Anstellung vs. Selbständigkeit ->keine Scheinselbständigk
Moderator: Czauderna
Anstellung vs. Selbständigkeit ->keine Scheinselbständigk
Hallo zusammen,
ich habe jetzt eine Frage, die ich vor 20 Jahren hätte beantworten können, aber ich bin zu sehr raus.
Folgender Sachverhalt
Person, 30 Jahre alt, ist Selbständig und als freiw. Versicherter in der GKV. Eigenes Unternehmen, keine Angestellten, ist im Coaching-Bereich tätig.
will nun zusätzlich (als festes Einkommen) als Programmierer im Rahmen eines Werkvertrages für eine Softwarefirma programmieren. Zeitaufwand wäre ca. 40Std die Woche, wobei hier Gestaltungsspielraum wäre. Einkommen wäre ca. 2000 Euro im Monat.
Weiterhin wird die Person ihm Rahmen ihres selbständigen Unternehmens ein E-Book verkaufen (was hier an Einkünften rauskommt ist unklar). Auch ist sie im Internet tätig (Multi-Level-Marketing) und hat hieraus noch keine Einkünfte
Kurze Zusammenfassung:
- Selbständig im Coaching-Bereich
- Werkvertrag 40 Std. die Woche, 2000 Euro Einkommen
- E-Book-Verkauf, Einkommen unklar
- MLM, noch keine Einkünfte
Die Frage:
Kann die Person einen Werkvertrag abschließen? Oder wäre das eine Scheinselbständigkeit?
Braucht ihr noch weitere Angaben?
Ich nehme gerne auch weiterführende Links und Hinweise.
Danke!
Christo
ich habe jetzt eine Frage, die ich vor 20 Jahren hätte beantworten können, aber ich bin zu sehr raus.
Folgender Sachverhalt
Person, 30 Jahre alt, ist Selbständig und als freiw. Versicherter in der GKV. Eigenes Unternehmen, keine Angestellten, ist im Coaching-Bereich tätig.
will nun zusätzlich (als festes Einkommen) als Programmierer im Rahmen eines Werkvertrages für eine Softwarefirma programmieren. Zeitaufwand wäre ca. 40Std die Woche, wobei hier Gestaltungsspielraum wäre. Einkommen wäre ca. 2000 Euro im Monat.
Weiterhin wird die Person ihm Rahmen ihres selbständigen Unternehmens ein E-Book verkaufen (was hier an Einkünften rauskommt ist unklar). Auch ist sie im Internet tätig (Multi-Level-Marketing) und hat hieraus noch keine Einkünfte
Kurze Zusammenfassung:
- Selbständig im Coaching-Bereich
- Werkvertrag 40 Std. die Woche, 2000 Euro Einkommen
- E-Book-Verkauf, Einkommen unklar
- MLM, noch keine Einkünfte
Die Frage:
Kann die Person einen Werkvertrag abschließen? Oder wäre das eine Scheinselbständigkeit?
Braucht ihr noch weitere Angaben?
Ich nehme gerne auch weiterführende Links und Hinweise.
Danke!
Christo
Re: Anstellung vs. Selbständigkeit ->keine Scheinselbstän
Hallo Christo,Christo hat geschrieben:
will nun zusätzlich (als festes Einkommen) als Programmierer im Rahmen eines Werkvertrages für eine Softwarefirma programmieren.
Kann die Person einen Werkvertrag abschließen? Oder wäre das eine Scheinselbständigkeit?
Vor und Nachteile eines Werkvertrages, darüber brauchen wir ja nicht reden.
passend zu Deiner Frage mal dieses BAG-Urteil
http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,613434
Gruß Bully
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
nun ja, der Kern eines Werkvertrages besteht ja darin, dass man für ein bestimmtes "Werk" bezahlt wird - also z. B. für ein Programm und für dieses Programm dann 2000 € erhält - unabhängig davon, wie lange man daran gearbeitet hat
wenn jemand nun 40 Stunden pro Woche für eine Firma programmiert und dafür ein fixes Entgelt von 2000 €/Monat erhält, hört sich das für mich eher nach einem Dienstvertrag an - möglicherweise sogar nach einem Arbeitsvertrag (was letztendlich eine Unterform eines Dienstvertrages ist)
wenn jemand nun 40 Stunden pro Woche für eine Firma programmiert und dafür ein fixes Entgelt von 2000 €/Monat erhält, hört sich das für mich eher nach einem Dienstvertrag an - möglicherweise sogar nach einem Arbeitsvertrag (was letztendlich eine Unterform eines Dienstvertrages ist)
Danke für die Antworten. Danke für das Urteil. Das hilft bezüglich des Werkvertrages.
Hier brauche ich nochmal kurz eure Hilfe. Ab wann gilt jemand, der auch einer Angestellten-Tätigkeit nachgeht, als hauptberuflich selbständig erwerbstätig? Da gab es verschiedene Merkmale, oder?
.(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist
Hier brauche ich nochmal kurz eure Hilfe. Ab wann gilt jemand, der auch einer Angestellten-Tätigkeit nachgeht, als hauptberuflich selbständig erwerbstätig? Da gab es verschiedene Merkmale, oder?
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- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Christo,Christo hat geschrieben:Danke für die Antworten. Danke für das Urteil. Das hilft bezüglich des Werkvertrages.
.(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist
Hier brauche ich nochmal kurz eure Hilfe. Ab wann gilt jemand, der auch einer Angestellten-Tätigkeit nachgeht, als hauptberuflich selbständig erwerbstätig? Da gab es verschiedene Merkmale, oder?
im Zweifelsfall entscheidet das die DRV im Statusfeststellungsverfahren. Auch wenn dies hier nur ein Krankenkassenforum ist: Bitte nicht die anderen SV-Zweige vergessen. Der RV und Arbeitslosenversicherung gibt es keine Entsprechung zu § 5 Abs. 5 SGB V. Angestellte Arbeitnehmer sind in der Beschäftigung versicherungspflichtig. Unabhängig von eventuell daneben ausgeübter Selbstständigkeit.
Gruß
Swantje