Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Selbständigen
Moderator: Czauderna
Hallo Czauderna,
Danke für die plausible Erklärung.
Ich gehe allerdings davon aus dass ich als Selbstständiger im Alter freiwillig krankenverischert bin.Was ich dann nicht verstehe dass freiwillig versicherte im Ruhestand nicht gleichbehandelt werden wie pflichtversicherte.Denn Ruhestand ist Ruhestand.Da gibts keine Vorteile.
Die privat abgeschlossen Lebensversicherung wirft dann sowieso kaum noch was ab - Zinsen im Keller und Phantasie-Abschlusskosten (man kennt das ja) sodass einem das Feuer unterm Hintern so richtig angefacht wird.Das "Einkommen" aus der privaten Rentenversicherung wird schließlich behandelt wie Mieteinnahmen - .d.h vollen GKV-Beitrag.
Ich habe die Nase voll vom Staat ausgenommen zu werden wie ein Hähnchen.
Gruß Chris
Danke für die plausible Erklärung.
Ich gehe allerdings davon aus dass ich als Selbstständiger im Alter freiwillig krankenverischert bin.Was ich dann nicht verstehe dass freiwillig versicherte im Ruhestand nicht gleichbehandelt werden wie pflichtversicherte.Denn Ruhestand ist Ruhestand.Da gibts keine Vorteile.
Die privat abgeschlossen Lebensversicherung wirft dann sowieso kaum noch was ab - Zinsen im Keller und Phantasie-Abschlusskosten (man kennt das ja) sodass einem das Feuer unterm Hintern so richtig angefacht wird.Das "Einkommen" aus der privaten Rentenversicherung wird schließlich behandelt wie Mieteinnahmen - .d.h vollen GKV-Beitrag.
Ich habe die Nase voll vom Staat ausgenommen zu werden wie ein Hähnchen.
Gruß Chris
Ich war bisher nur in der GKV.
In die Private zu gehen möcht ich nicht mehr riskieren.
Jeder Selbstständige ist in der GKV freiwillig weiterversichert.Pflichtversichert sind nur Angestellte.
Wer mal Angestellter und Selbstständiger war der kann als Rentner nur
dann in die Pflichtversicherung wechseln wenn die Zeit als Angestellter überwiegt.
So hab ich das verstanden.
Gruß Untertan
In die Private zu gehen möcht ich nicht mehr riskieren.
Jeder Selbstständige ist in der GKV freiwillig weiterversichert.Pflichtversichert sind nur Angestellte.
Wer mal Angestellter und Selbstständiger war der kann als Rentner nur
dann in die Pflichtversicherung wechseln wenn die Zeit als Angestellter überwiegt.
So hab ich das verstanden.
Gruß Untertan
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Untertan,
schau mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/kv-bei ... t5112.html
Wenn Du immer in der GKV warst, wirst Du als Rentner pflichtversichert.
Gruß
Swantje
schau mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/kv-bei ... t5112.html
Wenn Du immer in der GKV warst, wirst Du als Rentner pflichtversichert.
Gruß
Swantje
Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht.
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.
Grüße Untertan
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.
Grüße Untertan
Früher war es tatsächlich mal anders. Da zählten Zeiten der freiwilligen Versicherung nicht mit, was ich ziemlich unfair fand. Dass das geändert wurde, merkte ich erst, als ich von heute auf morgen erwerbsunfähig wurde und wild gerechnet hatte, ob die 9/10-Regelung hinkommt, da ich wegen Überschreiten der Bemessungsgrenze ein paar Jahre freiwillig versichert war. Und dann interessierte sich dafür gar niemand.
Hallo,Untertan hat geschrieben:Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht.
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall :)
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.
Grüße Untertan
ja, das ist schon richtig und auch wieder nicht - kommt immer darauf an wer gerade antwortet - es gibt auch User, die antworten immer so erschöpfend, und das mit allen möglichen Gesetzen und dazu auch gleich "passende" Gerichtsurteile, dass der Ratsuchende oftmals direkt erschlagen wird von der Antwort, wogegen andere (erst mal) versuchen, ohne das auskommen - es hat eben alles seine Vor- und Nachteile.
Zurück zu deiner speziellen Sache - du hattest in deinem ersten Beitrag nicht nach dem Unterschied zwischen pflichtversichertem und freiwillig versichertem Rentner gefragt, deshalb kam nun diese Antwort mit etwas Verzögerung auf den Tisch, aber besser spät als gar nicht.
Gruss
Czauderna
Wenn ich mal korrigieren darf. Die Vorversicherungszeit ist 9/10 der 2. Hälfte des Erwerbslebens.Untertan hat geschrieben:Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht.
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.
Grüße Untertan
Eine neue Erkenntnis:
Ich kann den Sekt wieder zudrehen
War heute morgen mal bei nem Anwalt und hab erfahren dass die KVDR für mich sowieso belanglos ist da ich ja eine private Lebensversicherung habe und keine GRV
D.h. ich werd nach wie vor ausgesaugt bis zum letzten Groschen.
Es war ein Anwalt für soziales Recht und der hat mir meine dunkelsten Befürchtungen bestätigt.
Selbst wenn ich eine gewisse Beitragszeit in der GRV geltend machen könnte müsste ich bis 67 warten ,wenn ich die PRV nämlich vorher kündige bin ich zu dem Zeitpunkt nicht in der KVDR und muss trotzdem blechen.Da meine PRV aber vorher ausläuft ist schon klar was passiert.
Und ja: die wollen wirklich jede Stecknadel die man bekommt
mit dem vollen Beitragssatz versehen.LMAA!
Grüße Untertan
Ich kann den Sekt wieder zudrehen
War heute morgen mal bei nem Anwalt und hab erfahren dass die KVDR für mich sowieso belanglos ist da ich ja eine private Lebensversicherung habe und keine GRV
D.h. ich werd nach wie vor ausgesaugt bis zum letzten Groschen.
Es war ein Anwalt für soziales Recht und der hat mir meine dunkelsten Befürchtungen bestätigt.
Selbst wenn ich eine gewisse Beitragszeit in der GRV geltend machen könnte müsste ich bis 67 warten ,wenn ich die PRV nämlich vorher kündige bin ich zu dem Zeitpunkt nicht in der KVDR und muss trotzdem blechen.Da meine PRV aber vorher ausläuft ist schon klar was passiert.
Und ja: die wollen wirklich jede Stecknadel die man bekommt
mit dem vollen Beitragssatz versehen.LMAA!
Grüße Untertan