Ende ALG2 = Ende GKV-Pflicht? Und dann?
Moderator: Czauderna
Ende ALG2 = Ende GKV-Pflicht? Und dann?
kann man in eine andere gesetzliche oder private KK wechseln, wann man möchte?
Wenn man sich z.B. ab 1.1. selbständig macht und zum 31.12 aus dem ALG2-Bezug abmeldet?
Kann man dann auch in eine andere Ersatzkasse mit KG-Anspruch wechseln?
Oder muss an Kündigungsfristen oder Wartezeiten beachten?
Wenn man sich z.B. ab 1.1. selbständig macht und zum 31.12 aus dem ALG2-Bezug abmeldet?
Kann man dann auch in eine andere Ersatzkasse mit KG-Anspruch wechseln?
Oder muss an Kündigungsfristen oder Wartezeiten beachten?
Hallo,
ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist nur im Rahmen des normalen Kündigungsverfahrens möglich.
Anders sieht es aus, wenn man aus der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen KK ausscheidet und sich privat weiterversichern will. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten.
MfG
ratte1
ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist nur im Rahmen des normalen Kündigungsverfahrens möglich.
Anders sieht es aus, wenn man aus der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen KK ausscheidet und sich privat weiterversichern will. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten.
MfG
ratte1
Hallo,
ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist nur im Rahmen des normalen Kündigungsverfahrens möglich.
Anders sieht es aus, wenn man aus der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen KK ausscheidet und sich privat weiterversichern will. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten.
MfG
ratte1
ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist nur im Rahmen des normalen Kündigungsverfahrens möglich.
Anders sieht es aus, wenn man aus der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen KK ausscheidet und sich privat weiterversichern will. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten.
MfG
ratte1
das ist richtig, um jedoch nahtlos die Kasse wechseln zu können, bedarf es einer Kündigung. Diese ist nur bei einem Wechsel in die PKV nicht notwendig.caba hat geschrieben:Die Pflichtmitgliedschaft endet doch "automatisch" mit der ALG2-Abmeldung - oder nicht?
Solltest du jedoch schon 18 Monate bei deiner Kasse sein und dein Gewerbe erst zum 2.1. anmelden (1 Tag Lücke) dann ist der Wechsel ohne Kündigung möglich.
hallo caba,
bei Wechsel zu einer anderen gesetzlichen KK
MUSS auch bei Statuswechsel (zuletzt pflichtversichert und dann freiw. versichert und auch umgekehrt) ein normales Kündigungsverfahren durchgeführt werden.
Gekündigt wird nämlich die "Mitgliedschaft" (welche unäbhängig vom Status ist).
Z.B.
ALG II Versicherungspflicht bis 31.12.2009: KK X
ab 01.01.2010 selbstständig und freiw. Versicherung
bisher noch keine Kündigung bei KK X
Antrag freiw. Versicherung MUSS bei KK X erfolgen für die Zeit ab 01.01.2010. z.B. am 23.12.2009 mit gleichzeitiger Kündigung zum 28.02.2010.
Wahl der gesetzlichen KK Y ab 01.03.2010 und gleichzeitger Einreichung des Nachweise über Mitgliedschaft bei KK Y bei KK X bis 28.02.2010.
Früher war dies mal anders. Da war auch bei Statuswechsel der Wechsel sofort mit dem Statuswechsel möglich. Evt. hast Du das noch im Kopf. Dies ist aber schon einige Jahre nicht mehr so möglich.
Du bleibst als
bei Wechsel zu einer anderen gesetzlichen KK
MUSS auch bei Statuswechsel (zuletzt pflichtversichert und dann freiw. versichert und auch umgekehrt) ein normales Kündigungsverfahren durchgeführt werden.
Gekündigt wird nämlich die "Mitgliedschaft" (welche unäbhängig vom Status ist).
Z.B.
ALG II Versicherungspflicht bis 31.12.2009: KK X
ab 01.01.2010 selbstständig und freiw. Versicherung
bisher noch keine Kündigung bei KK X
Antrag freiw. Versicherung MUSS bei KK X erfolgen für die Zeit ab 01.01.2010. z.B. am 23.12.2009 mit gleichzeitiger Kündigung zum 28.02.2010.
Wahl der gesetzlichen KK Y ab 01.03.2010 und gleichzeitger Einreichung des Nachweise über Mitgliedschaft bei KK Y bei KK X bis 28.02.2010.
Früher war dies mal anders. Da war auch bei Statuswechsel der Wechsel sofort mit dem Statuswechsel möglich. Evt. hast Du das noch im Kopf. Dies ist aber schon einige Jahre nicht mehr so möglich.
Du bleibst als
Hallo Rentner,
unsere Beiträge haben sich überschnitten.
Als Grundsatz gilt sicherlich, dass eine Kündigung mit Wechsel zu einer anderen KK nur dann möglich ist, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist.
Wenn ein Lücke von Mitgliedschaftzeiten (und sei es nur "EIN" Tag) vorliegt ist richtigerweise sofort eine neue gesetzliche KK wählbar.
Deine Idee (Gewerbeanmeldung ab 02.01.2010) sieht dabei auf den ersten Blick genial aus.
Sie schlägt aber wohl leider fehl.
Grund: eine freiwillige Mitgliedschaft MUSS sich n a h t l o s an die letzte Mitgliedschaft anschließen.
Letzte Mitgliedschaft bis 31.12.2009
Freiw. Mitgliedschaft beginnt dann nahtlos am 01.01.2010 (als Nichtselbstständiger; ABER sie beginnt halt am 01.01.2010)
und wird ab 02.01.2010 als Selbstständiger fortgesetzt.
FOLGE: Damit wäre k e i n e Lücke einer Mitgliedschaft vorhanden.
Gell, stimmt doch oder ??
Deine Idee würde nur funktionieren, wenn am 01.01.2010 (und dann eben nur für diesen einen Tag) eine Familienversicherung (z.B. über Ehepartner) realisiert werden könnte. Dann würde die freiw. Mitgliedschaft nicht am 01.01.2010 (nahtlos an den 31.12.2009 anschließen), sondern ab 02.01.2010 beginnen UND dann hätte man eben den einen Tag Mitgliedschaftlücke.
unsere Beiträge haben sich überschnitten.
Als Grundsatz gilt sicherlich, dass eine Kündigung mit Wechsel zu einer anderen KK nur dann möglich ist, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist.
Wenn ein Lücke von Mitgliedschaftzeiten (und sei es nur "EIN" Tag) vorliegt ist richtigerweise sofort eine neue gesetzliche KK wählbar.
Deine Idee (Gewerbeanmeldung ab 02.01.2010) sieht dabei auf den ersten Blick genial aus.
Sie schlägt aber wohl leider fehl.
Grund: eine freiwillige Mitgliedschaft MUSS sich n a h t l o s an die letzte Mitgliedschaft anschließen.
Letzte Mitgliedschaft bis 31.12.2009
Freiw. Mitgliedschaft beginnt dann nahtlos am 01.01.2010 (als Nichtselbstständiger; ABER sie beginnt halt am 01.01.2010)
und wird ab 02.01.2010 als Selbstständiger fortgesetzt.
FOLGE: Damit wäre k e i n e Lücke einer Mitgliedschaft vorhanden.
Gell, stimmt doch oder ??
Deine Idee würde nur funktionieren, wenn am 01.01.2010 (und dann eben nur für diesen einen Tag) eine Familienversicherung (z.B. über Ehepartner) realisiert werden könnte. Dann würde die freiw. Mitgliedschaft nicht am 01.01.2010 (nahtlos an den 31.12.2009 anschließen), sondern ab 02.01.2010 beginnen UND dann hätte man eben den einen Tag Mitgliedschaftlücke.