Hallo,
ich bin zur Zeit Hausfrau und als solche freiwillig in einer GKV versichert.
Früher habe ich selbständig als Übersetzerin gearbeitet und den Minimalbeitrag für Selbständige gezahlt (berechnet auf 1.811,25 €/Monat). Da ich fast mehr Beiträge bezahlt habe, als ich verdiente, habe ich beschlossen, nur noch als Hausfrau tätig zu sein.
Jetzt habe ich die Möglichkeit, zwei kleinere Aufträge zu übernehmen, wie würde das von der Krankenkasse berechnet werden.
Ich erhielt nur die Auskunft: Machen Sie sich keine Sorgen, das wird auf das ganze Jahr verteilt. Aber jetzt mache ich mir wirklich Sorgen!!
Gesetzt den Fall, ich verdiene im Juni 3000 € und im Oktober nochmal 3000 € , muss ich dann das ganze Jahr den Minimalbeitrag für Selbständige zahlen ??
Gesetzt den Fall, ich verdiene im Juni 750 € und im Oktober nochmal 750 € , muss ich dann ebenfalls das ganze Jahr den Minimalbeitrag für Selbständige zahlen??
Oder würde die Krankenkasse nur für Juni und Oktober einen Beitrag für Selbständige berechnen und mir ansonsten meinen normalen Beitrag als freiwillig versicherte Hausfrau lassen?
Ich bin wirklich am Verzweifeln, da versucht man sein Einkommen auf legale Weise nur etwas aufzubessern und wird gleich so abgestraft. Ich kann das kaum glauben.
LG
Innana
Einmalige Einnahmen als Selbständige
Moderator: Czauderna