Hallo! Als Selbständiger habe ich in 2000 eine Ansparabschreibung getätigt. Diese wurde nicht realisiert und in 2005 aufgelöst, was den Gewinn auf dem Papier in 2005 erhöhte. Hierfür möchte die Krankenkasse ca. 4000 Euro Nachzahlung, obwohl der reine Gewinn sich natürlich nicht erhöht hat. Lohnt sich der Gang vor das Sozialgericht? Kosten? Evtl. kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank.
Klaus
BKK will 4000 Euro Nachzahlung
Moderator: Czauderna
Was heißt Ansparabschreibung ?
Die Kasse bemißt die Beiträge nach dem Steuerbescheid, wenn der Reingewinn sich nicht erhöht hat, wieso dann der im Bescheid ?
Vor dem Gang zum Sozialgericht wäre erstmals ein Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse sinnvoll, die dann erklären müßten wieso dies dann so berechnet wurde.
Die Kasse bemißt die Beiträge nach dem Steuerbescheid, wenn der Reingewinn sich nicht erhöht hat, wieso dann der im Bescheid ?
Vor dem Gang zum Sozialgericht wäre erstmals ein Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse sinnvoll, die dann erklären müßten wieso dies dann so berechnet wurde.
Bei Auflösung einer Rückstellung (wie z.B. einer Ansparabschreibung) erhöht sich der steuerliche Gewinn, jedoch ohne dass "cash" Geld verdient wurde.
Grundsätzlich ist der Steuerbescheid für die Kasse verbindlich. Bei Bildung der gewinnmindernden Rückstellung im Jahre 2000 wurde umgekehrt wahrscheinlich auch nur der entsprechend niedrigere Gewinn laut Steuerbescheid von der Krankenkasse bei der Beitragsbemessung herangezogen?
Ein Gang vor das Sozialgericht ist kostenfrei und insoweit ohne Risiko. Auch besteht kein Vertretungszwang durch Anwälte.
Grundsätzlich ist der Steuerbescheid für die Kasse verbindlich. Bei Bildung der gewinnmindernden Rückstellung im Jahre 2000 wurde umgekehrt wahrscheinlich auch nur der entsprechend niedrigere Gewinn laut Steuerbescheid von der Krankenkasse bei der Beitragsbemessung herangezogen?
Ein Gang vor das Sozialgericht ist kostenfrei und insoweit ohne Risiko. Auch besteht kein Vertretungszwang durch Anwälte.