Einkommensanfrage
Moderator: Czauderna
Einkommensanfrage
Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
ich bin seit 01.10.2020 bei der hkk freiwillig versichert. Heute kommt von meiner alten Krankenkasse BKK firmus ein Schreiben. Die wollen meine aktuellen Einkommensverhältnisse wissen. Ich bin seit 4 Monaten bei einer anderen. Die wollen bis zum 23.02.2021 den Fragenbogen zurück.
Ich finde, dass das denen nicht zu interessieren hat, weil ich nicht mehr bei denen bin.
Warum senden die so einen Fragebogen?
Muss ich darauf reagieren?
Hattet Ihr auch schon mal so ein Fall gehabt?
ich habe da mal eine Frage.
ich bin seit 01.10.2020 bei der hkk freiwillig versichert. Heute kommt von meiner alten Krankenkasse BKK firmus ein Schreiben. Die wollen meine aktuellen Einkommensverhältnisse wissen. Ich bin seit 4 Monaten bei einer anderen. Die wollen bis zum 23.02.2021 den Fragenbogen zurück.
Ich finde, dass das denen nicht zu interessieren hat, weil ich nicht mehr bei denen bin.
Warum senden die so einen Fragebogen?
Muss ich darauf reagieren?
Hattet Ihr auch schon mal so ein Fall gehabt?
Re: Einkommensanfrage
Hallo,
ja, das solltest du machen, denn die letzte Einstufung bei der alten Kasse war eine vorläufige, die nach Vorlage des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides in eine endgültige umgewandelt wird. Das gilt auch bei einem Kassenwechsel.
Das bedeutet für dich, wenn du nicht reagierst, dann wird dich die Kasse rückwirkend in die höchste Klasse einstufen und die Beiträge nachfordern und das ist sogar rechtens.
Es könnte ja auch so sein, dass sich ergibt, dass du in der Vergangenheit zu viel Beitrag gezahlt hast, und nach Vorlage der Einkommenserklärung Beiträge zurückbekommen würdest.
Gruss
Czauderna
ja, das solltest du machen, denn die letzte Einstufung bei der alten Kasse war eine vorläufige, die nach Vorlage des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides in eine endgültige umgewandelt wird. Das gilt auch bei einem Kassenwechsel.
Das bedeutet für dich, wenn du nicht reagierst, dann wird dich die Kasse rückwirkend in die höchste Klasse einstufen und die Beiträge nachfordern und das ist sogar rechtens.
Es könnte ja auch so sein, dass sich ergibt, dass du in der Vergangenheit zu viel Beitrag gezahlt hast, und nach Vorlage der Einkommenserklärung Beiträge zurückbekommen würdest.
Gruss
Czauderna
Re: Einkommensanfrage
Hallo,
aber das kann nicht sein. Die wollen nicht mein Einkommen von 2020 oderr 2019 oder 2018 wissen. Ich war bis 01.10.2020 bei denen. Die wollen meine aktuelle Einkommenverhältnisse wissen. Wir sind jetzt in 2021.
aber das kann nicht sein. Die wollen nicht mein Einkommen von 2020 oderr 2019 oder 2018 wissen. Ich war bis 01.10.2020 bei denen. Die wollen meine aktuelle Einkommenverhältnisse wissen. Wir sind jetzt in 2021.
Re: Einkommensanfrage
Hallo,
das ist natürlich Unsinn - was für eine Begründung ist denn in der Aufforderung genannt worden ?
Es ist doch gar nicht möglich als Selbständiger, jetzt schon Auskünfte oder Nachweise über Arbeitseinkommen aus 2021 zu führen.
Wenn du nicht selbständig bist, dann ist es erst recht nicht nachvollziehbar, es sei denn, die haben deine Mitgliedschaft in ihrem System noch nicht beendet und die Anfrage ist System-gesteuert versandt worden.
Gruss
Czauderna
Re: Einkommensanfrage
Hallo,
hier anbei das Schreiben.
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Re: Einkommensanfrage
Hallo,
die bkk firmus ist also die alte Kasse ?
Dann, fürchte ich, ist es so, dass die Kasse dich noch als Mitglied führt - du solltest da mal anrufen und die Sache klären.
Gruss
Czauderna
die bkk firmus ist also die alte Kasse ?
Dann, fürchte ich, ist es so, dass die Kasse dich noch als Mitglied führt - du solltest da mal anrufen und die Sache klären.
Gruss
Czauderna