beiträge zurück fordern BKK Akzo

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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krzysiek8411
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beiträge zurück fordern BKK Akzo

Beitrag von krzysiek8411 » 18.11.2021, 19:52

Hallo. Dankeschön für die Aufnahme in Forum :)
Ich habe eine Frage an die Experten.
Meine Frau ist freiwillig bei BKK AKZO versichert (weil Sie gedacht hat das Sie mehr also 500€ Monatlich verdinen wird) und zahlte im jahr 2020 188,98€ Monatlich für Krankenversicherung + PV.
Die BKK geht bei Berechnung der Beiträge von eine Mindestbemessungsgrenze für 2020 - 1061,67€ Monatlich für Selbstständige.
Die BKK hat wie jedes jahr von meine Frau einen Nachweis über verdienste gefordert. Nachdem ich den Bescheid vom Steueramt gekriegt habe ergibt sich das meine Frau in 2020 von der Selbstständigkeit 152€ (in ganzen jahr) verdient hat.
Meine Frau hatte auch Minijob und kriegte in 2020 monatlich 450€ genau. (Ausser Juni - wegen Corona war in der Firma Kurzarbeit also hatte die von Minijob 0€ in Juni).
Ich habe gelesen das die Grenze für Familienversicherte war in 2020 455€ Monatlich. Ist es möglich meine Frau rückwirkend in die Familienversicherung einzunehmen und die gezahlte beiträge (über 2200€) zurück fordern oder für nächstes Jahr umrechnen ?
Aus meine berechnung hat meine Frau (11x450€ Minijob und 152€ Selbstständig) Bisschen über 425€ Monatlich verdient. Wenn es möglich ist wie kann ich es machen ?

Czauderna
Beiträge: 11322
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Re: beiträge zurück fordern BKK Akzo

Beitrag von Czauderna » 18.11.2021, 20:53

Hallo und willkommen im Forum
Aus meine berechnung hat meine Frau (11x450€ Minijob und 152€ Selbstständig) Bisschen über 425€ Monatlich verdient. Wenn es möglich ist wie kann ich es machen ?
Ja, würde ich ggf. versuchen - die Grenze für die Familienversicherung liegt in 2020 bei 455,00 € - und wenn du nachweisen kannst, in welchen Monaten die 152,00 € Arbeitseinkommen erzielt wurden, dann könnte eine entsprechende Verteilung vorgenommen werden. Kann der Nachweis allerdings nicht erfolgen - dann rechnet die Kasse 450,00 € aus geringfügiger Beschäftigung zzgl. 1/12 aus 152,00 € =12,66€ ergäben 462,66 € und demnach Überschreitung der Einkommensgrenze in 11 Monaten. Optimal wäre natürlich, wenn die 152,00 € im Juni erzielt worden wären.
Gruss
Czauderna

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