Mein Sohn scheidet nach fünf Jahren aus der Bundeswehr aus. In der Annahme, dass er wieder in die AOK "einsteigen" kann, hat er die ganze Zeit monatlich ca. 16€ gezahlt in der Annahme, dass dies die freiwillige Mitgliedschaft bedeudet. Nun wird ihm gesagt, dass das ein Beitrag zur Pflegeversicherung war.
Er bekommt ein halbes Jahr Übergangsgeld von der Bundeswehr, weit unter der Bemessungsgrenze und würde sich beruflich weiterbilden.
Wie auch immer, was kann er jetzt noch tun um krankenversichert zu sein? Könnte er etwa über mich bei der AOK familienversichert werden? Er ist 25 Jahre alt.
Ehemaliger Zeitsoldat
Moderator: Czauderna
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Anwartschaft
Hallo blackrose,
das hört sich ehr nach einer Anwartschafts-Versicherung an wie nach der Pflegeversicherung, zumal ich der Meinung bin das die Pflegeversicherung eh der Krankenversicherung folgt und wenn du die letzten 5 Jahre privat versichert warst, dann trifft es auch für die PV zu. Daher verstehe ich nicht was die AOK damit meint.
Aber hier in dem Forum treiben sich diesbezüglich noch schlauere Leute wie ich rum die dir auf diese Frage bestimmt eine kompetentere Antwort geben können.
Der Lohnbuchhalter
das hört sich ehr nach einer Anwartschafts-Versicherung an wie nach der Pflegeversicherung, zumal ich der Meinung bin das die Pflegeversicherung eh der Krankenversicherung folgt und wenn du die letzten 5 Jahre privat versichert warst, dann trifft es auch für die PV zu. Daher verstehe ich nicht was die AOK damit meint.
Aber hier in dem Forum treiben sich diesbezüglich noch schlauere Leute wie ich rum die dir auf diese Frage bestimmt eine kompetentere Antwort geben können.
Der Lohnbuchhalter