Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit - Korrektur

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Grünspecht
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Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit - Korrektur

Beitrag von Grünspecht » 11.11.2012, 15:45

Hallo Forum,

als neues Forenmitglied habe ich natürlich ein akutes Problem mit meiner KK am Start und suche Euren Rat.

Ich war von September 2011 bis August 2012 hauptberuflich selbständig (notgedrungen). Inzwischen bin ich gottlob angestellt. Die Nachwehen meiner Selbständigkeit beschäftigen mich aber immer noch.

Leider habe ich in 2011 den Fehler gemacht, die hauptberufliche Selbsständigkeit erst ab November2011 der KK zu melden. Die KK hat dann auch einen vorläufigen Beitragsbescheid erlassen, wonach ich ab Nov. 2011 den Mindestbeitrag für Selbständige bezahlt habe. Vorher war ich beschäftigungslos und habe den absoulten Mindestbeitrag bezahlt.

Fragt mich bitte nicht nach meinen Beweggründen für die verzögerte Anmeldung. Es war eine Mischung aus Unbedarftheit, Schlamperei und Ungewissheit, ob ich durch meine Tätigkeit überhaupt Geld sehe. Das Finanzamt war seit Sept. 2011 informiert, da ich ja eine Steuernummer brauchte.

Nun fordert mich die KK auf, meinen Steuerbescheid 2011 vorzulegen. Das habe ich erwartet, und mir war schon immer klar, dass ich für jeden verdienten Euro Beiträge bezahlen muss.

Leider weiss ich erst seit wenigen Tagen, dass sich auch meine Beiträge für 2012 nach meinen Einkünften 2011 bemessen. Aufgrund der verspäteten Anmeldung sieht es für die Kasse so aus, als hätte ich monatliche Einnahmen im Bereich der Beitragsbemessungsgrenze erzielt. Dabei war ich in Realität ca 50% darunter.
In 2012 droht mir dadurch eine finanzielle Katastrophe und nach ersten Berechnungen eine Nachforderung von mind. 3000 EUR, die ich bei Bestem Willen nicht aufbringen kann.

Ich habe nun vor, einen Beratungstermin mit der KK zu vereinbaren, um eine Korrektur des Zeitraums zu erreichen. Die Monate Okt. und September sollen nacherhoben werden, evtl Säumniszuschläge zahle ich zähneknirschend. Den Beginn der Selbständigkeit im Sepember kann ich durch Bescheide vom FA und weitere Unterlagen gut belegen. Ich hoffe nur, man hat Gehör für meine Situation und hält mich nicht für einen Betrüger.

Bin ich schon wieder zu blauäugig, wenn ich hoffe, das mir auf diese Weise der Ruin erspart bleibt ? Ich hoffe, ich habe meine Lage verständlich dargestellt.

Ich bin für jede sachliche Antwort dankbar.

BS

zost
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Beitrag von zost » 11.11.2012, 21:33

Du stehst zwar etwas blöd dar, wenn du jetzt deiner KK sagst, dass du bereits seit Sep. selbstst. bist, aber die Umstellung sollte kein Problem sein. Immerhin kannst du entsprechende Belege vorweisen.

Die Einnahmen lt. Steuerbescheid werden dann durch 4 (Monate) geteilt und dem gesamten Zeitraum deiner Selbst. zugrunde gelegt.

Grünspecht
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Beitrag von Grünspecht » 08.12.2012, 14:37

Hallo nochmal.

Die Angelegenheit hat sich gestern erledigt.

Ich habe der KK alles an Unterlagen vorgelegt woraus auf den tatsächlichen Beginn der Selbständigkeit geschlossen werden kann (Anmeldung FA, Rechnungen, Verischerungen) .
Erfreulicherweise bin ich im Kundenzentrum an einen Sachbearbeiter geraten, der meine Situation nachvollziehen konnte.

Heute kamen die endgültigen Einstufungsbescheide. Der Beginn der selbständigen Tätigkeit wurde wie beantragt rückdatiert. Dadurch muss ich zwar Beiträge für ca. 3 Monate nachzahlen, aber die Einstufungsbescheide spiegeln jetzt wenigstens halbwegs mein tatsächliches Einkommen wieder. Säumniszuschläge wurden nicht erhoben.

Ich kann jedem, der sich in einer vergleichbaren Situation befindet nur empfehlen, proaktiv vorzugehen. Ich vermute eine Korrektur gestaltet sich schwieriger, wenn schon Bescheide erlassen worden sind.

Vielen Dank an zost für seine (zutreffende) Einschätzung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.12.2012, 19:05

Hallo,
das sage ich doch immer, man muss miteinander reden, dann findet sich auch eine Lösung.
Gruss
Czauderna

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