Deutsche Krankenkassen wollen keine EU Auswahl
für EU Beitragszahler aus Deutschland. Jeder EU Beitragszahler
der sich in einem anderen EU Land EU weit versichern will,
wird gleich mit zich Paragrafen abgeschmettert und kann
seinen Betrag dann 2x mal bezahlen.
auf DEUTSCH..
Die Verwaltungsbosse der Kassen wollen Ihre goldenen Thröne
nicht verlassen und haben Angst vor der günstigeren und besseren
EU Konkurrenz.
Deutsche Krankenkassen wollen keine EU Auswahl für Deutsche
Moderator: Czauderna
Hallo,
Zu erst mal - der Personenkreis, der sich aus Deutschland heraus im Ausland krankenversichert will ist relativ klein - zweitens liegt es nicht immer an der Kasse sondern ab und zu auch mal an der Gesetzgebung.
Auf deutsch: Hierzulande machen sich die Krankenkassen schon Konkurrenz genug untereinander, dazu gibt es noch die Konkurrenz mit den PKV'en, da wäre eine ausländische PKV nun wirklich keine "Bedrohung".
Gruß
Czauderna
Zu erst mal - der Personenkreis, der sich aus Deutschland heraus im Ausland krankenversichert will ist relativ klein - zweitens liegt es nicht immer an der Kasse sondern ab und zu auch mal an der Gesetzgebung.
Auf deutsch: Hierzulande machen sich die Krankenkassen schon Konkurrenz genug untereinander, dazu gibt es noch die Konkurrenz mit den PKV'en, da wäre eine ausländische PKV nun wirklich keine "Bedrohung".
Gruß
Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Oh! Mein! Gott! Die große Kassenverschwörung!!!
Quatsch mit Soße. Es gibt EU-Verordnungen, die genau regeln, wer unter welchen Voraussetzungen in welchem EU-Land versichert wird. Damit es überhaupt nicht zu den kritisierten Doppelversicherungen kommt. Wenn die Verordnung nun besagt, dass z. B. Deutschland zuständig ist und derjenige sich lieber woanders versichert, so funktioniert das nicht. Selbst wenn der Verwaltungsboss mit seinem golden Krönchen auf dem goldenen Thrönchen das wollte.
Quatsch mit Soße. Es gibt EU-Verordnungen, die genau regeln, wer unter welchen Voraussetzungen in welchem EU-Land versichert wird. Damit es überhaupt nicht zu den kritisierten Doppelversicherungen kommt. Wenn die Verordnung nun besagt, dass z. B. Deutschland zuständig ist und derjenige sich lieber woanders versichert, so funktioniert das nicht. Selbst wenn der Verwaltungsboss mit seinem golden Krönchen auf dem goldenen Thrönchen das wollte.