Hallo, kurz die Situation:
Ich bin kleiner Selbständiger seit vielen Jahren.
Habe seit Dez. 2014 vorgezogene Altersrente mit Abschlag.
Bin seit Dez.2014 in der KVdR und mein Beitrag zur KVuPV wird wie üblich direkt von der DRV überwiesen.
Bei der Einkommensanfrage der GKV habe ich angegeben, weiterhin selbständig zu sein.
Nun habe ich Post bekommen. Die GKV will von mir für Dez. und auch jeden folgenden Monat jetzt ca. 165,-
Meine 1.Frage:
Hat die GKV tatsächlich diese beiden Beiträge zu bekommen (aus Renteneinkommen+aus Erwerbseinkommen)??
Dass beide Einkommen kv-pflichtig sind, ist mir bewußt. Ich nahm an, daß ich die Differenz zuzahlen müßte.
2.Frage:
Außerdem hat sich mein Einkommen krankheitshalber sehr verringert im letzten Quartal 2014, weshalb ich auch mit Abschlägen in die Rente ging.
Der Steuerbescheid wird aber die Jahreseinkünfte nennen und die GKV diese zu 12 Teilen ansetzen.
Gibt es eine Möglichkeit, das Einkommen des 4. Quartals bzw. des Rentenmonats Dezember separat zu berücksichtigen in der Beitragsbemessung? Könnte ich das bei der GKV beantragen, wenn mein Steuerberater das nach der GuV-Betrachtung auch so bestätigt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Altersrente und kleine Selbständigkeit
Moderator: Czauderna
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Re: Altersrente und kleine Selbständigkeit
Bei diesem Betrag gehe ich davon aus, dass du nicht als hauptberuflich Selbständiger angesehen wirst und du weiterhin in der KVdR versichert bist. Alle weiteren Antworten erfolgen unter dieser Annahme.lirarum hat geschrieben: Nun habe ich Post bekommen. Die GKV will von mir für Dez. und auch jeden folgenden Monat jetzt ca. 165,-
Jalirarum hat geschrieben: Meine 1.Frage:
Hat die GKV tatsächlich diese beiden Beiträge zu bekommen (aus Renteneinkommen+aus Erwerbseinkommen)??
Aus der Rente zahlst du nur die Differenz, die Beiträge aus dem Arbeitseinkommen musst du wie bisher alleine zahlen.lirarum hat geschrieben: Dass beide Einkommen kv-pflichtig sind, ist mir bewußt. Ich nahm an, daß ich die Differenz zuzahlen müßte.
Auf der sicheren Seite bist zu mit einem neuen Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid, den du der Krankenkasse einreichst.lirarum hat geschrieben: 2.Frage:
Außerdem hat sich mein Einkommen krankheitshalber sehr verringert im letzten Quartal 2014, weshalb ich auch mit Abschlägen in die Rente ging.
Der Steuerbescheid wird aber die Jahreseinkünfte nennen und die GKV diese zu 12 Teilen ansetzen.
Gibt es eine Möglichkeit, das Einkommen des 4. Quartals bzw. des Rentenmonats Dezember separat zu berücksichtigen in der Beitragsbemessung? Könnte ich das bei der GKV beantragen, wenn mein Steuerberater das nach der GuV-Betrachtung auch so bestätigt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Hallo,
auch wenn man in der KVdR. pflichtversichert ist, kann man nebenher auch noch Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielen, welches dann auch der Beitragspflicht unterliegt. Die Grenze dafür liegt derzeit bei 141,75€ (ohne Gewähr), d.h., wenn mehr Arbeitseinkommen erzielt wird, dann sind dafür die Beiträge zu entrichten - könnte also so sein.
Gruss
Czauderna
auch wenn man in der KVdR. pflichtversichert ist, kann man nebenher auch noch Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielen, welches dann auch der Beitragspflicht unterliegt. Die Grenze dafür liegt derzeit bei 141,75€ (ohne Gewähr), d.h., wenn mehr Arbeitseinkommen erzielt wird, dann sind dafür die Beiträge zu entrichten - könnte also so sein.
Gruss
Czauderna