Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage, wie genau der Beitritt in die freiwillige Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse nach Auflösung eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aussieht bzw. was ich nach der Abmeldung durch den Arbeitgeber genau zu tun habe?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Beitritt freiwillige Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Hallo,
in der Praxis läuft das wie folgt ab :
Variante ! : Arbeitgeber meldet ab - die Kasse fragt den Versicherten an, was er ab dem Folgetag macht, also ob er eine neue Tätigkeit hat oder ob er sich arbeitslos gemeldet hat oder ob er sich freiwillig weiter versichern will oder ob er evtl. einen Anspruch auf Familienversicherung hat.
Antwortet der Versicherte nicht innerhalb von 14 Tagen führt die Kasse ab dem Folgetag eine "Zwangsversicherung" durch und teilt dies dem versicherten mit.
Variante 2 " : Die Kasse hat noch keine Abmeldung, der Versicherte meldet sich selbst bei der Kasse und klärt sein künftiges Versicherungsverhältnis.
Gruss
Czauderna
in der Praxis läuft das wie folgt ab :
Variante ! : Arbeitgeber meldet ab - die Kasse fragt den Versicherten an, was er ab dem Folgetag macht, also ob er eine neue Tätigkeit hat oder ob er sich arbeitslos gemeldet hat oder ob er sich freiwillig weiter versichern will oder ob er evtl. einen Anspruch auf Familienversicherung hat.
Antwortet der Versicherte nicht innerhalb von 14 Tagen führt die Kasse ab dem Folgetag eine "Zwangsversicherung" durch und teilt dies dem versicherten mit.
Variante 2 " : Die Kasse hat noch keine Abmeldung, der Versicherte meldet sich selbst bei der Kasse und klärt sein künftiges Versicherungsverhältnis.
Gruss
Czauderna