Hallo zusammen,
ich habe schon einiges gelesen und bei uns ist die Konstellation folgende:
Ehemann seit ca. 9 Jahren in selbständigkeit und in der PKV.
Ehefrau Angestellte und Kind im Jahr wo Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze dann Familienversicherung über Mutter, falls
drüber dann freiwilliges Mitglied.
Nun spielt mein Mann mit dem Gedanken wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Das Einzelunternehmen soll jedoch auch aus steuerlichen Gründen und wegen der Gewährleistung noch eine Zeit bestehen bleiben und es sollen Kleinigkeiten abgerechnet werden wenn man zwischendurch Luft hat.
Nun meine Frage:
Mein Mann lässt sich in Vollzeit anstellen und kann wenn ich das richtig verstanden habe, falls er unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt direkt in die GKV gehen. Nun ist ja nicht zu 100% sicher ob das dauerhaft mit dem neuen Job klappt, sei es weil der neue Chef mit den Leistungen meines Mannes nicht zufrieden ist oder weil mein Mann nach 9 Jahren sich doch nicht unterordnen kann oder es eben doch nicht seinen Vorstellungen entspricht. Wir hoffen das es klappt und das er die neue Aufgabe gut meistert und sich wohl fühlt, aber was passiert im Fall des Falles?
Muss ich eigentlich die PKV am Anfang weiter zahlen, falls eben so ein Fall eintritt, oder kann er grundsätzlich dann in der GKV bleiben auch wenn er vielleicht merkt, das mit Unterordnen geht nicht, dann eben doch weiter selbständig und weniger verdient aber sein eigener Chef.
Das schlimmste was passieren kann wäre, dass die PKV gekündigt wird, man in der GKV ist und wegen Kündigung dann doch wieder in die PKV muss und die einen dann wieder mit neuen Wartejahren und eventuellem Risikoaufschlag nur zurück nehmen!
Danke für die Hilfe!
Chris
bisher pkv - als Angestellter dann GKV
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer endet, kann sich der Betreffende in der GKV freiwillig weiter versichern (Anschlussversicherung).
Die früher erforderliche Mindestversicherungspflicht gilt nicht mehr in diesem Fall, d.h. er muss nicht zurück in die PKV, könnte es aber.
Gruss
Czauderna
wenn die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer endet, kann sich der Betreffende in der GKV freiwillig weiter versichern (Anschlussversicherung).
Die früher erforderliche Mindestversicherungspflicht gilt nicht mehr in diesem Fall, d.h. er muss nicht zurück in die PKV, könnte es aber.
Gruss
Czauderna