Anforderung des Einkommenssteuerbescheides

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
ErwinSchlottermann
Beiträge: 4
Registriert: 22.06.2021, 11:38

Anforderung des Einkommenssteuerbescheides

Beitrag von ErwinSchlottermann » 12.10.2021, 15:10

Hallo,
ich habe hier schon einmal wegen etwas nachgefragt und bin sehr gut beraten worden. Ich bin EM-Rentner und habe einen kleinen Zusatzverdienst aus einer selbständigen Tätigkeit. Der Krankenkasse habe ich diese Tätigkeit gemeldet und nach Erhalt meines Einkommensbescheides die 1. Seite in Kopie zugesandt. Vorher hatte ich sie schon über meinen Verdienst unterrichtet und meine Angaben stimmen 100% mit dem Bescheid überein. Praktischerweise war auf der 1. Seite des Bescheides alles zu sehen, was für die die Krankenkasse bestimmt ist- also mein Arbeitseinkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit. Jetzt will die Krankenkasse aber die vollständigen Steuerbescheide mit allen Seiten bis zum Dienstsiegel haben und ich frage mich, was sie das angeht. Letztenendes ist mir das ein bisschen unangenehm ihr diese persönlichen Sachen zuzusenden. Sie hat mich hierüber aber schon zum 2. mal informiert. Wie wird das bei Ihnen gehandhabt? Letztenendes muss ich diese wohl zuschicken? Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Anforderung des Einkommenssteuerbescheides

Beitrag von Czauderna » 12.10.2021, 16:12

Hallo,
ja, wir wollten auch den gesamten Bescheid, allerdings haben wir unseren Versicherten auf Nachfrage erklärt, dass alle Angaben, welche die Kasse nicht zu interessieren hat, geschwärzt werden können. Hier geht es nur um das Arbeitseinkommen und wenn das dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen ist, dann ist das okay, meine ich
Gruss
Czauderna

Marianne Trimmel
Beiträge: 8
Registriert: 11.03.2019, 15:49

Re: Anforderung des Einkommenssteuerbescheides

Beitrag von Marianne Trimmel » 04.11.2021, 05:23

Hallo Erwin!
Bei mir hat es mit der Schwärzung der Daten die die KK nicht interessieren braucht funktioniert. Ist vermutlich ein etwas größerer Aufwand als einfach den Bescheid zu schicken kann sich aber durchaus auszahlen.

Antworten