Hallo liebe Gemeinde,
ich bin durch meine Recherchen auf dieses Forum gestoßen und habe ein für mich wichtiges Anliegen.
Ich bin seit ca. 1 ½ Jahren auf 420 EUR Basis angestellt. Hierdurch zahlen ich und mein Arbeitgeber anteilig Versicherungsbeiträge.
Vor ca. einem Jahr habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Da es langsam läuft stellt sich mir die Frage ab wann ich meiner Krankenkasse melden muss, dass ich ein Nebengewerbe habe.
Gibt es da eine bestimmte Grenze, falls ja, ist diese Grenze meiner Einnahmen brutto oder netto zu betrachten? Da geht’s doch sicher nicht um den Umsatz oder? Derzeit verdiene ich mit meinem Gewerbe aufs Jahr gerechnet etwa gleich viel wie mit meiner Anstellung. (Reingewinn)
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Liebe Grüße
Diskordia
ANstellung und Gewerbe - Wann die Kasse informieren?
Moderator: Czauderna
Grundsätzlich
solltest du dich mit deiner Kasse in Verbindung setzten wenn du überwiegend von deinem Gewerbe lebst und du mehr als 18 STD in der Woche , mit Nebenarbeiten, in dein Gewerbe an Zeit rein steckst. Die Problematik mit Hart IV möchte ich leiber nicht weiter vertiefen.
Am besten mal im vorraus mit deiner Kasse reden.
Viel glück ,
Cicero
Am besten mal im vorraus mit deiner Kasse reden.
Viel glück ,
Cicero