Ab 1981 hätte ich wegen einer Schwerbehinderung (GdB 70%) die vorzeitige Altersrente beziehen können. Ich habe darauf verzichtet, weil eine Rente im untersten dreistelligen Bereich nicht einmal das Taschengeld absichern könnte.
Ich werde auch nach Erreichen des Rentenalters und solange es geht weiter als Freiberufler arbeiten müssen, allerdings deutlich reduziert, wenn ich nicht dem Staat auf der Tasche liegen will.
Meine Fragen:
- - Bin ich demnächst "hauptberuflich" Rentner?
- Gilt bei weiterer "nebenberuflicher" selbstständiger Tätigkeit hinsichtlich des Krankenkassenbeitrags das fiktive Mindesteinkommen von (ab 2016) 2.178,75 € weiter?
- Wenn nicht, auf welcher Basis werden meine Beiträge dann berechnet?
Ich bin gespannt auf die Ansichten der Fachleute. Danke.