Die Frage betrifft die
"einheitl. Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der GKV...":
Ich bin für 420 €/Monat angestellt und habe jetzt eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, mit der ich 1200 €/Monat Gewinn mache. Dafür will ich auch GKV-Beiträge als frewilliges Mitglied zahlen, aber:
Ich habe aber außerdem noch Einkünfte aus Vermietung (12.000 €/Jahr). Nach den "einheitl. Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der GKV..." muss ich dafür auch Beiträge zahlen, was ich als Angestellter bisher nicht musste.
Fragen:
Wenden alle GKV diese "Grundsätze" strikt an?
Gibt es irgendeinen Weg vorbei an der Einbeziehung meiner Vermietungseinkünfte in die Beitragsbemessung?
Arbeitnehmer werden ja wohl nie von ihren KV gefragt, ob sie noch andere Einnahmen haben.
Finde ich dazu irgendwo Informationen?
Einkünfte aus Vermeitung in die Beitragsberechnung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 05.08.2009, 09:40
Hallo,
ja, so ist es und so wird es auch von allen Kassen angewandt.
Freiwillig Versicherte zahlen nach Ihrem Gesamteinkommen bis max. Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008
dort steht das drinne.
Gruß
Czauderna
ja, so ist es und so wird es auch von allen Kassen angewandt.
Freiwillig Versicherte zahlen nach Ihrem Gesamteinkommen bis max. Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008
dort steht das drinne.
Gruß
Czauderna