Da mein Schritt in die Selbstständigkeit vor einigen Jahren durch das Arbeitsamt gefördert wurde bin ich meiner langjährigen Krankenkasse treu geblieben.
Die Förderung ist ausgelaufen und ich weise mein Einkommen jährlich mit meiner Steuererklärung/Einkommenssteuerbescheid nach.
Leider belaufen sich meine nachgewiesenen jährlichen Gesamteinnahmen für 2007 nur auf € 3802. Gibt es einen Weg den von der Krankenkasse errechneten monatlichen Betrag in Höhe von 270,27 plus Pflegeversicherung evtl. etwas zu reduzieren. Ich zahle ja auch noch brav und freiwillig in die RV ein.
Würde ja gerne mehr zahlen aber die wirtschaftliche Ertragslage meiner Selbstständigkeit hat sich leider auf Grund verschiedener Faktoren nicht so entwickelt wie vorher geplant.
Ich würde mich über Infos sehr freuen.
ehemals geförderte Selbstständigkeit+KV
Moderator: Czauderna
Die reguläre Mindestbemessung für hauptberuflich Selbständige liegt zur Zeit bei 1890 EUR, was zu ca. 300 EUR Beitrag führt.
Seit 2007 gibt es auf Antrag noch eine weiter reduzierte Mindestbemessung gem. § 240(4) SGB V von ca. 1250 EUR, was ca. 190 EUR Beitrag + Pflegeversicherung ergibt. Allerdings gibt es beim Antrag einige Hürden zu überwinden (z.B. keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Vermögen max. ca. 10000 EUR).
Ferner kann die Arbeitsagentur einen Beitragszuschuss zahlen, wenn dadurch Hilfsbedürftigkeit nach SGB II ("Hartz 4") vermieden wird.
Seit 2007 gibt es auf Antrag noch eine weiter reduzierte Mindestbemessung gem. § 240(4) SGB V von ca. 1250 EUR, was ca. 190 EUR Beitrag + Pflegeversicherung ergibt. Allerdings gibt es beim Antrag einige Hürden zu überwinden (z.B. keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Vermögen max. ca. 10000 EUR).
Ferner kann die Arbeitsagentur einen Beitragszuschuss zahlen, wenn dadurch Hilfsbedürftigkeit nach SGB II ("Hartz 4") vermieden wird.