

Wenn Du in 2009 weniger Gewinn machst als in 2008 kannst Du die Einkommensteuervorauszahlung neu beantragen und den Bescheid der Gk zusenden mit Aufforderung, die Beträge neu festzusetzen. Dies wird freilich wieder nur vorläufig erfolgen. Falls sich die Gewinnsituation 2009 doch noch verbessert mußt Du dann nachzahlen.

MaEl
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Beitrag von MaEl » 24.10.2009, 12:53

Danke für eure Antworten:

Also, wenn ich meinen ESt Bescheid für 2007 heute einreiche (ist der aktuellste), dann werden meine Beiträge rückwirkend aufgrund des im Bescheid ausgewiesenen Gewinns berechnet. Der Bescheid von der KK ist dann fix.
An meinen Beiträgen von Beginn an bis zu dem Tag an dem ich einen neuen ESt-Bescheid bei der KK einreiche sind fix.
Wenn absehbar ist, dass sich an meiner Gewinnsituation etwas ändert, beantrage ich beim FA die Änderung meiner ESt Vorauszahlung und lege dies der KK vor, ab dem Tag sind meine Beiträge wieder vorläufig bis ein ESt bescheid von mir vorgelegt wird.

Habe ich das jetzt so richtig verstanden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.10.2009, 15:27

hallo, ja, hast Du -
wobei ich nur zu bedenken gebe, dass die Kasse nicht verpflichtet ist
eine Folge-Einstufung als "vorläufige" laufen zu lassen.

Normalerweise sieht das so aus :

1. Einstufung - mtl. Einkünfte (geschätzt) -1.500,00 €
Du zahlst nach -1.500,00 €

Vorlage des Steuerbescheides
danach tatsächliches Einkommen -2.500,00 €
Du zahlst nach ab Beginn der Ersteinstufung!!!

2. Einstufung - nun endgültig -2.500,00 €
Du zahlst bis zum nächsten Bescheid nach -2.500,00 €

Neuer Bescheid
danach tatsächliches Einkommen -2.000,00 €
es erfolgt keine rückwirkende Korrektur

Du zahlst für die Zukunft nach -2.000,00 €

neuer Steuerbescheid

danach tatsächliches Einkommen -3.000,00 €

es erfolgt keine rückwirkende Korrektur

Du zahlst für die Zukunft nach -3.000,00 €

usw. usw.

Gruß
Czauderna

MaEl
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Beitrag von MaEl » 25.10.2009, 10:52

Besten Dank für Eure Infos, Ihr habt mir endlich Klarheit verschafft!

Gruss
mael

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