Liebe Fachleute im Forum,
ich hoffe Ihr könnt uns bei folgender Situation mit euerer Einschätzung helfen:
Ausgangssituation: Ich bin selbstständig und habe ein Einkommen aus einer GbR und aus einem Gewerbebetrieb.
Meine Frau arbeitet in Teilzeit und wir haben 2 Kinder (5 und 11).
Ich bin seit 15 Jahren in der PKV versichert, meine Frau ist bei der GKV (Techniker) versichert und die Kinder sind bei ihr familienversichert.
Sobald ein Einkommensteuerbescheid vorliegt reichen wir den bei der GKV ein. Bis 2009 hat die Prüfung der GKV die Familienversicherung bestätigt.
2010 habe ich nun aber zuviel verdient, so dass die Familienversicherung mit Zusendung des Einkommensteuerbescheides natürlich rückwirkend beendet wird.
Das ist erstmal grundsätzlich auch o.k.
Ich habe für 2010 aber zwei Steuerbescheide erhalten.
Zunächst habe ich im November 2011 einen Bescheid erhalten, der aber für die Einnahmen aus der GbR die alten Zahlen aus 2009 genommen hat, da das Finanzamt der GbR (andere Stadt) noch keine aktuellen Zahlen von 2010 an mein Finanzamt geliefert hat.
Diese Kombination aus Einkommen GbR 2009 + Einkommen Gewerbebetrieb 2010 führte zu einem vorläufigen (logischerweise) Einkommensteuerbescheid für 2010 (da ja das aktuelle Einkommen der GbR aus 2010 genommen werden muss).
Dieser vorläufige Bescheid lag jetzt im Einkommen schon zu hoch für die Familienversicherung, daher wurde diese jetzt zum 1.12.2011 rückwirkend gekündigt.
Der finale Einkommensteuerbescheid von 2010 kam dann in August 2012 (keine Ahnung warum die so lange gebraucht haben) - aber auch mit dem richtigen Einkommen der GbR aus 2010 fallen wir aus der Familienversicherung. Das die Kinder nun freiwillig in der GKV versichert werden müssen steht außer Frage.
Lange Rede kurze Frage: Welches Datum ist jetzt für die Kündigung der Familienversicherung relevant?
Ich denke der finale Bescheid von August 2012, denn erst dieser Bescheid verwendet die richtigen Zahlen aus 2010.
Die GKV meint nun aber der erste Bescheid von November 2011 ist relevant. Nach einigen Telefonaten mit der GKV habe ich schonmal Widerspruch eingelegt.
Wäre toll, wenn ihr mir Eure fundierte Einschätzung mitteilen könntet.
Gebt ihr mir Recht werden wir wohl den Klageweg bestreiten müssen; wenn mich mein Rechtsempfinden aber getäuscht hat (die eigene Objektivität kann ja bei dem Streitwert schonmal verloren gehen), hebe ich den Widerspruch auf und warte auf die Nachforderung.
Herzlichen Dank schonmal für euere Mühe und Aufklärung!
Ende der Familienversicherung - welcher Steuerbescheid gilt
Moderator: Czauderna
Hallo,
na, Du sagst ja selber das der Erstbescheid für die Fami schon zu hoch war
auf der anderen Seite, so sagt das BSG zählt als Nachweis nur der ESTB
Dein Erstbescheid ist von Deinem zuständigen Finanzamt aber für null und nichtig erklärt worden, dazu müßte Dir ein Schreiben vom Amt vorliegen
das dieser Bescheid aufgehoben wurde.
dann müßte, meiner Meinung nach der geänderte ESTB tonangebend sein.
ob aber das für Dich zuständige SG Aachen es auch so sehen würde,
das ist dann die Frage,
Gruß Bully
na, Du sagst ja selber das der Erstbescheid für die Fami schon zu hoch war
auf der anderen Seite, so sagt das BSG zählt als Nachweis nur der ESTB
Dein Erstbescheid ist von Deinem zuständigen Finanzamt aber für null und nichtig erklärt worden, dazu müßte Dir ein Schreiben vom Amt vorliegen
das dieser Bescheid aufgehoben wurde.
dann müßte, meiner Meinung nach der geänderte ESTB tonangebend sein.
ob aber das für Dich zuständige SG Aachen es auch so sehen würde,
das ist dann die Frage,
Gruß Bully
Hallo Bully,
vielen Dank für dein schnelles Feedback
Ich denke halt, dass es relativ willkürlich wäre, wenn der erste vorläufige Bescheid schon zählen würde, da er ja noch die alten Zahlen aufweist.
Was wäre denn gewesen wenn ich nun zufälligerweise in der Kombination mit den Zahlen des Vorjahres unter der Grenze gelegen hätte und dann im zweiten ESTB mit den korrekten Zahlen erst über der Grenze gewesen wäre. Dann hätte doch auch nur der zweite ESTB gezählt.
Oder der zweite und richtige ESTB hätte unter der Grenze gelegen, hätten wir dann die Fami zwischen dem vorläufigen und tatsächlichen ESTB verloren? Das wäre doch Unsinn, oder?
Ich dachte auch mit dem Hinweis in meinem Widerspruch auf die falschen Zahlen und den neuen ESTB wäre das geregelt - aber Pustekuchen. Stattdessen hat uns eine Mitarbeiterin der TK am Telefon gesagt, dass wir den ersten vorläufigen Bescheid ja gar nicht hätten einreichen brauchen - ein bisschen so nach dem Motto "selber schuld" ...
Viele Grüße
p6001
vielen Dank für dein schnelles Feedback
Ich denke halt, dass es relativ willkürlich wäre, wenn der erste vorläufige Bescheid schon zählen würde, da er ja noch die alten Zahlen aufweist.
Was wäre denn gewesen wenn ich nun zufälligerweise in der Kombination mit den Zahlen des Vorjahres unter der Grenze gelegen hätte und dann im zweiten ESTB mit den korrekten Zahlen erst über der Grenze gewesen wäre. Dann hätte doch auch nur der zweite ESTB gezählt.
Oder der zweite und richtige ESTB hätte unter der Grenze gelegen, hätten wir dann die Fami zwischen dem vorläufigen und tatsächlichen ESTB verloren? Das wäre doch Unsinn, oder?
Ich dachte auch mit dem Hinweis in meinem Widerspruch auf die falschen Zahlen und den neuen ESTB wäre das geregelt - aber Pustekuchen. Stattdessen hat uns eine Mitarbeiterin der TK am Telefon gesagt, dass wir den ersten vorläufigen Bescheid ja gar nicht hätten einreichen brauchen - ein bisschen so nach dem Motto "selber schuld" ...
Viele Grüße
p6001