Ende ALG2 = Ende GKV-Pflicht? Und dann?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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caba
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Ende ALG2 = Ende GKV-Pflicht? Und dann?

Beitrag von caba » 04.12.2009, 18:51

kann man in eine andere gesetzliche oder private KK wechseln, wann man möchte?
Wenn man sich z.B. ab 1.1. selbständig macht und zum 31.12 aus dem ALG2-Bezug abmeldet?
Kann man dann auch in eine andere Ersatzkasse mit KG-Anspruch wechseln?

Oder muss an Kündigungsfristen oder Wartezeiten beachten?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 04.12.2009, 21:19

Hallo,

ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist nur im Rahmen des normalen Kündigungsverfahrens möglich.

Anders sieht es aus, wenn man aus der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen KK ausscheidet und sich privat weiterversichern will. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten.

MfG

ratte1

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Beitrag von ratte1 » 04.12.2009, 21:19

Hallo,

ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist nur im Rahmen des normalen Kündigungsverfahrens möglich.

Anders sieht es aus, wenn man aus der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen KK ausscheidet und sich privat weiterversichern will. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten.

MfG

ratte1

caba
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Beitrag von caba » 05.12.2009, 10:59

Danke für Deine Antwort, ratte1.

Gilt das mit der Kündigungsfrist denn auch bei solchen "Statusänderungen"?
Vorher Pflichtmitglied, dann freiwilliges Mitglied?

Die Pflichtmitgliedschaft endet doch "automatisch" mit der ALG2-Abmeldung - oder nicht?

Rentner
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Beitrag von Rentner » 05.12.2009, 12:43

caba hat geschrieben:Die Pflichtmitgliedschaft endet doch "automatisch" mit der ALG2-Abmeldung - oder nicht?
das ist richtig, um jedoch nahtlos die Kasse wechseln zu können, bedarf es einer Kündigung. Diese ist nur bei einem Wechsel in die PKV nicht notwendig.

Solltest du jedoch schon 18 Monate bei deiner Kasse sein und dein Gewerbe erst zum 2.1. anmelden (1 Tag Lücke) dann ist der Wechsel ohne Kündigung möglich.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.12.2009, 12:52

hallo caba,

bei Wechsel zu einer anderen gesetzlichen KK
MUSS auch bei Statuswechsel (zuletzt pflichtversichert und dann freiw. versichert und auch umgekehrt) ein normales Kündigungsverfahren durchgeführt werden.

Gekündigt wird nämlich die "Mitgliedschaft" (welche unäbhängig vom Status ist).

Z.B.
ALG II Versicherungspflicht bis 31.12.2009: KK X
ab 01.01.2010 selbstständig und freiw. Versicherung
bisher noch keine Kündigung bei KK X
Antrag freiw. Versicherung MUSS bei KK X erfolgen für die Zeit ab 01.01.2010. z.B. am 23.12.2009 mit gleichzeitiger Kündigung zum 28.02.2010.
Wahl der gesetzlichen KK Y ab 01.03.2010 und gleichzeitger Einreichung des Nachweise über Mitgliedschaft bei KK Y bei KK X bis 28.02.2010.

Früher war dies mal anders. Da war auch bei Statuswechsel der Wechsel sofort mit dem Statuswechsel möglich. Evt. hast Du das noch im Kopf. Dies ist aber schon einige Jahre nicht mehr so möglich.



Du bleibst als

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.12.2009, 13:12

Hallo Rentner,

unsere Beiträge haben sich überschnitten.

Als Grundsatz gilt sicherlich, dass eine Kündigung mit Wechsel zu einer anderen KK nur dann möglich ist, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist.

Wenn ein Lücke von Mitgliedschaftzeiten (und sei es nur "EIN" Tag) vorliegt ist richtigerweise sofort eine neue gesetzliche KK wählbar.

Deine Idee (Gewerbeanmeldung ab 02.01.2010) sieht dabei auf den ersten Blick genial aus.

Sie schlägt aber wohl leider fehl.

Grund: eine freiwillige Mitgliedschaft MUSS sich n a h t l o s an die letzte Mitgliedschaft anschließen.

Letzte Mitgliedschaft bis 31.12.2009
Freiw. Mitgliedschaft beginnt dann nahtlos am 01.01.2010 (als Nichtselbstständiger; ABER sie beginnt halt am 01.01.2010)
und wird ab 02.01.2010 als Selbstständiger fortgesetzt.

FOLGE: Damit wäre k e i n e Lücke einer Mitgliedschaft vorhanden.

Gell, stimmt doch oder ??

Deine Idee würde nur funktionieren, wenn am 01.01.2010 (und dann eben nur für diesen einen Tag) eine Familienversicherung (z.B. über Ehepartner) realisiert werden könnte. Dann würde die freiw. Mitgliedschaft nicht am 01.01.2010 (nahtlos an den 31.12.2009 anschließen), sondern ab 02.01.2010 beginnen UND dann hätte man eben den einen Tag Mitgliedschaftlücke.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 05.12.2009, 15:54

richtig heinrich, war mein fehler

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