Hallo in die Runde,
ich bin bei der Barmer EK freiwillig versichert, habe neben Kapitaleinnahmen auch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (ca. 4.000-5.500 EUR/Jahr). Laut Finanzamt kommt so ein monatliches Einkommen von plus minus 1.700 EUR zusammen. Monatlicher KK-Beitrag inkl. Pflegeversicherung: 330 EUR. Also fast soviel, wie ich durch die selbständige Tätigkeit einnehme...
Meine Frage: Wenn ich einen Minijob auf 450 EUR-Basis annehmen würde, würde sich das irgendwie positiv auf meinen KK-Beitrag auswirken bzw. ihn etwas senken?
Besten Dank im Voraus.
Auswirkungen von Minijob auf KK-Beitrag
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Der Minijob hat keine Auswirkungen, im Gegenteil, der Beitrag zur Pflegeversicherung würde bei einem 450,-- €-Job steigen.
Evtl. könntest du damit weiterkommen, dass deine selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ist. Dabei kommt es allerdings auch auf den Zeitaufwand an.
Allerdings wird dein Beitrag bei einem Einkommen von 1700,-- € monatlich auch dann nicht signifikant sinken. Die Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige liegt bei 2.021,25 €. Je nachdem ob du Krankengeld mit abgesichert hast, könnte der Beitragssatz noch von 15,5 % auf 14,9 % sinken.
Evtl. könntest du damit weiterkommen, dass deine selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ist. Dabei kommt es allerdings auch auf den Zeitaufwand an.
Allerdings wird dein Beitrag bei einem Einkommen von 1700,-- € monatlich auch dann nicht signifikant sinken. Die Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige liegt bei 2.021,25 €. Je nachdem ob du Krankengeld mit abgesichert hast, könnte der Beitragssatz noch von 15,5 % auf 14,9 % sinken.