Ende 2006 habe ich mich selbständig gemacht, am Anfang lief es unheimlich gut, sodaß ich 2006 in 2,5 Monaten einen Gewinn von 8000 € gemacht habe. Zwischenzeitlich hat sich der Gewinn für 2007 und 2008 bei ca 900€/ Monat eingependelt. In meiner Selbsteinschätzung zum monatlichen Gewinn gegenüber der KK habe ich 1200€ angegeben. Über die Jahre 2007/2008 war ich beruhigt und konnte mir nicht vorstellen, daß irgendwelche Nachzahlungsforderungen auf mich zukämen. Fakt ist - Ich habe Mitte 2008 den Bescheid 2006 abgegeben. Auf Grund dieses Bescheides haben diese mir die Beiträge 2006 bis 2008 berechnet. Aber nun berechnen diese den Beitrag aus dem Gewinn 2006 von fast 3500 € monatlich auch für die Folgejahre. Gegen den Beitrags-Bescheid habe ich Sofort Widerspruch eingelegt. Den Steuerbescheid für 2007 habe ich Ende 2008 erhalten und umgehend hingefaxt. Der eingelegte Widerspruch habe die Zahlungen betreffend keine aufschiebende Wirkung und die Kasse drängt mich nun in eine Ratenzahlung. Wie kann es sein , daß die Berechnung der Beiträge aufgrund des ersten Steuerbescheides (nichtmal ein Geschäftsjahr) erfolgt und diese dann für die Folgezeit Gültigkeit hat, was bei mir zu einer Beitragslast für die KV von über 60% des Gewinns führt? Was kann ich machen?
Ps Gewerbe habe ich Nowember 2008 Abgemeldet
AOK...Nachzahlung 9000
Moderator: Czauderna
Der Beitrag im ersten Bescheid 2006 (Begrüßungsschreiben) wurde mit 100%iger Sicherheit „vorläufig“ berechnet (auch: unter Vorbehalt oder einweilig“ genannt), bis dass der erste Einkommensteuerbescheid aus der selbstständigen Tätigkeit eingereicht wird.
Mit dem ersten Einkommensteuerbescheid (2006) wird dies berichtigt
UND was immer erfolgt, auch ü b e r den 31.12. des ersten Jahres hinaus (bei Dir dann über den 31.12.2006) angesetzt.
Nämlich so lange bis der Einkommensteuerbescheid für das zweite Jahr (2007) kommt.
Wenn der zweite Einkommensteuerbescheid kommt, gilt folgend Regelung.
A)
Dieser führt dann bei niedrigeren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus dem ersten Jahr zu einer Senkung ab dem ersten des Monats nach Einreichung bei der Krankenkasse (betone: nicht rückwirkend).
B)
Bei höheren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus ersten Jahr auch nicht rückwirkend ab 01.01 dieses (zweiten) Wirtschaftsjahres (bei Dir 01.01.2007), sondern ab ersten des Monats nach Erstellung durch das Finanzamt.
Diese Regelung
gilt im Guten (erstes Jahr wenig, zweites Jahr viel) => B
als auch im Bösen (erstes Jahr viel , zweites Jahr wenig) => A
Bei denen, die davon profitieren (B) hat sich übrigens noch niemand nicht never überhaupt einmal beschwert. Ist ja logisch.
Die Personen, die unter A fallen und Pech haben, stellen jetzt normal die Frage, ob dies denn gerecht ist und ob dies schon mal ein Gericht überprüft hat.
Ja: Wurde vom höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht am 22.03.2006 so als richtig anerkannt.
Hier der Link. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =14&anz=37
Wenn Du diese Zeilen gelesen (mit meinen hoffentlich einfachen Worten) hast und dann noch das Urteil des Bundessozialgericht (mit komplizierteren aber gleichen Worten) studiert hast, kannst Du sicherlich verstehen, warum die Krankenkasse so handeln musste.
Mit dem ersten Einkommensteuerbescheid (2006) wird dies berichtigt
UND was immer erfolgt, auch ü b e r den 31.12. des ersten Jahres hinaus (bei Dir dann über den 31.12.2006) angesetzt.
Nämlich so lange bis der Einkommensteuerbescheid für das zweite Jahr (2007) kommt.
Wenn der zweite Einkommensteuerbescheid kommt, gilt folgend Regelung.
A)
Dieser führt dann bei niedrigeren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus dem ersten Jahr zu einer Senkung ab dem ersten des Monats nach Einreichung bei der Krankenkasse (betone: nicht rückwirkend).
B)
Bei höheren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus ersten Jahr auch nicht rückwirkend ab 01.01 dieses (zweiten) Wirtschaftsjahres (bei Dir 01.01.2007), sondern ab ersten des Monats nach Erstellung durch das Finanzamt.
Diese Regelung
gilt im Guten (erstes Jahr wenig, zweites Jahr viel) => B
als auch im Bösen (erstes Jahr viel , zweites Jahr wenig) => A
Bei denen, die davon profitieren (B) hat sich übrigens noch niemand nicht never überhaupt einmal beschwert. Ist ja logisch.
Die Personen, die unter A fallen und Pech haben, stellen jetzt normal die Frage, ob dies denn gerecht ist und ob dies schon mal ein Gericht überprüft hat.
Ja: Wurde vom höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht am 22.03.2006 so als richtig anerkannt.
Hier der Link. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =14&anz=37
Wenn Du diese Zeilen gelesen (mit meinen hoffentlich einfachen Worten) hast und dann noch das Urteil des Bundessozialgericht (mit komplizierteren aber gleichen Worten) studiert hast, kannst Du sicherlich verstehen, warum die Krankenkasse so handeln musste.
hallo Berg,
gerade lese ich, dass Du an andere Stelle geschrieben hattest
"Kampf läuft immer noch.
Letzte stand: Sozialgericht hat klage abgelent wegen 9 Tage Verspätung (frist war 01.01.2010).
Nächte instanz Landessozialgericht"
Hat denn das Sozialgericht in der Sache entschieden oder nur weil die Klage gegen den Widerspruchsbescheid zu spät war??
Wenn das SG entschieden hat. Kannst Du mal schreiben, wann die Entscheidung war und vor welchem Sozialgericht.
Dann kann ich mir die Entscheidung unter www.sozialgerichtsbarkeit.de mal ansehen.
Aber wie auch immer. Chance gleich NULL, weil doch das BSG schon eine Grundsatzentscheidung getroffen hatte.
gerade lese ich, dass Du an andere Stelle geschrieben hattest
"Kampf läuft immer noch.
Letzte stand: Sozialgericht hat klage abgelent wegen 9 Tage Verspätung (frist war 01.01.2010).
Nächte instanz Landessozialgericht"
Hat denn das Sozialgericht in der Sache entschieden oder nur weil die Klage gegen den Widerspruchsbescheid zu spät war??
Wenn das SG entschieden hat. Kannst Du mal schreiben, wann die Entscheidung war und vor welchem Sozialgericht.
Dann kann ich mir die Entscheidung unter www.sozialgerichtsbarkeit.de mal ansehen.
Aber wie auch immer. Chance gleich NULL, weil doch das BSG schon eine Grundsatzentscheidung getroffen hatte.