Doppelversicherung bei Auslandstätigkeit???
Moderator: Czauderna
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Doppelversicherung bei Auslandstätigkeit???
Hallo,
übe seit juli eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit im Ausland aus.
War zuvor in Deutschland über die GKV pflichtversichert über KSK.
Im April beendete die KSK meine Mitgliedschaft.
Ich habe mich danach ab Mai freiwillig als selbstständiger
Handwerker versichert. Bis zur Arbeitsaufnahme im Ausland
vergingen also 2 Monate als freiwilliges Mitglied.
Ich bin mit der Aufnahme einer sozialpflichtigen Tätigkeit (Norwegen)
automatisch in der norwegischen Krankenversicherung versichert.
Werde ich damit auch automatisch bei der deutschen GKV abgemeldet
oder sind doppelte Mitgliedsbeiträge zu befürchten.
Falls ja, wie werde ich die los.
Danke für Sachdienliches.
übe seit juli eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit im Ausland aus.
War zuvor in Deutschland über die GKV pflichtversichert über KSK.
Im April beendete die KSK meine Mitgliedschaft.
Ich habe mich danach ab Mai freiwillig als selbstständiger
Handwerker versichert. Bis zur Arbeitsaufnahme im Ausland
vergingen also 2 Monate als freiwilliges Mitglied.
Ich bin mit der Aufnahme einer sozialpflichtigen Tätigkeit (Norwegen)
automatisch in der norwegischen Krankenversicherung versichert.
Werde ich damit auch automatisch bei der deutschen GKV abgemeldet
oder sind doppelte Mitgliedsbeiträge zu befürchten.
Falls ja, wie werde ich die los.
Danke für Sachdienliches.
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http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0519100
Der Rest ergibt isch aus der EU Norm http://ec.europa.eu/social/main.jsp?cat ... PageId=983 und dem Deutsch Norwegischen SV Abkommen. Die freiwillige Mitgliedschaft ist zu beenden. Denn die Norwegische Krankenversicherung ist eine gesetzliche KV und somit der Deutschen GKV gleich zusetzen. Der Nachweis ist gegenüber der Deutschen KV zu erbringen. Meiner Meinung nach.
http://ec.europa.eu/social/search.jsp?l ... Type=basic
Gruss
Jochen
Der Rest ergibt isch aus der EU Norm http://ec.europa.eu/social/main.jsp?cat ... PageId=983 und dem Deutsch Norwegischen SV Abkommen. Die freiwillige Mitgliedschaft ist zu beenden. Denn die Norwegische Krankenversicherung ist eine gesetzliche KV und somit der Deutschen GKV gleich zusetzen. Der Nachweis ist gegenüber der Deutschen KV zu erbringen. Meiner Meinung nach.
http://ec.europa.eu/social/search.jsp?l ... Type=basic
Gruss
Jochen
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- Registriert: 15.07.2012, 15:39
Vielleicht kommt der Poster noch auf den Trichter, dass die Antworten oben stehen und entschuldigt sich.
Oder aber wir müssen uns entschuldigen, dass wir keine Briefmarken dazu packen, damit er sich um gar nichts mehr kümmern muss.
Heidernein, mal im Ernst: Wenn Du mit den Antworten nicht zurecht kommst, frag doch einfach nach! Und wenn Du dazu keine Lust hast, schimpf mit jemand anderem - aber nicht mit Leuten, die Dir helfen wollen!
Oder aber wir müssen uns entschuldigen, dass wir keine Briefmarken dazu packen, damit er sich um gar nichts mehr kümmern muss.
Heidernein, mal im Ernst: Wenn Du mit den Antworten nicht zurecht kommst, frag doch einfach nach! Und wenn Du dazu keine Lust hast, schimpf mit jemand anderem - aber nicht mit Leuten, die Dir helfen wollen!
Am besten nicht mal mit diesem stinkfualen Bürokratengesindel reden, das bringt ja eh nichts. Den Rest schreibe ich den mal dem abgehängten geistigen Intimus zu.heidernein hat geschrieben:genauso das sind die antworten vom stinkfaulen bürokratengesindel
kein antrieb was zu tun aber immer wichtigtuerisch mit nichtssagendem
dreck.
Gruss.
jochen
Hallo,heidernein hat geschrieben:genauso das sind die antworten vom stinkfaulen bürokratengesindel
kein antrieb was zu tun aber immer wichtigtuerisch mit nichtssagendem
dreck.
Oh, Oh, da hat einer einen IQ eines Bernadieners,
aber ich wollte den Bernadiener nicht beleidigen.
meine kleinen grauen Gehirnzellen sagen mir, das Du deine
Frage hier schon des öfteren gestellt hast,
allerdings unter anderen Namen.
Gruß Bully